Hallo,
A ist bei Werft W angestellt. Im Rahmen eiens Stadtteilfestes bietet W Bürgern die Fahrt durch den Werftshafen mit einem Ausflugsschiff an. A macht dabei ein Foto.
A möchte das Foto ein Jahr später für einen Fotowettbewerb nutzen.
Darf er das Foto nutzen und verbreiten (lassen)? Gezeigt wird der Hafen, ein Trensportkutter und das Werksgelände.
Immerhin hat er sich mehr oder weniger auf dem Gelände seines Arbeitgebers befunden. Ein Fotoverbot gab es aber nicht. Benötigt A die Erlaubnis zur Verwendung der Fotos? Gilt die Wasserfläche als Werksgelände? Ist es maßgeblich, dass er sich auf einem vom Arbeitgeber gecharterten Schiff befand?
zielgruppe waren die Bürger. A ist in dem Fall als Bürger dabei gewesen (war ja in der Freizeit).
Gruss Dieter A.
Verwendung eigener Fotos aus Werksgelände
10. Mai 2010
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Frage vom 10. Mai 2010 | 20:49
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 5x hilfreich)
Verwendung eigener Fotos aus Werksgelände
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 11. Mai 2010 | 19:07
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 5x hilfreich)
quote:
War denn die Teilnahme an der Werft-Rundfahrt mit dem Einverständnis mit einem Verwertungsverbot von Fotoaufnahmen verknüpft gewesen?
Nein. Auf dem Stadtteilfest (außerhalb der Werft) wurden die Tickets verteilt. Zum Zeitpunkt x fuhr das Ausflugsschiff (städtisch, wohl von der Werft angemietet) los. Der Hafen wurde auf dem Wasserweg "betreten". Zum Fotographieren gab es keine Infos.
D.
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