Hallo!
Ich habe ein paar Fragen bezüglich des Schutzes von Presseerzeugnissen. Im Urheberrechtsgesetz §87g Abs. 2 steht geschrieben, dass das Schutzrecht nach einem Jahr erlischt. Nun ist mir nicht ganz klar, was das bedeutet, denn auch im Internet findet man keine passenden Antworten dazu. Und zwar stellt sich mir die Frage, was nach Ablauf des einen Jahres mit den Erzeugnissen passiert/passieren darf.
Darf man sie privat und gewerblich in jeder Art und Form nutzen?
Darf man sie z.B.ganz oder Teile davon auf seiner eigenen Webseite (egal ob privat oder gewerblich) veröffentlichen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mfg Juranius
Was ist mit Presseerzeugnissen nach Ablauf des Schutzes möglich?
22. September 2016
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Frage vom 22. September 2016 | 15:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Was ist mit Presseerzeugnissen nach Ablauf des Schutzes möglich?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
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