Youtube tätigkeit : screen aufnahme Urheberrecht?

4. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
jlinkov
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Youtube tätigkeit : screen aufnahme Urheberrecht?

Hallo,

ich möchte ein Video machen , um das bei Youtube zu veröffentlichen.

wie sieht es mit Urheberrecht bei Screen Aufnahme im Internet?

z.B:
1. wenn ein Bild wird in meine Video zu sehen , das Urheberrecht hat ?
2. wenn ich mache teilweise Screen Aufnahme von Youtube Video von anderen User?
3. wie weit ist zitieren von Youtube Video von anderen Youtube Users erlaubt ?
4. wie weit ist zitieren von TV Video oder andere Video in allgemein erlaubt?

bei Zitieren sind auch 2 Fälle möglich sind :
1.wenn ich eine Teil von andere Video in meinem Video kopiere
2.oder wenn ich diese Teil von andere Vide einfach mit Screen Aufnahme mache.


Herzlichen Dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
bei Zitieren sind auch 2 Fälle möglich sind


Rechtlich gleichwertig.

quote:
wie weit ist zitieren [...] erlaubt ?


Sofern der Sinn eines Zitates (Verweis auf eine Sache, über die man berichten will) erhalten bleibt und nicht "das Werk des anderen vollständig/größtenteils zum Teil meines Werkes machen" im Vordergrund steht.

Ein "guckt mal hier, der Heinz zeigt in seinem Video den Hitlergruß" (mit zehnsekündigem Ausschnitt) ist etwas anderes als "das hier ist das komplette Urlaubsvideo vom Heinz" (mit den ganzen 3:42 min.).

Ein "der Heinz hat in seiner Diplomarbeit drei Absätze wörtlich vom Fritz übernommen" (gefolgt von den drei Absätzen) ist etwas anderes als "hier die Diplomarbeit von Heinz" (mit dem ganzen Werk).

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Theoretisch kann man auch ein ganzes Werk zitieren, wenn es dem Zitierzweck dient.
In der Praxis muß man "nur" schauen, daß kein Umgehungstatbestand vorliegt (jemand also unter dem Vorwand, die Häufigkeit der Satzzeichen analysieren zu wollen, den kompletten "Harry Potter" zitiert ;) ).

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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gredo
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitieren auch im Sinne von TV-Ausschnitte zeigen? Das heißt, ich muss mich nur zwecksgemäß
auf den vorherigen Ausschnitt berufen und ich dürfte ihn in meinem YouTube-Video verwenden?
Das glaube ich aber eher nicht... Also das machen doch sogar professionelle Rundfunkanstalten nicht,
ich würde mich wundern

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Ein gewisser Kölner Metzgergeselle hat mit dem zitieren von Filmausschitten erst so richtig Karriere gemacht ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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