Hey
mhmm i weiß nicht ob die Frage hierhin gehört oder im Internetforum. Habe es mal hier gepostet.
Wenn Person P ein Video (das ihm nicht gehört) in einem Videoportal hochlädt, wer haftet für den Rechtsverstoß? Der Inhaber des Videoportals (weil er ja das Video veröffentlicht) oder P (weil er es hochlädt)? Wie ändert sich die Rechtslage wenn das Videoportal aus China oder Amerika ansässig ist?
(P wohnt in Deutschland)
Ändert sich der Rechtsfall wenn P im Video ein Logo von seinem Unternehmen als Werbung einblendet oder eine Videofrequenz (Werbung) ins Video einbaut?
Wenn Person G das Video sich anschaut und dieses Video in seiner Homepage "einbettet" (die homepage zeigt dann nur den player und das video und man erspart sich dadurch die Verlinkung, da man es gleich abrufen kann) Haftet er für den Rechtsverstoß?
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Wer verletzt das Urheberrecht? (Videoportal)
19. Mai 2010
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Frage vom 19. Mai 2010 | 21:11
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 6x hilfreich)
Wer verletzt das Urheberrecht? (Videoportal)
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#1
Antwort vom 20. Mai 2010 | 11:40
Von
Status: Praktikant (900 Beiträge, 298x hilfreich)
quote:
wer haftet für den Rechtsverstoß
P ja schon mal mindestens, weil er der Verbreiter ist.
Das Portal schuldet allenfalls Unterlassung als Mitstörer.
quote:
Wie ändert sich die Rechtslage wenn das Videoportal aus China oder Amerika ansässig ist?
Gar nicht, weil dort die Urheberrechtslage dieselbe ist. Es könnte nur in der Praxis für den Rechteinhaber leichter/schwerer sein, seinen Anspruch gegenüber dem Portal (Unterlassung der Verbreitung und Herausgabe der Daten des P) durchzusetzen.
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#2
Antwort vom 20. Mai 2010 | 14:21
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 6x hilfreich)
achso danke .. jetzt bin ich einiges schlauer
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