Wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt, Anschlussinhaber war es nicht

28. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
blutengel30
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 19x hilfreich)
Wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt, Anschlussinhaber war es nicht

mein freundin hat ein brief von einer kanzlei kornmeier & partner
sie soll 450 euro bezahlen für eine musik gruppe die sie nicht kennt und auch nicht gezogen hat. denn sie hat überhaupt keine ahnung wie man aus dem internet musik bekommt ausser sich bei you tube lieder anzuhören. und auf techno oder was das sein soll steht sie gar nicht. die haben vom provider sich die hatten zukommen lassen. name und adresse und rufnummer stimmen aber die ip adresse nicht nicht. und um eine uhrzeit wo keiner zu hause ist weil sie arbeiten ist.

es liegt auch ein beschluss vom amtsgericht bielefeld dabei. der aber nicht ihren namen binhaltet noch irgendwas mit 450 euro bezahlen. was soll sie denn jetzt machen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
name und adresse und rufnummer stimmen aber die ip adresse nicht nicht.


Doppelte Verneinung? Daß sich die IP-Adresse bei typischem Dial-Up regelmäßig ändert und du heute nicht mehr dieselbe IP hast wie gestern oder vor 4 Wochen, sollte bekannt sein.

quote:
und um eine uhrzeit wo keiner zu hause ist weil sie arbeiten ist.


Eine Tauschbörsensoftware arbeitet ja nun völlig autonom, auch wenn gerade niemand zuhause ist. Einmal reingestellt verbreitet sie die entsprechenden Daten so lange, wie der Rechner online ist.

quote:
es liegt auch ein beschluss vom amtsgericht bielefeld dabei. der aber nicht ihren namen binhaltet


Da geht es wohl nur darum, zu zeigen "grundsätzlich geben uns die Gerichte recht".

Bitte lies doch mal einen der X anderen Threads zum Thema Tauschbörse und Abmahnung, darin wurde bereits alles hundertfach gesagt.

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#2
 Von 
blutengel30
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 19x hilfreich)

meine freundin hat keine tauschbörsensoftware auf dem rechner. mit der ip adresse wussten wir auch nicht das sie sich immer ändert. sie weiß nicht mal das man den papierkorb ab und an mal leerern muss. und den rechner macht sie auch aus wegen den kindern. und die grosse hat einen eigenes netbook

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
die grosse hat einen eigenes netbook


Vielleicht war die das dann?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.10.2010 11:34:20
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 12x hilfreich)

mod. UE abgeben , Zahlung verweigern.
Sollten die nen Zivilprozess starten rennst du zur Polizei zeigst dich selbst an, schreibst den Gericht wo die ZPO Klage vorliegt das bereits Strafrechtlich gegen dich vorgegangen wird und bittest die zu warten.
Im Strafrechtlichen stellst du dann nen Beweisantrag das ein gerichtlich bestimmter Gutachter den Computer überprüft und ob dein W-Lan ausreichend gesichert ist.
Und wenn das alles passt fährst du mit nem Grinsen zum Zivilprozess legst denen alles vor und wer dann die Prozesskosten zu tragen hat ist klar, der Antragssteller :-)
Ich gehe gerade diesen Weg und glaub mal, vor ein Gericht kommt das nie.
Allerdings solltest du dies nur dann machen wenn du auf keinen Fall was gemacht hast.
Du wirst beschuldigt und deswegen wird nur dein PC kontrolliert.


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
zeigst dich selbst an


Das dürfte ja schon wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.

quote:
stellst du dann nen Beweisantrag das ein gerichtlich bestimmter Gutachter den Computer überprüft und ob dein W-Lan ausreichend gesichert ist


Das ist ja nun aus mehrfachen Gründen absoluter Quark.

Erstens kann man ein Strafverfahren nicht dazu mißbrauchen, sich kostenlos Beweise für ein Zivilverfahren sichern zu lassen. StA und Gericht sind ja nicht bescheuert.
Zweitens würde sowieso vorher eingestellt, s.o.
Drittens würde das auch nichts beweisen, denn daß ein bestimmter Rechner nicht für die Tat benutzt wurde, beweist ja nicht, daß zum Tatzeitpunkt nicht ein anderer Rechner am Anschluß gehangen hat und für die Tat benutzt wurde. Und wie die Sicherung des WLAN zum Tatzeitpunkt war, kann auch kein Gutachter rückwirkend mehr feststellen.
Viertens genügt einem das strafrechtliche "jenseits begründeten Zweifels" ("in dubio pro reo") auch nicht im Zivilprozeß, wo die Beweislast des Klägers geringer ist als die des Staates.

quote:
Ich gehe gerade diesen Weg


Na dann bin ich mal auf die Rückmeldung gespannt, wie das ausgegangen ist.

quote:
vor ein Gericht kommt das nie


Denkbar, aber dann nicht wegen der absurden Idee mit der Selbstanzeige.

-- Editiert am 06.10.2010 14:51

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.10.2010 11:34:20
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 12x hilfreich)

Kostenlose Beweise ist ja so nicht richtig. Unter Umständen ist man schuldig und trägt die Verfahrenskosten.
Wegen geringfügigkeit eingestellt kann gut sein, soweit bin ich noch nicht gekommen.
Da nach meinen Antwortschreiben letztes Jahr (Februar und Mai 2009) bei zwei verschiedenen Abmahnungen keine Antwort mehr gekommen ist, vermute ich mal das die es seien lassen. (mod.UE beigefügt)
zumal ich sepperat dazu noch nachweisen kann das bei einen Fall ich es bei Musicload legal gedownloadet habe :-)
Zwar beschrieb ich nicht direkt den von mir vorgesehenen Weg, aber allein das Anzweifeln der hohen Summe und dies zur Überprüfung einen hier ansässigen Gericht vorzulegen hat vielleicht schon gerreicht.
Keine Ahnung
Sollte es trotzdem noch zum Prozess kommen (ob zivil oder strafrechtlich) werde ich mich melden

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Kostenlose Beweise ist ja so nicht richtig. Unter Umständen ist man schuldig und trägt die Verfahrenskosten.


Man wird sich ja kaum selbst anzeigen, wenn man schuldig ist. Wie gesagt, blöde sind StA und Gericht nicht.

quote:
zumal ich sepperat dazu noch nachweisen kann das bei einen Fall ich es bei Musicload legal gedownloadet habe


Ist das wie bei dem Bankräuber, der freigesprochen wurde, weil er nachweisen konnte, daß er ein Paar Wochen vorher noch auf einer anderen Bank Geld eingezahlt hat? ;-P



-- Editiert am 06.10.2010 19:38

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.10.2010 11:34:20
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 12x hilfreich)

:-) keine ahnung.
hatte aber ne abmahnung obwohl ich den download legal getätigt habe.
und der vorwurf des abmahners mit tatzeit genau mit der dowloadzeit von musicload übereinstimmt
Abzocke sage ich nur

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Die reinen Abzocker lassen natürlich die Finger von der Sache, sobald es zu einem Prozess zu kommen droht. Dies ist also kein Beleg dafür, dass eine Selbstanzeige einen Zweck hat.

Ist man unschuldig, kann dies auch in einem Zivilprozess herausgefunden werden :-).

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"

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