Guten Abend,
Ich bin gerade dabei ein eigenes Gewerbe zu gründen. Ich möchte beispielsweise eine Geschenkbox verkaufen. In dieser Geschenkbox soll dann unter anderem eine kleine Flasche Sekt und weitere kleine Süßigkeiten, je nach Anlass, etc. sein. Nun meine Fragen:
1. Kann ich die Artikel weiterverkaufen in der Geschenkbox? Ich habe bei fast allen Unternehmen, welche Lebensmittel herstellen, angefragt, ob ich dies darf, habe aber fast nur Absagen bekommen. Dürfte ich dann beispielsweise die kleine Flasche Sekt in ein kleines Papiertütchen machen, damit man die Flasche nicht mehr auf den Produktbildern sieht? Wäre das dann erlaubt, auch wenn das Unternehmen mir sagt, ich darf die Produkte nicht auf Produktbildern zeigen? Gibt es dafür bestimmte Paragraphen, auf welche ich mich im Extremfall berufen kann?
2. Kann mir ein Unternehmen auch den gewerblichen Weiterverkauf Ihrer Artikel, wenn ich die Marke nicht nenne und zeige verbieten?
Und eine extra Frage: Wie machen das die anderen Süßigkeitenhändler? Diese stellen natürlich Bilder der Ware in den Shop, aber ich habe noch nie gehört, dass solch ein Onlineshop mal Probleme bekommen hat. Also warum darf ein kleiner Süßigkeitenhändler die Sachen zeigen und offen verkaufen und ich dürfte das nicht? Ich gehe mal nicht davon aus, dass der sich von jedem Unternehmen die Erlaubnis geholt hat?
Vielen Dank im Voraus.
LG Pascal
Weiterverkauf in beispielsweise Geschenkboxen erlaubt?
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
ZitatIch habe bei fast allen Unternehmen, welche Lebensmittel herstellen, angefragt, ob ich dies darf, habe aber fast nur Absagen bekommen. :
Witziges Geschäftsmodell das die da praktizieren ... da fragt man sich doch, auf welch geheimnisvollen Wegen die ganzen Sachen in die Regale der Supermärkte etc. kommen ... und warum die Supermärkte etc. die Sachen kufen wenn man die doch gar nicht weiterverkaufen darf ...
.
ZitatIch gehe mal nicht davon aus, dass der sich von jedem Unternehmen die Erlaubnis geholt hat? :
Richtig, die hat denen der Gesetzgeber schon erteilt.
Wichtig ist nur, das das Produkt hier im Markt der EU legal eingeführt wurde bzw. für den Vertrieb innerhalb der EU vorgesehen ist.
ZitatRichtig, die hat denen der Gesetzgeber schon erteilt. :
Auch die Erlaubnis für die Benutzung auf Produktbildern? Wenn ich eine Tüte Chips in die Box legen würde und das fotografieren würde, dann sieht man natürlich die Verpackung und das Logo der Hersteller. Das darf ich ja nicht weil es sonst eine Markenrechtsverletzung wäre, richtig?
Könnte ich das ganze umgehen, indem ich es in den Produktbildern in eine Papiertüte mache und die Marke in der Beschreibung nicht nenne?
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Natürlich darf man Produkte, die man innerhalb der EU legal gekauft hat auch weiterverkaufen. Dafür braucht man keine Erlaubnis des Herstellers.
Man darf auch selbst Produktfotos machen, auf denen das Produkt erkennbar ist. Im Regelfall muss man auf den Fotos auch keine Markennamen oder Logos verdecken.
Man darf auch Markennamen in der Produktbeschreibung verwenden.
Logos sind schwieriger. (Man darf schreiben, dass in dem Paket eine Flasche Rotkäppchen-Sekt ist. Man darf aber nicht das Rotkäppchen-Logo ohne Erlaubnis verwenden.)
Man darf aber auf keinen Fall den Eindruck erwecken, ein offizieller / lizenzierter Vertriebspartner zu sein.
ZitatAuch die Erlaubnis für die Benutzung auf Produktbildern? :
Ja, wenn diese der Verkaufsbeschreibung dienen, ist das erlaubt.
ZitatMan darf auch selbst Produktfotos machen, auf denen das Produkt erkennbar ist. :
Gibt es dafür irgendwelche Paragraphen die dies belegen oder hast du vielleicht eine Quelle für mich? Ich möchte bei solchen Themen lieber übervorsichtig sein.
ZitatMan darf aber auf keinen Fall den Eindruck erwecken, ein offizieller / lizenzierter Vertriebspartner zu sein. :
Wie macht man das am besten? In der Artikelbeschreibung aufklären?
ZitatMan darf auch Markennamen in der Produktbeschreibung verwenden. :
Logos sind schwieriger. (Man darf schreiben, dass in dem Paket eine Flasche Rotkäppchen-Sekt ist. Man darf aber nicht das Rotkäppchen-Logo ohne Erlaubnis verwenden.)
Zitat einer Absage zum Weiterverkauf eines Unternehmens:
"Wir möchten Sie aber darauf hinweisen, dass unsere Marken Markenrechtsschutz genießen und bitten Sie, diesen zu beachten. Eine Erlaubnis zur Nutzung unserer Marken können wir daher nicht erteilen."
Darf ich das dann trotzdem?
ZitatJa, wenn diese der Verkaufsbeschreibung dienen, ist das erlaubt. :
Ich zitiere hier auch nochmal eine Antwort eines Unternehmens (Antwort auf meine Anfrage):
"Wir möchten Sie aber darauf hinweisen, dass unsere Marken Markenrechtsschutz genießen und bitten Sie, diesen zu beachten. Eine Erlaubnis zur Nutzung unserer Marken können wir daher nicht erteilen." Darf ich das dann trotzdem?
Gibt es vielleicht einen Paragraphen auf den ich mich diesbezüglich berufen kann oder eine Informationsquelle? Ich bin lieber übervorsichtig, da ich nichts riskieren möchte.
ZitatIch zitiere hier auch nochmal eine Antwort eines Unternehmens (Antwort auf meine Anfrage): :
Wie war denn der Wortlaut der Anfrage?
ZitatGibt es vielleicht einen Paragraphen auf den ich mich diesbezüglich berufen kann :
Das findet sich in § 24 MarkenG
Grenzen findet das, wenn z.B. unzulässige Rufausbeutung für eigene Werbezwecke betrieben wird, siehe Absatz 2.
Weitere Regeln:
Artikelbeschreibung und Produktbild müssen zusammenpassen, ansonsten kann dies irreführend sein.
Auch sollte das Produktbild darf nicht mehr als Lieferumfang abbilden. Will man das anders machen und eine vertragliche Bindung aufgrund des verwendeten Produktbildes vermeiden, müssen man darüber in einem klaren, unmissverständlichen und am Blickfang teilhabenden Hinweis aufklären.
"Darf ich das dann trotzdem?"
-> Ja
Weiterverkauf eines unveränderten Originalprodukts ist keine Markennutzung, die eine Erlaubnis erfordert.
Wenn ich schreibe "Bei mir können Sie ein Paket aus einer Flasche Rotkäppchen-Sekt, einer Tafel Milka-Schokolade und einer Packung Jacobs-Kaffee in attraktiver Geschenkverpackung kaufen", dann kann mir das niemand verbieten. Und ich darf auch ein Foto von dem Paket mit Inhalt zeigen.
ZitatWie war denn der Wortlaut der Anfrage? :
"Ich würde in diese Geschenkboxen ggf. gerne unter anderem ein Produkt Ihres Unternehmens legen. Wäre mir dies erlaubt? Bzw. gibt es besondere Voraussetzungen von Ihnen, die ich beachten muss, bevor ich Ihr Produkt in der Box anbiete, wie zum Beispiel eine Markennennung in der Artikelbeschreibung?
Eine weitere Frage wäre, ob ich auf Produktbildern, sollten Sie mir das Verkaufen der Box erlauben, Ihre Artikel zeigen darf, auch wenn man beispielsweise Ihr Logo sehen würde?"
ZitatDas findet sich in § 24 MarkenG :
Vielen Dank das habe ich mir mal angeschaut. Also dürfte ich alle Artikel, die für den Verkauf in der EU vorgesehen sind, ohne rechtliche Probleme einfach in die Box legen und Fotos damit machen und es in der Beschreibung nennen? Wenn ja, wieso bekommt man so viel mit von anderen Kleinunternehmern, dass sie abgemahnt wurden, weil sie ein originales Produkt mit Logo als Produktbild haben?
"Wenn ja, wieso bekommt man so viel mit von anderen Kleinunternehmern, dass sie abgemahnt wurden, weil sie ein originales Produkt mit Logo als Produktbild haben?"
-> Wahrscheinlich weil sie ein Produktbild aus dem Internet geklaut haben, anstatt selbst zu fotografieren.
ZitatWahrscheinlich weil sie ein Produktbild aus dem Internet geklaut haben, anstatt selbst zu fotografieren. :
Bedeutet, wenn ich das Bild selbst mache und man die Flasche Rotkäppchen sieht mit Logo, dann darf ich das? Wieso verbieten mir dies die Unternehmen dann?
ZitatBedeutet, wenn ich das Bild selbst mache und man die Flasche Rotkäppchen sieht mit Logo, dann darf ich das? :
Ja, das darf man, wenn Du mit Logo dasjenige auf der Flasche meinst.
Man darf aber weder ein aus dem Internet kopiertes Bild noch im Text oder der Beschreibung das Markenlogo verwenden. Auch die Nutzung eines Markenlogos auf der Verpackung wäre nicht erlaubt.
Zitat:Wieso verbieten mir dies die Unternehmen dann?
Das machen sie ja gar nicht.
Vielmehr weisen sie darauf hin, dass es sich um eine Marke handelt und daher das Markengesetz zu beachten ist.
Außerdem haben die Firmen keine Lust, Dir im Detail zu erklären, wo die Grenezn der erlaubten Nutzung liegen. Vielmehr haben die Firmen wohl schon aufgrund des Umstandes, dass Du gefragt hast wohl vermutet, dass Du eine genehmigungsbedürftige Nutzung planst. Für Dinge, die schon gesetzlich erlaubt sind muss man schließlich nicht noch einmal zusätzlich den Markeninhaber um Erlaubnis fragen.
Hallo,
Das dürfte hier das Entscheidende sein.Zitat:Grenzen findet das, wenn z.B. unzulässige Rufausbeutung für eigene Werbezwecke betrieben wird, siehe Absatz 2.
Fügt man beispielsweise einem Markenprodukt andere Artikel bei und erweckt damit einen falschen Eindruck (etwa über die Qualität insgesamt) dann könnte das angreifbar sein.
Stefan
ZitatMan darf aber weder ein aus dem Internet kopiertes Bild noch im Text oder der Beschreibung das Markenlogo verwenden. Auch die Nutzung eines Markenlogos auf der Verpackung wäre nicht erlaubt. :
Das hat der BGH anders entschieden. Dem Weiterverkäufer eines Original-Markenprodukts konnte der Markeninhaber die Benutzungs des Markenlogos nicht verbieten.
"Der Verkäufer vermittelt PKW, die von den Herstellern in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union exportiert worden sind (sogenannte EU-Neuwagen) und von ihm nach Deutschland eingeführt werden.
Die Audi AG hat geltend gemacht, der Händler verletze durch die Verwendung ihrer Wort-/Bildmarke "vier Ringe über Audi" ihr Markenrecht. Zur Beschreibung des Angebots reiche die Benutzung der Wortmarke "Audi". Die Wort-/Bildmarke verwende der Händler nur, um sich an den guten Ruf dieser Marke anzuhängen und ihre Wertschätzung in unlauterer Weise auszunutzen.
(...)
Die von Audi geltend gemachten markenrechtlichen Ansprüche sind unbegründet."
BGH, Urteil vom 17. 7. 2003 – I ZR 256/00
ZitatFügt man beispielsweise einem Markenprodukt andere Artikel bei und erweckt damit einen falschen Eindruck (etwa über die Qualität insgesamt) dann könnte das angreifbar sein. :
Weil die Verwendung eines Markenzeichens keine Angabe oder gar Zusicherung über irgendwelche (Mindest-)Qualtitäten der gekenzeichneten Ware beinhaltet, kann ein Markeninhaber den Weitervertrieb einer Originalware nur bei "verändertem/verschlechtertem" Zustand untersagen. Der Zustand einer Original-Luxusware ist beim Weitervertrieb aber nicht dadurch berührt, dass der Weiterverkauf nicht in einem prestigeträchtigen Ambiente erfolgt.
RK
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