Website-Kopie des Sohnes wird teuer

7. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
majujo2010
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Website-Kopie des Sohnes wird teuer

Hallo, bin neu hier und wollte mal Eure Meinung zu einem interessantem Thema. Folgender Sachverhalt: ende Mai bekomme ich und mein Sohn Post einer Augsburger Kanzlei. Unter einer tl domain wurde im Internet eine homepage veröffentlicht, die den Eindruck erweckt, eine hp der Mandantin zu sein.
Auf Rückfrage bei meinem Sohn(12) erklärt er mir ,er hätte über einen homepage-baukasten( nur da gibts tl)site erstellt, nur aus dem Interesse heraus an dem Thema.
Naja, ich Rückbrief verfaßt, alles erklärt, das Sohn nicht wußte wegen Copyright,Unterlassungserklärung beigefügt, in der Hoffnung, mit einem blauen Auge davonzukommen, wurde ja keiner geschädigt. Am 31.5. bekommen wir Schreiben , man hätte Rücksprache gehalten, für die Beauftragung wird berechnet ca. 3660 Euro !!!!!!! für die Anwälte, kein Schadenersatz.
Ist das rechtens, für zweifachen Briefkontakt .Danke für Eure meinung.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 570x hilfreich)

Das KANN rechtens sein, ist es vermutlich aber nicht.
Der Streitwert wird vielfach unrealistisch hoch angesetzt, was somit enorm hohe Anwaltskosten entstehen lässt und es wird gehofft, der Abgemahnte wird ohne nähere Prüfung zahlen.
Diese Fehler sollte man natürlich nicht machen. Ich würde mich an einen in IT-/Urheberrecht erfahrenden Anwalt wenden und das Ganze prüfen lassen.
Aus deinen Informationen kann man bisher nicht einmal raten, ob die Höhe berechtigt ist.


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#2
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(721 Beiträge, 115x hilfreich)

Was genau soll Dein Sohn denn da kopiert haben? Hat er mit dem Baukasten die Website der Mandantin des Anwalts nachgebaut oder wie soll man sich das jetzt vorstellen?

So hohe Anwaltskosten entstehen wie schon genannt durch den hoch angesetzten Streitwert. Dieser darf aber tatsächlich so hoch angesetzt werden, da nicht nur eine Lizenzgebühr angenommen werden muss, sondern auch eine abschreckende Wirkung davon ausgehen muss. So jedenfalls hat mir mein eigener Anwalt die unglaublich hohen Streitwerte mal erklärt.

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#3
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Dieser darf aber tatsächlich so hoch angesetzt werden


Das wird man im Einzelfall prüfen müssen. Der wird hier ja so bei 50.000 EUR gelegen haben bei der Anwaltskostenforderung.

Im übrigen sind natürlich nicht die Eltern zahlungspflichtig (eine Aufsichtspflichtverletzung wird man wohl nicht begründen können), sondern der Sohn. Da wird sich die Firma schon überlegen, ob sie einen 12-jährigen auf 3500+ EUR verklagt. Zumal das, wenn es sich um eine bekannte seriöse Firma handelt, auch die Presse interessieren dürfte. Eine Coverstory "harmloses Kinderspiel ruft herzlose Schreibtischhengste und raffgierige Anwälte auf den Plan" dürfte der Firma wohl nicht so schmecken. ;)

quote:
sondern auch eine abschreckende Wirkung davon ausgehen muss. So jedenfalls hat mir mein eigener Anwalt die unglaublich hohen Streitwerte mal erklärt


Nein, Abschreckung ist nicht die Motivation im Zivilrecht. Allerdings ist das Unterlassungsinteresse (im Gegensatz zum Schadensersatz) in der Tat auch in einem solchen Einzelfall u.U. erheblich. Denn eine Rufschädigung kann auch durch einzelne Taten schon in unüberschaubarem Umfang eintreten. Um drei Ecken ist da die Abschreckungsidee natürlich irgendwo darin enthalten, aber sie ist nicht der primäre Faktor.

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