Nehmen wir Mal ein Beispiel: eine riesige amerikanische Unterhaltungsfirma D. hat eine Statue in ihrem Vergnügungspark aufgestellt. Fan A. nimmt diese Figur und bildet sie als 3D-Modell nach. Dieses Modell teilt er im Internet unter dem Urhebervermerk, dass man das Produkt nur kommerziell nutzen darf, wenn man max 2000 Figuren damit druckt und verkauft (quasi Creative Commons für Private und für Hobbybetriebe). D. hat das 3D-Modell genommen, ganz viele Figuren gedruckt und in ihrer Geschenkboutique verkauft. Dabei hat D. so getan, als ob sie das 3D-Modell entwickelt hätten; dabei weist die Figur dieselben Fehler auf, wie das 3D-Modell von A.
Fan A. hat wahrscheinlich nicht um Erlaubnis gefragt, diese Fanart zu betreiben.
Meine Frage lautet nun: wer hat das Urheberrecht an dem 3D-Modell? Hätte D. überhaupt gegen die CC des Fans A. und ohne Erwähnung von ihm als Künstler drucken und großflächig verkaufen dürfen?
Wer hat das Urheberrecht am Fanart?
12. September 2022
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Frage vom 12. September 2022 | 00:48
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 1x hilfreich)
Wer hat das Urheberrecht am Fanart?
#1
Antwort vom 12. September 2022 | 09:50
Von
Status: Unparteiischer (9877 Beiträge, 2080x hilfreich)
Wenn D. der Konzern ist mit den lustigen Mäuseohren bzw. dem schönen Schloß im Logo - dann hat D. auch alle Rechte an der Figur und schon das nachbilden und die Aussage, es wäre nach CC legal diese Figur nachzubilden, läuft ins leere.
#2
Antwort vom 12. September 2022 | 12:06
Von
Status: Student (2761 Beiträge, 454x hilfreich)
Zitat :und schon das nachbilden und die Aussage, es wäre nach CC legal diese Figur nachzubilden, läuft ins leere.
Dennoch hat der Urheber des (fehlerhaften) 3D-Modells die Urheberrechte an diesem fehlerhaften 3D-Model. Damit kann der Urheber durchaus Schadenersatz und Unterlassung von D. fordern.
Er muss nur aufpassen: Die Retourkutsche von D. kann den dadurch erzielten Schadenersatz um ein vielfaches übersteigen
Und dann kommen wir jetzt an den Punkt, ob die Erstellung und Veröffentlichung einer Liste von Vektoren, die bei korrekter Interpretation zu einer (fehlerhaften) Figur von D. visualisiert werden können, überhaupt eine Urheberrechtsverletzung des Autors der Datensammlung gegenüber D. ist. Aber das ist ein sehr komplexes Thema.
-- Editiert von User am 12. September 2022 12:09
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#3
Antwort vom 12. September 2022 | 13:47
Von
Status: Wissender (14935 Beiträge, 4574x hilfreich)
Hallo,
geht es jetzt wirklich darum, ob ein Raubkopierer ein Copyright auf seine Werke hat?
Das könnte für A eine richtig teure Lizenz sein. Für die - illegale - Nutzungserlaubnis haftet er ggf.Zitat:Dieses Modell teilt er im Internet unter dem Urhebervermerk, dass man das Produkt nur kommerziell nutzen darf, wenn man max 2000 Figuren damit druckt und verkauft (quasi Creative Commons für Private und für Hobbybetriebe).
Stefan
#4
Antwort vom 12. September 2022 | 14:49
Von
Status: Schlichter (7538 Beiträge, 1700x hilfreich)
Zitat :Nehmen wir Mal ein Beispiel: eine riesige amerikanische Unterhaltungsfirma D. hat eine Statue in ihrem Vergnügungspark aufgestellt.
Wo liegt der Vergnügungspark? In Deutschland? In den USA? In...?
Zitat:Fan A. nimmt diese Figur und bildet sie als 3D-Modell nach.
Wo hat Fan A seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz? In Deutschland?
Zitat:Meine Frage lautet nun: wer hat das Urheberrecht an dem 3D-Modell?
Der Designer.
Zitat:Hätte D. überhaupt gegen die CC des Fans A. und ohne Erwähnung von ihm als Künstler drucken und großflächig verkaufen dürfen?
Fan A erstellt ein 3D-Modell einer fremden Statue. Da sehe ich erstmal gar kein Urheberrecht für Fan A, weil es sich nicht um eine eigene Schöpfung handelt.
Ob Fan A überhaupt ein 3D-Modell der fremden Statue hätten herstellen und verbreiten/veröffentlichen/vermarkten durfte, sei erstmal dahingestellt.
Auch der "Designschutz" schützt nur eigene Designschöpfungen (die dann nicht die Schöpfungshöhe wie für urheberrechtlichen Schutz brauchen).
Ich sehe hier im Moment kein Leistungsschutzrecht, auf das sich Fan A berufen könnte.
Wenn Fan A eine Kopie der Statue vermarktet, macht er sich damit u.U. schadensersatzpflichtig gegenüber dem Rechteinhaber, welcher der Vergnügungsparkbetreiber sein dürfte, und dem Urheber (dem Designer, der dem Vergnügungsparkbetreiber ein Nutzungsrecht eingeräumt haben wird).
#5
Antwort vom 12. September 2022 | 21:22
Von
Status: Unbeschreiblich (129883 Beiträge, 41417x hilfreich)
Zitat :geht es jetzt wirklich darum, ob ein Raubkopierer ein Copyright auf seine Werke hat?
Nö, denn auf seine Werke hat er ja unzweifelhaft ein Urheberrecht.
Fan A möchte wissen, ob er auf die "Raubkopie" ein Urheberrecht hat.
Zitat :Das könnte für A eine richtig teure Lizenz sein. Für die - illegale - Nutzungserlaubnis haftet er ggf.
Richtig, der Mäusekonzern ist da dann gar nicht mehr so lustig und friedvoll wie sonst immer.
Zitat :Der Designer.
Nö, derjenige der die Urheberrechte hat.
Wer das hier ist, ist unklar.
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