Werk "Kopiert"

16. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
thomasaa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Werk "Kopiert"

Hallo,

eine Firma verklagt mich, da ich angeblich ein "Projekt" kopiert habe, was aber nicht der Wahrheit entspricht.

Wie lange kann es etwa bis zum Gerichtsverfahren dauern??

Danke!

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12 Antworten
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#1
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Wie lange kann es etwa bis zum Gerichtsverfahren dauern?


Was heißt denn "verklagt"? Ist dir schon eine Klageschrift zugegangen?

In der Regel dauert es an Amtsgerichten 3-6, an Landgerichten 6-9 Monate bis zum Verhandlungstermin, kann aber auch schon mal schneller gehen, wenn man Glück hat.

quote:
da ich angeblich ein "Projekt" kopiert habe


Meine Güte, immer diese Kiddie-Speak. "Ich hab da ein Projekt verkauft und dann auf meiner Page dafür geworben..."
Was ist denn ein "Projekt"? Eine Website? Und was ist dann gemeint, das Design, Fotos, Texte, Software?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thomasaa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort, ist mir ausreichend genug :-) ...

Eine ganz andere Frage hätte ich noch...

Kann man herausfinden, ob ein Verfahren zwischen 2 Parteien vor Gericht statt gefunden hat oder ob man mich "angelogen" hat??

Danke!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Brauchst du ne Glaskugel für, gibts unter wwww.glaskugelundarmleuchter.de.

Wenn du ein Aktenzeichen hast kannst du dort anrufen und fragen. Du kannst auch das Urteil in Kopie bekommen.
Aber ein Urteil ist das Ergebnis einer Verhandlung und verschiedenen Vorträgen. Verteidigt sich der Gegner nicht bekomme ich selbst "Miete für den Reichstag" von Frau Merkel, wenn die nicht bestreitet das wir einen Mietvertrag haben :-))

Projekt kann man übrigens nicht klauen. Sonst gäb es nur ein einziges Telefonbuch, ein einziges Handy....

K.



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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#4
 Von 
thomasaa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Eine Glaskugel wäre wohl wirklich das idealste für mich :-) ...

Aktenzeichen gibt es eben nicht :-( ...

Kurze Vorgeschichte:
Es gibt eine Firma A, welche eine Software im Internet am laufen hat, und es gibt eine Firma B, welche eine Software von mir gekauft hat.

Firma B hat mir nun mitgeteilt, sie hätten von Firma A einen Rechtsbrief erhalten, da die von mir verkaufte Software angeblich geklaut ist, was aber nicht der Fall ist.

Und nun hat es angeblich ein Gerichtsverfahren gegeben, wo Firma B verloren hat.

Und nun wird mir halt gedroht... Aber ich kann nicht glauben, dass es ein Gerichtsverfahren gegeben hat.

Im übrigen, Firma A hat mir auch per Mail bestätigt, es habe weder ein Gerichtsverfahren sonst noch etwas gegeben.

Ich will jetzt nur auf Nummer sicher gehen und feststellen, ob es da wirklich kein Gerichtsverfahren gegeben hat und Firma B sich nur vor dem zahlen drücken will...

Wie kann ich nun feststellen, ob ein solches Verfahren gegeben hat?

Das einzige, was ich weiß, ist, wie Firma A und Firma B heißt...

Gibt es eine Möglichkeit?

Danke!

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-- Editiert am 22.06.2010 15:00

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Nö, wenn A sagt da gibts nichts gibts wohl auch nicht.

Verklage B auf Zahlung und warte mal ab was kommt.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#6
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Firma B sich nur vor dem zahlen drücken will


Wieso hat B denn immer noch nicht gezahlt bzw. du noch nicht geklagt? Wenn angeblich zwischen Lieferung der Software durch dich und heute noch ein Verfahren zwischen A und B gelegen haben soll (das dauert ja auch seine X Monate), dann müßtest du ja schon über ein Jahr auf dein Geld warten. Und du hast immer noch nicht geklagt?

quote:
Wie kann ich nun feststellen, ob ein solches Verfahren gegeben hat?


Gar nicht. Es gibt kein per Volltextsuche oder Parteiennamensuche zugängliches Verzeichnis aller Prozesse in Deutschland (wobei das Verfahren ja theoretisch auch woanders gewesen sein kann, wenn A aus dem Ausland kommt), erst recht nicht herunter bis zu jedem Amts- oder Landgericht.

Du könntest B aber auffordern, dir doch mal das Gericht und das Aktenzeichen dieses angeblichen Verfahrens zu nennen. Eine seriöse Firma würde das tun. Wenn dann nichts kommt, kannst du zu 99.99% davon ausgehen, daß man dich für blöd verkaufen will.

-- Editiert am 22.06.2010 17:02

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Wenn du nichts geklaut, kopiert und verfälscht hast wäre mir das schei... egal. Ich hab schon blödere Ausreden meiner Kunden gehört wenn die nicht zahlen wollen.

30 Tage nach Rechnungsstellung sind die Kunden ohne weiter Mahnung in Verzug.

Mahnbescheid raus und danach notfalls ein Verfahren durchziehen

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#8
 Von 
thomasaa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo!

Danke für eure Antworten :-) ...

quote:
Wieso hat B denn immer noch nicht gezahlt bzw. du noch nicht geklagt? Wenn angeblich zwischen Lieferung der Software durch dich und heute noch ein Verfahren zwischen A und B gelegen haben soll (das dauert ja auch seine X Monate), dann müßtest du ja schon über ein Jahr auf dein Geld warten.


Es sind genau 3 Monate...
Firma A & B befinden sich in Deutschland.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Es sind genau 3 Monate.


Dann kann ein Gerichtsverfahren zwischen A und B ja unmöglich schon komplett durch sein.

Außer es handelt sich lediglich um ein Unterlassungsverfahren im Wege der einstweiligen Verfügung, das kann schnell gehen. Dann wäre aber das Hauptsacheverfahren ja noch offen.

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#10
 Von 
thomasaa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Urteil wurde bereits gesprochen, Firma B ist angeblich in Berufung gegangen...

Streitwert ist angeblich ne 6 stellige Summe

Lg

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Kann dir alles egal sein

Hast du kopiert - Ja oder NEIN

Wenn nein, klag dein Geld ein. Wenn ja bekommst du nicht nur kein Geld sondern auch ne Schadenersatzklage.
Verwunderlich ist eh das du nie Zeuge warst, denn du könntest doch bezeugen selber auf die Idee gekommen zu sein.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
du könntest doch bezeugen selber auf die Idee gekommen zu sein


Ideen sind sowieso nicht schützbar, es geht doch allein um Urheberrecht.

Wenn Software und/oder Design (sofern letzteres überhaupt schützbar) nicht im wesentlichen 1:1 übernommen wurden, ist da gar nichts zu wollen.

Ich finde es auch etwas seltsam, daß eine Firma sich erst mal auf eine sechsstellige Summe verklagen läßt, ohne im Vorfeld bereits den angeblich Verantwortlichen heranzuziehen, ob nun als Zeuge oder für eine Klage. Bei der Summe dürfte man doch einen hervorragenden Anwalt gehabt haben, da sind ja alleine die Anwaltskosten gut fünfstellig.

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