Vorhandene Musiktexte übernehmen, neu interpretieren mittels AI?

9. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
go678101-99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorhandene Musiktexte übernehmen, neu interpretieren mittels AI?

Guten Tag, Mahlzeit!

Ich beschäftige mich schon länger mit einem Thema, wo ich aber bislang keine klare Antwort finden konnte, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Ausgangslage ist (wäre) folgende:
Man nimmt vorhandene Liedertexte (Lyrics) und mittels AI wird eine komplett neue Melodie zu diesem Liedertext hinzugefügt.

Der Text selbst bleibt unverändert, nur die Melody und die Stilrichtung ändern das.

Nun die Frage, benötige ich dafür das Einverständnis zur Nutzung, wenn ich diese Lieder auf YouTube, TikTok, Instagram usw. hochladen möchte oder ist es erlaubt?

Danke! LG Andreas

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18279 Beiträge, 9924x hilfreich)

Zitat (von go678101-99):
Nun die Frage, benötige ich dafür das Einverständnis zur Nutzung, wenn ich diese Lieder auf YouTube, TikTok, Instagram usw. hochladen möchte

Ja, klar.

Zitat (von go678101-99):
oder ist es erlaubt?

Ohne Erlaubnis des Texters: Nein

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go678101-99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ja, klar.


Super danke, mehr wollte ich gar nicht wissen! Sicher ist sicher!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9089 Beiträge, 1925x hilfreich)

Zitat (von go678101-99):
oder ist es erlaubt?


es ist nicht erlaubt. Der Texter (oder die Texter) ist (sind) um Erlaubnis zu bitten

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6938 Beiträge, 1598x hilfreich)

Zitat (von go678101-99):
Nun die Frage, benötige ich dafür das Einverständnis zur Nutzung, wenn ich diese Lieder auf YouTube, TikTok, Instagram usw. hochladen möchte

Wenn der Text urheberrechtlich geschützt ist: ja.
Urheberrechtlich geschützt ist er, wenn er die nötige Schöpfungshöhe hat (also nicht nur "la-la-la-la-laaa" o.ä.), und wenn der Texter noch nicht länger als 70 Jahre tot ist. Am Ende des Jahres, in dem sich der Todestag des Texters zum 70.mal jährt, wird der Text dann gemeinfrei.

0x Hilfreiche Antwort

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