Hallo Leute,
ich weiß nicht genau wie die Rechtslage liegt, deshalb frag ich euch mal.
Fakt:
Ich habe, für meinen Clan, einen Wallpaper gemacht.
Dieser wird jetzt von einem anderen Clan, in einem Youtube Video, benutzt um uns zu diskrimieren. (Ich habe weder erlaubt diesen Wallpaper öffentlich zu benutzen, weder es der Person erlaubt)
Frage:
"Darf der Macher des Videos meinen Wallpaper in dem Video verwenden?"
MfG Sev
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Verwendung eines Wallpapers
23. Januar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 23. Januar 2010 | 23:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwendung eines Wallpapers
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#1
Antwort vom 24. Januar 2010 | 00:22
Von
Status: Unbeschreiblich (120294 Beiträge, 39867x hilfreich)
quote:
Darf der Macher des Videos meinen Wallpaper in dem Video verwenden?
Nein
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
#2
Antwort vom 24. Januar 2010 | 23:32
Von
Status: Beginner (84 Beiträge, 36x hilfreich)
Wie schon gesagt, nein.
Sie sind im Sinne von § 7 UrhG
der Urheber des Bildes. Das Werk ist folglich, durch § 2 UrhG
, ein geschütztes Werk.
Da das Werk ohne Zweifel geklaut wurde (hier würe ich auch einen Screen machen) haben Sie Anspruch auf Unterlassung und/oder Schadensersatz nach § 97 UrhG
.
Gruß
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#3
Antwort vom 25. Januar 2010 | 18:44
Von
Status: Praktikant (942 Beiträge, 275x hilfreich)
quote:
wird jetzt von einem anderen Clan, in einem Youtube Video, benutzt um uns zu diskrimieren
Man muß schon genau auf den Einzelfall schauen.
Dummes Beispiel: Google beleidigt mich auf deren Homepage. Ich berichte darüber mit einem Screenshot und Google verklagt mich wegen Urheberrechtsverletzung. Nicht machbar, da berechtigtes Interesse.
Außerdem ist es durchaus zulässig, urheberrechtlich geschützte Werke als "Beiwerk" dabei zu haben. Ich muß ja auch nicht jedes mal einen schwarzen Balken benutzen, wenn ich in meinem Video "Katze springt über Zaun" im Hintergrund einen ups-Wagen oder eine McDoof-Werbung im Bild habe.
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