Vorwurf: Urheberrechtsverletzung durch Pornostream

10. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
drummingRobb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorwurf: Urheberrechtsverletzung durch Pornostream

Gestern war es in den Medien zu lesen, heute habe ich selber so eine e-Mail bekommen.

In dieser Mail, welche angeblich von der Kanzlei Urmann + Collegen ist, werde ich aufgefordert, folgendes zu zahlen:

Gegenstandswert: 1890,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 327,35 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 33,40 Euro
Schadensersatz: 76,00 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 90,00 Euro


Außerdem wird eine Unterlassungserklärung gefordert und zwar bis zum 15.


Nun sehe ich da ein paar Dinge, die das ganze einfach lächerlich machen.

1. War zu der angegebenen Tatzeit niemand zu Hause
2. Sind in der Mail einige Ausdrucks- bzw Rechtschreibfehler (bisschen armseelig für eine Kanzlei?!)
3. Wer bitte, schickt ein ernstzunehmendes, gerichtliches Schreiben per e-Mail?
4. Ist eine Zip-Datei mit angeblichen Beweisdaten in der Mail, die sich auf meinem Betriebssystem garnicht öffnen lässt, vermutlich auch besser so, wer weiß was ich mir da einfange
5. Wird die Seite in dem Schreiben als Filesharingportal beschrieben, was faktisch völliger Schwachfug ist
6. Seit wann schreibt man Kollegen mit "C"?

Hat noch jemand dieses Schreiben bekommen? Wie reagiert ihr darauf?

Wäre auch interessant, mal eine Stellungnahme von jemandem zu hören, der sich in diesem Bereich gut auskennt!

Bin gespannt!

MFG


NACHTRAG: BEI DEN VERSENDETEN MAILS HANDELT ES SICH UM EINEN FAKE; NACHZULESEN AUF DER INTERNETSEITE DER KANZLEI. DIESE MAILS SOLLEN DIREKT AN DIE KANZLEI WEITERGELEITET WERDEN UM RECHTLICHE SCHRITTE EINZULEITEN. GUT SO!

-- Editiert drummingRobb am 10.12.2013 12:51

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

ad 1.

Ein Download kann auch laufen, während man abwesend ist.

ad 2.

Kommt vor, nicht jede Sekretärin ist perfekt.

ad 3.

Da es kein "gerichtliches" Schreiben ist... im übrigen kommen auch die per Post und nicht mit reitendem Boten.
Du meinst wohl eher "per Email" als "per Post"?

ad 4.

Klingt eher nach Virus - würde ich nicht öffnen. Das macht keine Kanzlei.

ad 5.

Egal.

ad 6.

Altmodisch, wird aber gern gemacht - entweder weil es die Kanzlei wirklich seit 150 Jahren gibt oder weil man es so aussehen lassen will. ;)



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#2
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

habe heute auch so eine mail bekommen. ist schon lustig wie schnell die Trittbrettfahrer reagieren.

das Thema geht durch die Medien, viele haben dadurch davon gehört, und dann kommt so eine mail rein. natürlich soll man die zip Datei, die nähere angaben enthält, öffnen. uns schwups ist der Virus auf dem Rechner.

Interessant auch, dass eine Anwaltskanzlei als Absender @gmx.de verwendet.

Bei mir war im Text folgende Forderung dabei:

Gegenstandswert: 1192,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 458,47 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 19,15 Euro
Schadensersatz: 89,57 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 80,00 Euro

Die aufgezeichneter Beweise sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der beigefügten Datei.

Na ja, probieren kann man es ja mal.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lord1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Das ist keine echt Abmahnung! Echte Abmahnungen werden per Post verschickt!

Siehe:
http://www.urmann.com

Gefälschte Abmahnungen im Namen von U+C

Seit heute werden im Namen von U+C Abmahnungen per E-Mail verschickt, in denen den Empfängern Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgeworfen werden. Diese E-Mail stammen nicht aus der Kanzlei URMANN + COLLEGEN. Abmahnungen im Namen unserer Mandantschaft werden ausschließlich per Post versandt. Sollten Sie eine derartige E-Mail erhalten haben, bitten wir darum, uns diese an

mail@urmann.com

zukommen zu lassen, damit wir hiergegen vorgehen können. Falls die Email einen Anhang enthält, öffnen Sie diesen bitte keinesfalls, weil oft Schadsoftware mit versendet wird. Sie können dem Sender der Email antworten und ihm mitteilen, dass höchstwahrscheinlich sein Email-Konto und möglicherweise auch der komplette Computer gehackt wurde.
News
aktuelle Gerichtsentscheidungen




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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Echte Abmahnungen werden per Post verschickt!


Naja, die Regel ist teilweise "per Post, vorab per Fax" - und statt Fax könnte man auch Email nehmen.

Allerdings gilt trotzdem die Regel, daß man keine Dateien von unbekannten Empfängern öffnet (insbesondere keine .zip, .exe oder .pdf).

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1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

so, nun habt Ihr ja die Email-Abmahnungen klar als Fake ausgemacht. Und ist die Welt nun wieder in Ordnung?

Interessant sind doch die echten Abmahnungen!
Der Vorwurf darin lautet (einfach ausgedrückt):

illegaler Download von urheberrechtlich geschütztem Material, und zwar praktisch durchgeführt durch Streaming, also durch das automatische - kurzfristige - Ablegen der Bild- / Video-Dateien im Cache.

Leute, dann sind wir fast alle kriminell!

Youtube und andere Videoportale wären ab sofort tabu!
Fotos, die durch Anklicken im Cache abgelegt werden, sind damit auch illegal heruntergeladen!

Und bitte: keine Video-Streams von ARD oder ZDF mehr anschauen, solange Ihr nicht Rechte-Inhaber dieses Materials seid!

Einen schönen Tag!
capitano

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13693 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo Capitano,

quote:
Interessant sind doch die echten Abmahnungen!
Gibt es die denn überhaupt? Hast du eine belastbare Quelle? (bitte nicht irgendwelche Medienberichte, die beziehen sich doch auch alle nur auf die Spammail - haben es aber nicht verstanden)

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ reckoner

da hast du die Medienberichte überhaupt aufmerksam gelesen?
Die Spam Mails sind "nur" die Trittbettfahrer.

Echte Abmahnungen per Brief wurden von der Kanzlei verschickt.

Gruß,
capitano


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Leute, dann sind wir fast alle kriminell!
Youtube und andere Videoportale wären ab sofort tabu!
Fotos, die durch Anklicken im Cache abgelegt werden, sind damit auch illegal heruntergeladen!
Und bitte: keine Video-Streams von ARD oder ZDF mehr anschauen, solange Ihr nicht Rechte-Inhaber dieses Materials seid! <hr size=1 noshade>


Ach Quark. Zunächst kann es nur um "offensichtlich illegale" Vorlagen gehen, bei allen anderen greift §53 I UrhG , das Recht auf Privatkopie.

YouTube als Plattform, die Streams eines TV-Senders oder eine normale Internetseite sind keine "offensichtlich illegalen Quellen".

(Und genau deswegen sind die Abmahnungen auch unbegründet, denn bei der angesprochenen Porno-Plattform muß man nicht von illegal verbreiteten Inhalten ausgehen.)


Dazu müßte schon einiges mehr vorliegen, etwa der Download eines aktuellen Kinofilms von einer koreanischen Website (im Gegensatz zur Seite des ZDF).

Ergo: viel Sturm um nichts. Die Abmahner werden damit übel strafrechtlich auf die Nase fliegen, denn als Anwälte werden sie kaum Unkenntnis der Rechtslage behaupten können.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13693 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

ähnlich wie TheCat sehe ich es auch. Ich behaupte sogar, dass wir hier bereits im strafrechtlichen Bereich sind (Nötigung, Betrug).
Und weil ich mir nicht vorstellen kann, dass eine Anwaltskanzlei da mitmacht (das wäre Beihilfe), suche ich nach belastbaren Quellen (bzw. zweifele erst einmal an, dass es überhaupt Abmahnungen gibt).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Dann wollen wir hoffen, dass am Ende auch so Recht gesprochen wird.
Immerhin ein Richter am Landgericht in Köln sah es schon mal anders!

Und das meinte ich damit: Konsequenterweise wären dann alle Streams im Netz illegal, wenn U&C Recht bekämen (und im ersten Step haben sie recht bekommen!)

Gruß,
capitano




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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Immerhin ein Richter am Landgericht in Köln sah es schon mal anders!


Sowas wird da leider im Akkord durchgewunken, eine richtige Prüfung findet da nicht mehr statt - wie auch, wenn täglich ein Dutzend Kanzleien Listen mit hunderten von IP-Adressen reinfaxen?

Bei einem Auskunftsersuchen wird auch nicht der komplette Sachverhalt geprüft, also ob in der Situation überhaupt eine Straftat oder ein Unterlassungsanspruch vorliegen kann (weil das schon einer kompletten Vorentscheidung bedürfte, ob das spezifische Verhalten gegen ein Gesetz verstößt). Es muß nur glaubhaft gemacht werden, genau wie bei der einstweiligen Verfügung.
Alles andere würde enorm Ressourcen fressen, denn erst müßte der Richter schon beim Auskunftsersuchen quasi einen Prozeß führen und wenn er stattgibt und der Nutzer verklagt wird, dann gleich noch mal denselben.
Das ist vielleicht nicht aus jeder Sicht optimal, daß da dann nicht perfekt geprüft wird, aber anders ist es nicht zu stemmen.
(Sonst müßte man z.B. auch dem Richter erst mal beweisen, daß man überhaupt der Urheber ist, woher man die IP haben will etc.)

quote:
Konsequenterweise wären dann alle Streams im Netz illegal, wenn U&C Recht bekämen


Ich muß so eine Abmahnung erst mal im Wortlaut sehen. Vielleicht wird ja behauptet, daß eine "offensichtlich illegale Quelle" vorgelegen hat? Alles Spekulation.

quote:
und im ersten Step haben sie recht bekommen


Nein, sie haben nur bzgl. eines Anfangsverdachtes Recht bekommen. Das ist eine so schwache Hürde, daß man daraus überhaupt nichts ziehen kann.
Genau so gut könnte ich behaupten, sobald man nach Gras rieche, werde man wegen Drogenhandels verurteilt, nur weil ein Polizist deswegen eine Durchsuchung der Person vornehmen darf, da Anfangsverdacht. :crazy:

Bitte laßt doch alle mal die Kirche im Dorf. Wir haben hier *keine* Wiederholung der unklaren Rechtslage der "Explorer"-Abmahnung des Herrn von Gravenreuth! Die Rechtslage hier ist klar, auf die Frage des Streamings kommt es nicht an, der Abmahner wird niemals "offensichtlich illegale Quelle" beweisen können und damit ist Ende Gelände!

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