Hi Community,
Gerichtlicher Bescheid, wegen uploads von einer Folge einer Serie für 7 Minuten bei schwachem Internetanschluss.
Zahlen oder widersprechen und abwarten?
Waldorf Frommer Gerichtlicher Bescheid nach 7 Jahren. 500€ würdest du zahlen?
26. März 2021
Thema abonnieren
Frage vom 26. März 2021 | 21:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Waldorf Frommer Gerichtlicher Bescheid nach 7 Jahren. 500€ würdest du zahlen?
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 27. März 2021 | 02:15
Von
Status: Beginner (132 Beiträge, 14x hilfreich)
Heisst "gerichtlicher Bescheid" Mahnbescheid?
Da eine Meinung gefragt war:
Frage 1: Nein. Ich habe es bei anderen Anwälten schon durch (Stichwort Verjährung) Die haben es irgendwann mit Inkassogebimmel versucht.
Frage 2: widersprechen und abwarten. WF klagt aber auch nach langer Zeit. Kommt also auf weitere Umstände an (Tätervermutung, Verifikation der Logging-Software, passendes Gutachten zum Logging, Vergleich mit Hash-Werten oder binärer Vergleich, Aktivlegitimation, etc.).
#2
Antwort vom 31. März 2021 | 10:37
Von
Status: Unparteiischer (9968 Beiträge, 4056x hilfreich)
Ich frage mich, wie WF nach 7 Jahren noch eine Verbindung zwischen Tat und Anschluss/Täter herstellen / nachweisen will.
ZitatGerichtlicher Bescheid :
Wenn das ein Mahnbescheid sein sollte, sollte diesem fristgerecht widersprochen werden, falls man nicht zahlen möchte.
-- Editiert von spatenklopper am 31.03.2021 10:39
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Urheberrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 31. März 2021 | 12:16
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Was soll das sein? Urteil? Mahnbescheid? ...ZitatGerichtlicher Bescheid, :
#4
Antwort vom 31. März 2021 | 13:07
Von
Status: Unbeschreiblich (109179 Beiträge, 38267x hilfreich)
ZitatIch frage mich, wie WF nach 7 Jahren noch eine Verbindung zwischen Tat und Anschluss/Täter herstellen / nachweisen will. :
Naja, eventuell durch 7 Jahre alte Beweise ...
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
244.201
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
37 Antworten