Waldorf Frommer Gerichtlicher Bescheid nach 7 Jahren. 500€ würdest du zahlen?

26. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
flogruenwald
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Waldorf Frommer Gerichtlicher Bescheid nach 7 Jahren. 500€ würdest du zahlen?

Hi Community,
Gerichtlicher Bescheid, wegen uploads von einer Folge einer Serie für 7 Minuten bei schwachem Internetanschluss.

Zahlen oder widersprechen und abwarten?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klawuttke
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 14x hilfreich)

Heisst "gerichtlicher Bescheid" Mahnbescheid?

Da eine Meinung gefragt war:
Frage 1: Nein. Ich habe es bei anderen Anwälten schon durch (Stichwort Verjährung) Die haben es irgendwann mit Inkassogebimmel versucht. :)
Frage 2: widersprechen und abwarten. WF klagt aber auch nach langer Zeit. Kommt also auf weitere Umstände an (Tätervermutung, Verifikation der Logging-Software, passendes Gutachten zum Logging, Vergleich mit Hash-Werten oder binärer Vergleich, Aktivlegitimation, etc.).

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Unparteiischer
(9968 Beiträge, 4056x hilfreich)

Ich frage mich, wie WF nach 7 Jahren noch eine Verbindung zwischen Tat und Anschluss/Täter herstellen / nachweisen will.

Zitat (von flogruenwald):
Gerichtlicher Bescheid


Wenn das ein Mahnbescheid sein sollte, sollte diesem fristgerecht widersprochen werden, falls man nicht zahlen möchte.

-- Editiert von spatenklopper am 31.03.2021 10:39

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#3
 Von 
guest-12301.04.2021 15:22:31
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von flogruenwald):
Gerichtlicher Bescheid,
Was soll das sein? Urteil? Mahnbescheid? ...

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109179 Beiträge, 38267x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ich frage mich, wie WF nach 7 Jahren noch eine Verbindung zwischen Tat und Anschluss/Täter herstellen / nachweisen will.

Naja, eventuell durch 7 Jahre alte Beweise ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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