Hallo zusammen.
Folgendes Szenario:
Ich, Sohn, volljährig, habe ein Album runtergeladen. Habe damals noch bei meiner Mutter gewohnt.
Meine Mutter ist der Betreiber des Internetanschlusses und hat eine Abmahnung von Waldorf und Frommer bekommen.
Also Anwalt eingeschalten, modifizierte Unterlassungserklärung
abgeschickt und ab die Post.
Hin und her, Ping Pong. Leider nicht das billigste Angebot angenommen, auf verjährung gehofft,
aber leider trotzdem einen Mahnbescheid bekommen.
Diesen ohne Begründung in der Frist widersprochen.
Jetzt haben wir ein letztes Angebot in Höhe von 1200 Euro erhalten. (Das niedrigste, dass ich blöderweise nicht angenommen habe war 460 Euro)
Was würde vor Gericht passieren, wenn meine Mutter sagt, dass ich es heruntergeladen habe.
Mit welcher Höhe von Kosten habe ich zu rechnen?
Meint ihr Walldorf und Frommer lässt noch mal mit sich reden und verringert die Summe ?
Würdet Ihr es drauf anlegen und vor Gericht gehen ?
MFG
Waldorf Frommer Abmahnung, wie vorgehen ?
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?



Zitatauf verjährung gehofft, :
aber leider trotzdem einen Mahnbescheid bekommen.
Und noch keine Verjährung eingetreten?
Nunja, wird die Verjährung nicht eingefroren, sobald er einen mahnbescheid eingereicht hat ?
Zitat:Zitatauf verjährung gehofft, :
aber leider trotzdem einen Mahnbescheid bekommen.
Und noch keine Verjährung eingetreten?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWas würde vor Gericht passieren, wenn meine Mutter sagt, dass ich es heruntergeladen habe. :
Dann käme auf die Anwaltskosten für die Unterlassungsforderung vermutlich noch eine Klage gegen dich.

Unabhängig davon ist es sehr unwahrscheinlich, daß nach einem Mahnbescheid geklagt wird, wenn danach noch mal ein Angebot kam. Die einzigen mir bekannten Fälle, in denen überhaupt geklagt wurde, sahen jeweils die Klage zeitnah nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid und ohne weitere "Bettelbriefe".
Je nach Gerichtsbezirk würde man so eine Klage sogar gewinnen, also dürfte es sich statistisch lohnen, die Nerven zu behalten und es auszusitzen.
ZitatNunja, wird die Verjährung nicht eingefroren, sobald er einen mahnbescheid eingereicht hat ? :
Korrekt heißt es gehemmt, aber der Effekt ist der selbe.
Hält aber nur ca. 6 Monate.
Und es gibt gar nicht so wenige Gläubiger, die auch nach der Verjährung noch vor Gericht ziehen in der Hoffnung das es klappt. Die Einrede der Verjährung muss der Schuldner nämlich aktiv selber erheben.
Zitat:ZitatWas würde vor Gericht passieren, wenn meine Mutter sagt, dass ich es heruntergeladen habe. :
Dann käme auf die Anwaltskosten für die Unterlassungsforderung vermutlich noch eine Klage gegen dich.![]()
Unabhängig davon ist es sehr unwahrscheinlich, daß nach einem Mahnbescheid geklagt wird, wenn danach noch mal ein Angebot kam. Die einzigen mir bekannten Fälle, in denen überhaupt geklagt wurde, sahen jeweils die Klage zeitnah nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid und ohne weitere "Bettelbriefe".
Je nach Gerichtsbezirk würde man so eine Klage sogar gewinnen, also dürfte es sich statistisch lohnen, die Nerven zu behalten und es auszusitzen.[/
Das sind ja mal tolle Nachrichten.
Die erste Abmahnung kam im feb.2016.
Kann ich also mit Frieden im Dezember 2019 rechnen ?
ZitatDie erste Abmahnung kam im feb.2016. :
Kann ich also mit Frieden im Dezember 2019 rechnen ?
Ohne Mahnbescheid ja. Mit Mahnbescheid eher Ende Juni 2020.
Leider muss ich dich da enttäuschen, ganz so schnell wirst du die nicht los. So eine Abmahnung gliedert sich nämlich in den Aufwendungsersatz und den Schadensersatz. Während der Aufwendungsersatz tatsächlich nach 3 Jahren verjährt (3,5 Jahre, wenn zwischenzeitlich ein Mahnbescheid erging), so verjährt der Schadensersatz erst nach 10 Jahren (wurde sogar vom BGH im Urt. v. 12.5.2016 – I ZR 48/15
so festgelegt).
Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass Waldorf Frommer tatsächlich nach Verjährung des Aufwendungsersatzes (=Rechtsanwalts- und Ermittlungskosten) noch klagt, momentan verschwindend gering. Er hat bereits direkt nach erwähntem BGH-Urteil angefangen, Altfälle wieder rauszukramen und nochmal "auf den Busch zu klopfen", ob nicht doch noch einer zahlt. Es sind jedoch bislang keinerlei Klagen bekannt geworden, in denen WF tatsächlich noch den Schadensersatz eingeklagt hätte.
Übrigens würde es auch nicht viel bringen, wenn deine Mutter vor Gericht deinen Namen nennt. Auf die Idee sind nämlich schon viele andere Leute gekommen und kläglich gescheitert. Die Anwälte von WF haben wohl DAS Patentrezept gefunden, jeden Richter um den Finger zu wickeln, obwohl der BGH ja nun schon etliche anderslautende Urteile in Filesharingsachen gesprochen hat. Etwa dass der Anschlußinhaber nicht mehr als Störer in Frage kommt, wenn es andere ernsthafte Geschehensabläufe gibt (z.B. dass es Mitnutzer waren). In der Praxis sah das bisher so aus, dass sogar schon Anschlußinhaber von kleinen Amtsgerichten verurteilt wurden, OBWOHL der wahre Täter bekannt und sogar geständig war. Auch gab es Fälle, wo ersatzweise der Anschlußinhaber verurteilt wurde,obwohl der wahre Täter bekannt und geständig war, er aber finanziell nicht zur Zahlung fähig oder mit neuem Wohnsitz im Ausland nicht mehr greifbar war. Um diesen Irrsinn mal auf einen anderes Fachgebiet zu übertragen ist das so, als würde der Richter im Strafprozess ersatzweise einen Zeugen verurteilen, weil der Täter sowieso schon im Knast sitzt und nicht mehr wirklich "bestraft" werden kann.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
37 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
16 Antworten