Hallo,
wie ist eine Vorführung, von einem Video das legal auf Youtube hochgeladen wurde, im Rahmen eines Erste-Hilfe-Kurses einer Hilfsorganisation urheberrechtlich zu bewerten?
Deckt §10B der Nurtzungsbedingungen von Youtube diese Vorführung ab? Gezeigt wird das Video über die Website auf einem Beamer.
Zitat:jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.
Danke im Voraus,
sch***