Wann muss ich mit einem eigenem Sozialen Netzwerk bei Urheberrechtsverletzungen der User haften?

5. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Der Wandale
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)
Wann muss ich mit einem eigenem Sozialen Netzwerk bei Urheberrechtsverletzungen der User haften?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich erstelle hobbyweise ein Soziales Netzwerk, da ja letztes Jahr der "Artikel 13" beschlossen wurde, stellt sich mir nun die Frage, wann kann ich für Urheberrechtsverletzungen der Benutzer haftbar gemacht werden?

Ich habe auf www.tagesschau.de folgendes gefunden:

Zitat:
Nur die, die mit den urheberrechtlich geschützten Werken Geld verdienen. Artikel 2 der Richtlinie nimmt nicht-kommerzielle Plattformen wie Online-Enzyklopädien aus. Wikipedia würde also nicht unter Artikel 13 fallen. Ebenso fallen Online-Händler wie Ebay aus der gesetzlichen Regelung heraus. Es gibt noch eine weitere Ausnahme in Artikel 13 selbst: Nicht betroffen sind neue Plattformen in den ersten drei Jahren, wenn ihr Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro liegt.


Wenn ich jetzt also mein Soziales Netzwerk mit Spenden finanziere und nicht mit Werbung, wäre das ja so, wie es Wikipedia macht.


2. Frage: Wie hoch würde so eine Strafe für mich ausfallen?


3. Frage: Was ist mit folgendem Text gemeint?
Zitat:
Nicht betroffen sind neue Plattformen in den ersten drei Jahren, wenn ihr Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro liegt.


Darf ich also in den ersten 3 Jahren auch mit Werbung Geld verdienen, solange der Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro bleibt? Ohne das rechtliche Probleme auf mich zukommen?


4. Frage, wo finde ich eigentlich die genauen Gesetzte, die mich als Netzwerkbetreiber betreffen?

Über Hilfe freue ich mich sehr!


5. Frage: Wie sieht das mit der Strafe aus, wenn ich auf meiner Webseite einen Uploadfilter einsetzen würde, aber dennoch etwas durchrutscht.


P.S. Selbstverständlich werden Inhalte gelöscht, die gemeldet werden.

-- Editiert von Der Wandale am 05.06.2020 17:41

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Der Wandale):
Wann muss ich mit einem eigenem Sozialen Netzwerk bei Urheberrechtsverletzungen der User haften?


Etwas vereinfacht:

Der Betreiber einer Website haftet

- für eigene Inhalte immer und uneingeschränkt
- für Inhalte von Usern, die er sich zu eigen macht, immer und uneingeschränkt
- für Inhalte Usern ansonsten immer dann, wenn er sie nicht unverzüglich entfernt, sobald er von der Rechtswidrigkeit des Inhalts Kenntnis erhalten hat.


Ich erstelle hobbyweise ein Soziales Netzwerk, da ja letztes Jahr der "Artikel 13" beschlossen wurde, stellt sich mir nun die Frage, wann kann ich für Urheberrechtsverletzungen der Benutzer haftbar gemacht werden?

Zitat:
Ich habe auf www.tagesschau.de folgendes gefunden:
Zitat:
Nur die, die mit den urheberrechtlich geschützten Werken Geld verdienen. Artikel 2 der Richtlinie nimmt nicht-kommerzielle Plattformen wie Online-Enzyklopädien aus. Wikipedia würde also nicht unter Artikel 13 fallen. Ebenso fallen Online-Händler wie Ebay aus der gesetzlichen Regelung heraus. Es gibt noch eine weitere Ausnahme in Artikel 13 selbst: Nicht betroffen sind neue Plattformen in den ersten drei Jahren, wenn ihr Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro liegt.

Das ist so nicht richtig, weil viel zu stark vereinfacht.

Zitat:
Wenn ich jetzt also mein Soziales Netzwerk mit Spenden finanziere und nicht mit Werbung, wäre das ja so, wie es Wikipedia macht.

"Spenden" sind (steuer-)rechtlich schlicht Einkünfte. Es sei denn, es handelt sich um Spenden für eine als gemeinnützig anerkannte Einrichtung (Verein o.ä.). Alle anderen müssen "Spenden" als Einkommen versteuern.

Zitat:

2. Frage: Wie hoch würde so eine Strafe für mich ausfallen?

Es geht weniger um eine "Strafe" als um die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche und Kosten für den Anwalt der Gegenseite usw.


3. Frage: Was ist mit folgendem Text gemeint?
Zitat:
Nicht betroffen sind neue Plattformen in den ersten drei Jahren, wenn ihr Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro liegt.


Darf ich also in den ersten 3 Jahren auch mit Werbung Geld verdienen, solange der Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro bleibt? Ohne das rechtliche Probleme auf mich zukommen?
Es handelt sich um eine EU-Richtlinie. Entscheidend für einen Anbieter mit Sitz in Deutschland ist die Gesetzeslage in Deutschland, die im Laufe der Zeit an die Richtlinie angepasst werden wird.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Der Wandale
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von Der Wandale):
Wann muss ich mit einem eigenem Sozialen Netzwerk bei Urheberrechtsverletzungen der User haften?


Etwas vereinfacht:

Der Betreiber einer Website haftet

- für eigene Inhalte immer und uneingeschränkt
- für Inhalte von Usern, die er sich zu eigen macht, immer und uneingeschränkt
- für Inhalte Usern ansonsten immer dann, wenn er sie nicht unverzüglich entfernt, sobald er von der Rechtswidrigkeit des Inhalts Kenntnis erhalten hat.


Ich erstelle hobbyweise ein Soziales Netzwerk, da ja letztes Jahr der "Artikel 13" beschlossen wurde, stellt sich mir nun die Frage, wann kann ich für Urheberrechtsverletzungen der Benutzer haftbar gemacht werden?

Zitat:
Ich habe auf www.tagesschau.de folgendes gefunden:
Zitat:
Nur die, die mit den urheberrechtlich geschützten Werken Geld verdienen. Artikel 2 der Richtlinie nimmt nicht-kommerzielle Plattformen wie Online-Enzyklopädien aus. Wikipedia würde also nicht unter Artikel 13 fallen. Ebenso fallen Online-Händler wie Ebay aus der gesetzlichen Regelung heraus. Es gibt noch eine weitere Ausnahme in Artikel 13 selbst: Nicht betroffen sind neue Plattformen in den ersten drei Jahren, wenn ihr Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro liegt.

Das ist so nicht richtig, weil viel zu stark vereinfacht.

Zitat:
Wenn ich jetzt also mein Soziales Netzwerk mit Spenden finanziere und nicht mit Werbung, wäre das ja so, wie es Wikipedia macht.

"Spenden" sind (steuer-)rechtlich schlicht Einkünfte. Es sei denn, es handelt sich um Spenden für eine als gemeinnützig anerkannte Einrichtung (Verein o.ä.). Alle anderen müssen "Spenden" als Einkommen versteuern.

Zitat:

2. Frage: Wie hoch würde so eine Strafe für mich ausfallen?

Es geht weniger um eine "Strafe" als um die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche und Kosten für den Anwalt der Gegenseite usw.


3. Frage: Was ist mit folgendem Text gemeint?
Zitat:
Nicht betroffen sind neue Plattformen in den ersten drei Jahren, wenn ihr Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro liegt.


Darf ich also in den ersten 3 Jahren auch mit Werbung Geld verdienen, solange der Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro bleibt? Ohne das rechtliche Probleme auf mich zukommen?

Es handelt sich um eine EU-Richtlinie. Entscheidend für einen Anbieter mit Sitz in Deutschland ist die Gesetzeslage in Deutschland, die im Laufe der Zeit an die Richtlinie angepasst werden wird.

Also hätte es keine rechtlichen Folgen für mich als Webseitenbetreiber, wenn ich ein Bild oder Video lösche, nachdem es gemeldet wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Der Wandale):
Also hätte es keine rechtlichen Folgen für mich als Webseitenbetreiber, wenn ich ein Bild oder Video lösche, nachdem es gemeldet wurde?

Die Hellseher sind in Quarantäne...

Ist zwar unwahrscheinlich, aber ein Restrisiko bleibt, das nennt sich dann unternehmerisches Risiko.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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