Wie Rohlinge §54 UrhG Abs 2 konform importieren

8. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Lifeguard
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Wie Rohlinge §54 UrhG Abs 2 konform importieren

Angenommen eine Firma will die Archivsicherung von CD auf BD umstellen. Nun schwebt der ZPÜ eine Abgabe von über 3€ je Rohling vor. Die Daten, welche gesichert wurden, enthalten jedoch zu 0,00% Material, was unter das Private Kopierrecht geht.
Da die Abgabe jedoch beim Hersteller erhoben wird, und dieser "komischerweise" diese dann auf die Preise aufschlägt, bleibt einem nur der EU Import. Hierbei meint jedoch die ZPÜ, dass man dies anmelden muss, und dann denoch die Abgabe gemäß §54 UrhG entrichten müßte.
Wie soll man darauf reagieren, um dies auch in Zukunft rechtsicher machen zu können.

Selbes Spiel auch bei PCs, bei welchem man die Teile aus dem EU Ausland ohne Urheberrechtsabgabe bezieht und welche man hier zur Geschäftsabwicklung nutzen möchte.

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11 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
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Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hierbei meint jedoch die ZPÜ, dass man dies anmelden muss, <hr size=1 noshade>

Konnte sie dafür auch eine Rechtsgrundlage nennen?



quote:<hr size=1 noshade>und dann denoch die Abgabe gemäß §54 UrhG entrichten müßte. <hr size=1 noshade>

Da lese ich aber gegenteiliges heraus...





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#2
 Von 
Lifeguard
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Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Anmelden gemäß § 54e UrhG , bezahlen wg 54 und 54c und zwar nach § 54a.
Angeblich soll es eine Pauschalgebühr geben, die für alle gilt. Auf dem zusesandten Anmeldebogen sind jedoch nur die 54er Paragrafen genannt.
Nun habe ich jedoch als Gewerbetreibender aber gar nicht das Recht gemäß §53UrhG irgendwas zu vervielfältigen.

Nebenbei frag ich mich, für was die 3,47€ UrhRechtsabgabe überhaupt sein sollen. Steht ja explizit drinnen, daß kein Kopierschutz gebrochen werden darf. Der §54 sagt ja auch, daß nur das vergütet wird, was nach §53 kopiert werden darf.
Ich habe jedoch noch keine Verleih oder Kauf BD in der Hand gehabt, die keinen Kopierschutz enthalten hat.

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#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Stand jetzt ist.

Anwalt sagt mir, man könne ja mal 1000 DVDs importieren und die melden und dann der Rechnung wiedersprechen. Die Rechnung sollte sich in diesem Fall auf 174 € zzgl MwSt belaufen.

Der Anwalt warnt mich jedoch, daß der Streitwert leicht auf mehrere Millionen gesetzt werden könnte.

Stimmt das?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Der Anwalt warnt mich jedoch, daß der Streitwert leicht auf mehrere Millionen gesetzt werden könnte.

Die theoretische Möglichkeit besteht sicherlich.

Man sollte davon ausgehen das ein Streitwert oberhalb 5000 EUR festgesetzet wird, da es einen gewerblichen Hintergrund hat.





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#5
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

5000 bis 10000 würden noch in Ordnung gehen. Aber 7 Stellige beträge würden mich ausbluten.

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#6
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Stellt sich mir weiterhin die Frage, was passiert, wenn ich das ganze über eine kleine GmbH abwickel.
Lt. UrhG muss ja der Importeur die abgabe zahlen.
Würde ich also mit kleiner GmbH importieren, dann mit normaler Gmbh von kleiner GmbH kaufen, und dann veräußern, wurde ja die normale GmbH nicht mehr importieren und bräuchte sich auch nicht mehr um die Abgabe kümmern.
Würden die Verfahrenskosten dann bei der kleinen GmbH ausufern, so würde man das ding einfach mangels Masse zusperren.

Um es deutlich zu sagen, es geht mir hier nicht, irgendwen billigere Rohlinge zum Raubkopieren zu verkaufen, sondern darum, keine UrhG abgabe für Medien zu bezahlen, welche nicht dafür verwendet werden, Urheberrechtliche Geschütztes Material zu kopieren.

Genauso gut könnte man an der Fußgängerzone Eintritt verlangen, womit der Schwund in den Läden ausgeglichen wird. Denn jeder Besucher könnte ja auch was klauen.
Oder eine Abgabe auf Kreditkarten zum Ausgleich an die Hausrat, denn mit einer Kreditkarte könnte man ja auch eine Wohnung unberechtigt öffnen.

Und nein, das ist kein banales Problem. Die ganze Industrie zahlt UrhG abgabe. Und geben diese kosten an uns weiter.
Es sind vielleicht nur 1/10 Cent beträge pro Warenstück, aber aufs Jahr gesehen können dies verteilt schon ein paar 100 Euro sein.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Würden die Verfahrenskosten dann bei der kleinen GmbH ausufern, so würde man das ding einfach mangels Masse zusperren.

Aber wer würde so dumm sein da den Geschäftsführer zu machen?





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#8
 Von 
Lifeguard
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Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Warum das?

Das schöne an einer GmbH ist doch, das man die zusperrt, wenn da keine Mittel mehr da sind. Solange man dem Geschäftsführer kein übermäßiges Gehalt auszahlt, wird da doch nichts zu holen sein.

Sollte das ganze im 5 Stelligen Bereich sein, kann man den Prozess durchführen. Sollte die Gegenseite es jedoch schaffen, im 8 Stelligen Streitwert zu landen, und damit 6 stellige Prozesskosten verursachen, kann man so bequem die Reisleine ziehen.
Genauso, wenn die ZPÜ mit ihren 3,47 € / 25GB BD ernst machen, und das eventuell rückwirkend.


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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Solange man dem Geschäftsführer kein übermäßiges Gehalt auszahlt, wird da doch nichts zu holen sein.

Nun so eine Durchgriffshaftung in das Privatvermögen des GF ist nicht besonders erbaulich. Da dem GF dauch keine Privatinsolvenz hilft die Schuldne loszuwerden ...

Abgesehen davon das eine GmbH den GF auch nicht vor strafrechtlicher Verfolgungn schützt.



Deshalb ist es fraglich, ob sich dafür jemand findet der seine Existenz für den Rest des Lebens aufs Spiel setzt.

Natürlich könnte man eventuel den Vladimir aus Russland einsetzen der sich dann bei Bedarf absetzt ...

Und wehe man findet eine Verbindung außer den Käufen zu dir ...





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#10
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Au gut deutsch. Mafia ist illegal. ZPÜ ist legal. Und ich muss auch blechen, wenn ich nur selbst erstelltes Zeug auf die Medien brennen will.
Ich kann verstehen, warum viele Firmen den ganzen Kram in Irland machen lassen und nicht mehr hier.
Nebenbei spar ich noch den einen oder anderen Euro an steuern. Und das dollste ist, ich kann mir den Versand nach Deutschland noch von der EU bezahlen lassen.

Tolles System.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

In Deutschland funktioniert die Lobbyarbeit halt besser als sonstwo.

In Österreich z.B. gibt es wohl eine Rückerstattung für solche Fälle wie dich.

In Deutschland gibt es das nicht.
Eventuell könnte man dem mit einer Klage begegen, da müsste aber jemand die finanzielle Möglichkeit haben dies bis zum totalen Ende durchzuziehen.





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