Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
wenn man in einem Buch jede Menge statistischer Daten überwiegend von öffentlichen statistischen Ämtern und Zentralbanken von China bis Venezuela verwenden will, muss man dann jedes Amt, jede Behörde usw. einzeln um Erlaubnis für die Verwendung dieser öffentlich und barrierefrei zugänglichen Daten um Erlaubnis fragen? Wie verhält es mit Daten, die barrierefrei von privaten Anbietern im Netz veröffentlicht wurden und sich kein Hinweis zur Verwendung finden lässt? Reicht die Quellenangabe unter einer Grafik? Wie verhält es sich, wenn die "gewerbliche Nutzung" untersagt ist. Ist die Verwendung solcher Daten zur Erstellung von Grafiken oder Charts für ein Buch gewerblich?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
-----------------
""
Verwendung statistischer Daten
5. März 2014
Thema abonnieren
Frage vom 5. März 2014 | 10:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwendung statistischer Daten
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. März 2014 | 13:53
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>muss man dann jedes Amt, jede Behörde usw. einzeln um Erlaubnis für die Verwendung dieser öffentlich und barrierefrei zugänglichen Daten um Erlaubnis fragen? <hr size=1 noshade>
Nach deutschem Recht sind amtliche Veröffentlichungen nicht dem Urheberrechtsschutz unterworfen, §5 II UrhG .
Ob das jeweilige lokale Urheberrecht etwas anderes besagt, wird man im Zweifelsfall schauen müssen, wenn man sich darum sorgt, evtl. in Venezuela oder Macao verfolgt zu werden.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
266.554
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten