Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich erstelle hobbyweise ein Soziales Netzwerk, da ja letztes Jahr der "Artikel 13" beschlossen wurde, stellt sich mir nun die Frage, wann kann ich für Urheberrechtsverletzungen der Benutzer haftbar gemacht werden?
Ich habe auf www.tagesschau.de folgendes gefunden:
Zitat:Nur die, die mit den urheberrechtlich geschützten Werken Geld verdienen. Artikel 2 der Richtlinie nimmt nicht-kommerzielle Plattformen wie Online-Enzyklopädien aus. Wikipedia würde also nicht unter Artikel 13 fallen. Ebenso fallen Online-Händler wie Ebay aus der gesetzlichen Regelung heraus. Es gibt noch eine weitere Ausnahme in Artikel 13 selbst: Nicht betroffen sind neue Plattformen in den ersten drei Jahren, wenn ihr Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro liegt.
Wenn ich jetzt also mein Soziales Netzwerk mit Spenden finanziere und nicht mit Werbung, wäre das ja so, wie es Wikipedia macht.
2. Frage: Wie hoch würde so eine Strafe für mich ausfallen?
3. Frage: Was ist mit folgendem Text gemeint?
Zitat:Nicht betroffen sind neue Plattformen in den ersten drei Jahren, wenn ihr Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro liegt.
Darf ich also in den ersten 3 Jahren auch mit Werbung Geld verdienen, solange der Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro bleibt? Ohne das rechtliche Probleme auf mich zukommen?
4. Frage, wo finde ich eigentlich die genauen Gesetzte, die mich als Netzwerkbetreiber betreffen?
Über Hilfe freue ich mich sehr!
5. Frage: Wie sieht das mit der Strafe aus, wenn ich auf meiner Webseite einen Uploadfilter einsetzen würde, aber dennoch etwas durchrutscht.
P.S. Selbstverständlich werden Inhalte gelöscht, die gemeldet werden.
-- Editiert von Der Wandale am 05.06.2020 17:41