Zeitung veröffentlicht Bild

26. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
maltedobrindt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)
Zeitung veröffentlicht Bild

Hallo zusammen!

Bin neu hier und hab da mal ne Frage:

am Dienstag morgen passierte an unserer Schule ein total witziger Unfall. Niemand wurde verletzt. Jedenfalls war es so witzig dass ich ein paar Fotos gemacht habe. Diese Fotos hae cih dann an unsere lokale Zeitung geschickt mit Bitte um Rückmeldung.

Heute morgen stehen meine Fotos nun in der Zeitung ohne dass ich per E-Mail etc. benachrichtig wurde.

Nun die Frage: Ist die Zeitung denn nun berechtig diese Fotos ohne meine eindeutige Zustimmung abzudrucken und mcih nichteinmal darüber zu unterrichten???????

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Meiner Ansicht ja, da die Fotos nicht ohne Grund an die Zeitung geschickt wurden und somit (selbst wenn es nicht ausdrücklich erwähnt wurde), eine stillschwiegende Zustimmung gegeben wäre.
Wenn ich einen Leserbrief hinschicke, kann ich mich auch nicht hinterher meckern, dass dieser abgedruckt wurde, auch wenn ich nicht ausdrücklich anmerke, dass er gedruckt werden darf.
Das die Zeitung nicht noch einmal zurück schrieb, ist kein UrhG-Verstoss, es sei denn, es heiss ausdrücklich, dass die Zeitung nur nach normalier Absprache und evt. sogar genaueren vertragl. Vereinbarungen die Fotos abdrucken dürfte.



-- Editiert am 26.06.2010 11:32

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#2
 Von 
maltedobrindt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

ja aber wie du schon gesagt hast ich hab ja nicht gesagt sie können das abdrucken. ich habe ja sogar extra dazugeschrieben "mit bitte um rückmeldung". dürfen die das trotzdem ohne mich zu benachrichtigen abdrucken??

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#3
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Im Zweifel müsste das gerichtlich entschieden werden, du kannst es ja versuchen, wenn du anderer Ansicht bist.
Wer ein Bild an eine Zeitung schickt, der macht das doch auf Grund der Veröffentlichung. Dass um eine Rückmeldung gebeten wird, ändert ja nichts an der m.E. gegebenen stillschweigenden Einwilligung, sofern diese nicht ausdrücklich dran gekünft ist, was ich bei einem Satz wie "mit bitte um rückmeldung" nicht so deuten würde.

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#4
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Wer ein Bild an eine Zeitung schickt, der macht das doch auf Grund der Veröffentlichung.


Na das erzähle mal einem Fotografen, der regelmäßig für Zeitungen arbeitet. Selbstverständlich bietet der sein Material an, aber nicht zur kostenfreien genehmigungslosen Verwendung. Die Bitte um Rückmeldung ist ja gerade so zu verstehen, daß man davon ausging, bei Interesse seitens der Zeitung dann über ein Honorar verhandeln zu können.
Anders könnte man das - gerade im Verhältnis Laie vs. erfahrene Zeitung - auch kaum verständig auslegen.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
maltedobrindt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

na das klingt ja schon wieder anders.

meinst du es würde etwas bringen wenn ich eine weitere mail schreibe und mich dort als urheber melde (der ich ja auch bin) und um ein gewisses (kleines!) entgeld bitte???? ich meine das war nicht dass was ich von anfang an vorhatte aber ich finde es schon krass dass die das bild veröffentlichen und als quelle unter dem bild "Foto: pr" angeben...... nicht einmal eine mail nach dem motto "vielen dank für die bilder und die information" habe ich bekommen.....

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Na das erzähle mal einem Fotografen, der regelmäßig für Zeitungen arbeitet. Selbstverständlich bietet der sein Material an, aber nicht zur kostenfreien genehmigungslosen Verwendung.



Wer Material zur mögliche entgeltlichen Nutzung anbietet, stellt diese aber auch klar und schickt nicht unangefrage Fotos an eine Zeitung mit lediglich dem Hinweis "bitte um Rückmeldung".
Ich kenne ja den weiteren Text des threadstarters nicht, aber so wie er es beschreibt, ist es m.E. so wie oben bereits genannt.

quote:

Anders könnte man das - gerade im Verhältnis Laie vs. erfahrene Zeitung - auch kaum verständig auslegen.


Nö, eben nicht.
Der Laie hat gar keine Ahnung von Urherrechten. Er weiss nicht mal, dass er durch ein einfaches Foto Urheber wird und dass dieses nicht einfach so verwertet werden darf. Vielmehr ist er oftmals auch noch stolz, wenn sein Foto plötzlich in der Zeitung erscheint.

Da der Threadstarter offensichtlich das Wissen über die Rechtslage hat, ist er nicht der ünliche Laie und hätte gegenüber der Zeitung ja sein Anliegen ausdrücklich erwähnen können.
quote:

ich meine das war nicht dass was ich von anfang an vorhatte aber ich finde es schon krass dass die das bild veröffentlichen und als quelle unter dem bild "Foto: pr" angeben.


DAS wäre allerdings unzulässig. Denn auch wenn du (so meine Ansicht) eine stillschweigende Einwilligung zur Verwertung gabs, darf man nicht einfach eine falsche Urheberkennzeichnung untersetzen....

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-- Editiert am 26.06.2010 18:02

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Da der Threadstarter offensichtlich das Wissen über die Rechtslage hat, ist er nicht der ünliche Laie


Jetzt drehst du dich aber schon mindestens dreimal um dich selbst, um das noch sinnvoll zu verargumentieren.

Der TE ist sicherlich "Laie" im üblichen Umgangsverfahren zwischen Fotografen und Zeitungen. Nur weil er bei "Urheberrecht" nicht gleich sagt "Hä!?", macht ihn das noch nicht zum Fachmann, der "wissen muß, was passiert, wenn er einer Zeitung ein Foto schickt".

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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
maltedobrindt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

vielen dank dass ihr mich mal als laie und mal als "nicht-laie" darstellt :P

nein also ich muss zugeben laie trifft es schon. das urheberrecht kenne ich trotzdem. auch dass ich die rechte an den fotos habe ist mir klar. und ich dachte das wäre auch der zeitung klar gewesen, bevor sie meine fotos veröffentlicht haben.

jetzt nochmal dazu dass die da einfach "Foto: pr" druntergeschrieben haben: ich möchte da jetzt nicht irgendwie mit anwalt etc gegen vorgehen, da es mir das nicht wert ist, und auch ne nette mail mit dem hinweis dass ich nicht "pr" bin würde vermutlich nichts bringen, da es nunmal schon abgedruckt ist. aber würde es evtl etwas bringen jetzt noch wie gesagt um eine kleine zahlung zu bitten? ich würde natürlich NICHT sagen dass ich diese zahlung verlange, da sie meinen namen nicht genannt haben, denn das würde ich bereits schon als erpressung sehen......

wie seht ihr das? besteht in solch einem fall wohl eine chance dann doch noch ein wenig geld zu bekommen?

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Nach § 22 KunstUrhG dürfen Bildnisse nicht ohne Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht, verbreitet oder zur Schau gestellt werden. Das Recht am eigenen Bild berührt auch das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Ob unter diesen Voraussetzungen die Zeitung in diesem Falle zur Veröffentlichung berechtigt war kann bezweifelt werden. Die Übersendung mit der Bitte um Rückmeldung kann doch nicht als Zustimmung gewertet werden. Es sieht vielmehr danach aus, daß der TE von der Zeitung eine Rückmeldung erwartet hat, in der vielleicht um Erlaubnis der Veröffentlichung evtl. gegen Zahlung eines Honorars nachgefragt wurde. Gesetzwidiriges Handeln kann rechtliche Konsequenzen ( z.B gem.§§, 22 ,33,37,49 KunstUrhG) zu Folge haben. Eine Beurteilung darüber kann aber hier nicht erfolgen



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4x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
maltedobrindt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

@alpfrau: nein. ich habe extra nur das eine foto verschickt, auf denen keine menschenseele zu sehen war. das war direkt das erste an das ich gedacht habe, bevor ich die mail an die zeitung geschrieben habe!!

3x Hilfreiche Antwort


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