Guten Tag,
ich habe eine Abmahnung von Waldorf Frommer bekommen, bezüglich eines angeblichen begangenen illegalen Downloads. Ich suche nun eine modifizierte UE, da das Angebotene von denen sehr ungünstig formuliert ist. Nach der UE geben sie manchmal auch einfach Ruhe, wie ich in manchen Foren gelesen habe.
Meine Frage ist: Wie findet ihr das hier?
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
[Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Wohnort]
- Schuldner -
verpflichtet sich gegenüber
[Unterlassungsgläubiger bezeichnen]
- Gläubiger –
vertreten durch: [Rechtsanwaltskanzlei einsetzen, die die Abmahnung verfasst hat]
es - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage - bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung fällig werdenden, an den Gläubiger zu zahlenden und von diesem festzusetzenden, angemessenen Vertragsstrafe, deren Angemessenheit im Einzelfall von einem zuständigen Gericht auf Wunsch des Schuldners überprüft werden kann, zu unterlassen, das Werkstück:
[konkreten Namen des Werkstücks einfügen, das hochgeladen worden sein soll - immer auch Werkart benennen (Musikwerk bzw. Tonaufnahme, Filmwerk, etc.) ]
ganz oder in Teilen im Internet oder auf sonstige Weise öffentlich zugänglich zu machen und/oder zugänglich machen zu lassen; über dezentrale Computernetzwerke (sog. Filesharing-Netzwerke bzw. Tauschbörsen) zu verbreiten und/oder es Dritten durch einen ungesicherten Internetanschluss zu ermöglichen, derartige Rechtsverletzungen zu begehen.
Ort, Datum
_________________________________
[Unterschriftenfeld Vorname Nachname]
-- Editier von fb436017-21 am 28.02.2016 20:57
Waldorf Frommer Rechtsanwälte Filesharing
28. Februar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 28. Februar 2016 | 20:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Waldorf Frommer Rechtsanwälte Filesharing
Abmahnung bekommen?
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#1
Antwort vom 29. Februar 2016 | 12:36
Von
Status: Lehrling (1651 Beiträge, 1044x hilfreich)
Diese mod. UE klingt im wesentlichen so wie die, die ich kenne, allerdings gibt es ein paar Abweichungen:
Zitat:ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage
Ich kenne das etwas sinniger in Reihenfolge gebracht:
"ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich"
Zitat:ganz oder in Teilen im Internet oder auf sonstige Weise öffentlich zugänglich zu machen und/oder zugänglich machen zu lassen
IMO reicht das schon; das danach ist teils redundant ("über dezentrale Computernetzwerke (sog. Filesharing-Netzwerke bzw. Tauschbörsen) zu verbreiten" ist eine Teilmenge von obigem) oder überflüssig, weil gar nicht verlangt ("es Dritten durch einen ungesicherten Internetanschluss zu ermöglichen, derartige Rechtsverletzungen zu begehen").
Zitat:Nach der UE geben sie manchmal auch einfach Ruhe, wie ich in manchen Foren gelesen habe.
Völlig unterschiedlich. Manchmal kommt gar nichts mehr, manchmal kommen erneuerte Forderungen bis hin zum Mahnbescheid, in Ausnahmefällen wird auch geklagt (so in einem Fall in meinem Freundeskreis, dazu kann ich in ein paar Wochen mehr berichten).
#2
Antwort vom 29. Februar 2016 | 14:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Alles klar, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Meinst du diese UE reicht im Groben um klarzustellen, dass ich dies in Zukunft nicht mehr machen werde, ohne, wie die mitgelieferte UE der Kanzlei, zu behaupten, dass ich schuldig wäre?
MfG
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. März 2016 | 15:17
Von
Status: Lehrling (1651 Beiträge, 1044x hilfreich)
Sollte tun.
#4
Antwort vom 3. März 2016 | 11:08
Von
Status: Beginner (105 Beiträge, 27x hilfreich)
ZitatAlles klar, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Meinst du diese UE reicht im Groben um klarzustellen, dass ich dies in Zukunft nicht mehr machen werde, ohne, wie die mitgelieferte UE der Kanzlei, zu behaupten, dass ich schuldig wäre? :
MfG
Es ergibt sich ja genaugenommen schon aus dem Namen,was in einer Unterlassungserklärung drinzustehen hat. Nämlich deine Selbstverpflichtung, so eine Tat in Zukunft nicht zu begehen. Das Eingeständnis einer Schuld und damit die Selbstverpflichtung zur Zahlung der Gebühren hat in einer Unterlassungserklärung nichts zu suchen, sondern wird den Leuten in der mitgelieferten UE nur ganz gerne mal untergeschoben,weil damit die spätere Verteidigung gegen eine Abmahnung weitestgehend unmöglich wird.
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