Guten Tag, Mahlzeit!
Ich beschäftige mich schon länger mit einem Thema, wo ich aber bislang keine klare Antwort finden konnte, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Ausgangslage ist (wäre) folgende:
Man nimmt vorhandene Liedertexte (Lyrics) und mittels AI wird eine komplett neue Melodie zu diesem Liedertext hinzugefügt.
Der Text selbst bleibt unverändert, nur die Melody und die Stilrichtung ändern das.
Nun die Frage, benötige ich dafür das Einverständnis zur Nutzung, wenn ich diese Lieder auf YouTube, TikTok, Instagram usw. hochladen möchte oder ist es erlaubt?
Danke! LG Andreas
Vorhandene Musiktexte übernehmen, neu interpretieren mittels AI?
9. August 2024
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Frage vom 9. August 2024 | 11:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorhandene Musiktexte übernehmen, neu interpretieren mittels AI?
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#1
Antwort vom 9. August 2024 | 13:39
Von
Status: Legende (18279 Beiträge, 9924x hilfreich)
ZitatNun die Frage, benötige ich dafür das Einverständnis zur Nutzung, wenn ich diese Lieder auf YouTube, TikTok, Instagram usw. hochladen möchte :
Ja, klar.
Zitatoder ist es erlaubt? :
Ohne Erlaubnis des Texters: Nein
#2
Antwort vom 9. August 2024 | 13:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatJa, klar. :
Super danke, mehr wollte ich gar nicht wissen! Sicher ist sicher!
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#3
Antwort vom 9. August 2024 | 16:02
Von
Status: Unparteiischer (9089 Beiträge, 1925x hilfreich)
Zitatoder ist es erlaubt? :
es ist nicht erlaubt. Der Texter (oder die Texter) ist (sind) um Erlaubnis zu bitten
#4
Antwort vom 10. August 2024 | 23:56
Von
Status: Senior-Partner (6938 Beiträge, 1598x hilfreich)
ZitatNun die Frage, benötige ich dafür das Einverständnis zur Nutzung, wenn ich diese Lieder auf YouTube, TikTok, Instagram usw. hochladen möchte :
Wenn der Text urheberrechtlich geschützt ist: ja.
Urheberrechtlich geschützt ist er, wenn er die nötige Schöpfungshöhe hat (also nicht nur "la-la-la-la-laaa" o.ä.), und wenn der Texter noch nicht länger als 70 Jahre tot ist. Am Ende des Jahres, in dem sich der Todestag des Texters zum 70.mal jährt, wird der Text dann gemeinfrei.
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