Hallo,
ich habe mal eine interessante Frage...
Ein Fotograf wird von einem Künstler beauftragt, seine gemalten Bilder für einen Katalog und eine Webseite zu fotografieren. Wer kann denn jetzt eigentlich entscheiden, wer die Bilder veröffentlichen darf und für welchen Zweck?
Meines Wissens ist der Künstler ja Urheber und bestimmt über die Veröffentlichung der Bilder. Andererseits hat der Fotograf ja das Recht am Bild und ist somit Urheber der Fotos.
Sollte sich der Künstler dementsprechend das Einverständnis vom Fotografen holen, dass er die Fotos veröffentlichen darf? (Stichwort Verwertungsrecht)
Ich freue mich auf Eure Meinungen
Wer hat "Recht"?
Ganz einfach: Man vereinbart mit dem Fotografen schriftlich ein uneingeschränktes und exklusives Nutzungsrecht.
Dann kann der Künstler die Fotos für alle Zwecke der Veröffentlichung nutzen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Möglicherweise könnte es zur Miturheberschaft (§ 8 UrhG
) führen, wenn der Künstler sich nicht rechtzeitig vor Anfretigung der Fotografien seine Verwertungsrechte vertraglich einräumen läßt.
Näheres dazu:
Auch bei Fotografien von Kunstwerken hat nicht nur der Künstler des abgebildeten Werks Rechte an der Fotografie; denn der Fotograf hat grundsätzlich eigene Bildrechte. Sinnvoll ist es für Künstler in diesen Fällen, sich die entsprechenden Verwertungsrechte vor der Anfertigung der Fotografie vertraglich einräumen zu lassen. Anderenfalls zieht man sich - je nach Werkgestaltung - unter Umständen sogar einen Miturheber ins Boot, mit den genannten rechtlichen Folgen. Ohne vorherigen Vertrag geschieht das auch dann, wenn beide - Künstler und Fotograf - ursprünglich etwas anderes wollten.
http://www.faz.net/s/RubF3CE08B362D244869BE7984590CB6AC1/Doc~E5FF5D410E7804BE4B68C625592ABEC36~ATpl~Ecommon~Scontent.html
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