Waldorf Frommer Aufforderung vor Klageerhebung.

23. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
go603942-78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Waldorf Frommer Aufforderung vor Klageerhebung.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Bruder wurde vor einem Jahr das erste Mal von Waldorf Frommer wegen Filesharing von "fantastische Tiere" abgemahnt. Erst nach dem zweiten Brief hat er eine Antwort geschickt an die Kanzlei, dass er es nicht gewesen ist und dies höchstwahrscheinlich Kinder waren (wir haben zwei Minderjährige Geschwister).
Das ist auch tatsächlich so, mein Bruder war zu dem Zeitpunkt 2 Wochen beim Vater (unsere Eltern sind getrennt lebend) , mittlerweile lebt er dort und besucht uns noch seltener, aber Internet läuft über ihn. Und da die Wahrheit auf seiner Seite ist, hat er das nicht ernst genommen , auch jetzt nicht.
Die Antwort an die Kanzlei hat er auch nur durch meine Initiative geschickt, denn ich hatte gelesen, dass man sowas nicht ignorieren sollte. Trotzdem hatten wir noch zwei mal Abmahnungen bekommen aber mit geringerer Summe.
Gestern haben wir aber das erste Mal eine "Aufforderung zu Zahlung und Unterlassungserklärung vor Klageerhebung" bekommen, aber das kam dieses Mal von anderem Anwalt (ich weiß nicht ob das was zu bedeuten hat). Jetzt haben sie die Frist gesetzt (eine Woche) und dort steht , man sollte 940 Euro überweisen und Unterlassungserklärung abgeben sonst kommt Gericht. Da mein Bruder nicht mit uns wohnt habe ich diesen Brief zuerst gelesen und habe irgendwie jetzt Angst um ihn. Denn er hat nichts außer Kindergeld. Er hat es selber schwer mit Studium, Stress und jetzt noch das.
Die Sache ist noch, dass ich weiß ,dass es meine jüngste Schwester war. Meinem Bruder habe ich das nicht erzählt. Weil ich wollte nicht, dass Name meiner damals 6 Jährigen Schwester in irgendwelchen Akten kursiert. Das will ich immernoch nicht. Jedoch mein Bruder ist ja auch unschuldig.
Meine Schwester hatte es mir damals erzählt als ich sie gefragt hatte. Sie konnte nicht schreiben aber durch Sprachsuche ging bei ihr immer alles. Sie tat mir Leid, denn sie ist noch ein Kind. Sie versteht immernoch Vieles nicht.
Natürlich weiß mein Bruder, dass es nur Kinder gewesen sein können und er denkt auch eher dass es die Jüngste war. Dies hatte er auch im Brief an die Kanzlei geschildert. Jedoch das sind nur Vermutungen.
Ich will nicht, dass jemand aus meiner Familie damit Schwierigkeiten bekommt, weder meine Schwester, Bruder oder Mutter. Wir haben nicht mal Geld um Anwalt zu beauftragen und uns zu wehren im Gerichtsverfahren. Ich weiß nicht wie ich helfen kann. Mein Bruder ignoriert das. Aber die Kanzlei wird ja nicht so locker lassen wie man es sieht. Bitte gibt mir Tipps. Was soll ich tun? Die Wahrheit sagen und somit meine Schwester ins Feuer schmeißen oder meinen Bruder weiter damit belasten?

Danke im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119303 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von go603942-78):
Gestern haben wir aber das erste Mal eine "Aufforderung zu Zahlung und Unterlassungserklärung vor Klageerhebung" bekommen

Wer genau ist "wir", an wen konkret war das Schreiben adressiert?



Zitat (von go603942-78):
Dies hatte er auch im Brief an die Kanzlei geschildert. Jedoch das sind nur Vermutungen.

Nun, Vermutungen und Behauptungen helfen da nicht, da braucht es schon Fakten und (gerichtsfeste) Beweise



Zitat (von go603942-78):
Ich will nicht, dass jemand aus meiner Familie damit Schwierigkeiten bekommt, weder meine Schwester, Bruder oder Mutter.

Wasch mich aber mach mich nicht nass, das wird hier nicht funktionieren.



Zitat (von go603942-78):
Mein Bruder ignoriert das.

Er ist erwachsen volljährig, wenn er das ignorieren will, dann ist das seine Entscheidung. Dann muss er auch mit den negativen Konsequenzen leben, wenn sie denn kommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 29x hilfreich)

Eine 6Jährige, die noch nicht schreiben kann, soll eine illegale Tauschbörse genutzt haben? Das klingt mehr als unglaubwürdig.
Dein Bruder sollte sich an einen Anwalt wenden. Allein scheint ihr heillos überfordert.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119303 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von fb522466-71):
Eine 6Jährige, die noch nicht schreiben kann, soll eine illegale Tauschbörse genutzt haben?

Warum nicht?
Zitat (von go603942-78):
durch Sprachsuche ging bei ihr immer alles.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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