Zitate bei Buchveröffentlichung

29. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
-Susanne-
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 5x hilfreich)
Zitate bei Buchveröffentlichung

Liebe Rechtsexperten,

aus rein privaten Gründen möchte ich ein Buch mit einem geisteswissenschaftlichen Schwerpunkt über den BoD auf den Markt bringen. Die Themen behandeln gesellschaftliche Beobachtungen zur Lebensweise vieler Menschen in unserem Land und gehen dabei tieferen Fragen, wie z.B. nach dem Glück, den Ängsten, einem vielseitigen Glauben und einer naturwissenschaftlichen Basis auf den Grund.

Eine freie Lektorin meinte bereits zu meinem ersten Kapitel, dass dort viele kluge Ideen und Gedanken niedergeschrieben sind und dass sich dort mit gesellschaftlich wichtigen Fragen auseinandersetzt wurde. Leider konnte sie mir bei der Frage nach dem Urheberecht hinsichtlich der verwendeten Zitate keine hilfreiche Antwort geben. Eine andere Lektorin meinte, dass es dabei viele Grauzonen gibt, die oft nur den wenigsten Lektoren bekannt sind. Aus diesem Grund stelle ich nun heute meine Frage an dieses Portal.

Meine hauptsächliche Unsicherheit liegt bei der Verwendung von Zitaten und dem bestehend Urheberecht, also bevor der 70. Todestag des Zitatgebers verstrichen ist. Die Zitate inkl. Zitatgeber habe ich mit den Jahren aus mehreren Zitatsammlungen (gedruckt und virtuell) abgeschrieben und ich habe jetzt ein philosophisches Buch in meinem Bücherregal entdeckt, was mit mehreren Zitaten ähnlich aufgebaut ist. Das Buch heißt „Wie ich wurde, wer ich bin, und was wir einmal sein werden" von Patrick Breitbach und Nils Köbel. Diese zwei Autoren nutzen eine ähnliche Form von Zitaten und ebenso kein Quellenverzeichnis, obwohl sie sich im Fließtext auf mehrere Quellen beziehen. Ich habe es ähnlich gehandhabt, wenn auch mein Fließtext nicht in der Form eines Interviews erscheint.

Was konkret die Verwendung von Zitaten betrifft, so leite ich mit einem passenden Zitat jedes Kapitel ein und beende dies auch mit einem anderen Zitat, welches unmittelbar zu dem dazwischenliegenden Text passt, bzw. ich mich insbesondere am Anfang konkret darauf beziehe. Ebenso nutze ich entsprechende Zitate, um einzelne Ansätze noch mal auf den Punkt zu bringen. Am Ende komme ich auf ca. 3-5 Zitate pro Kapitel. Neben den Zitatgebern, die schon lange tot sind, gibt es auch welche, die noch leben oder erst um die 40 Jahre tot sind. Ähnliches habe ich in dem besagten Buch von Breitbach und Köbel entdeckt. Diese haben zum Zitat den Namen, den Titel und das Geburts- und evtl. noch das Todesdatum des Zitatgebers hinzugefügt. Was würden Sie zu dieser Form sagen und was wurde dabei von diesen zwei Autoren vielleicht beachtet, welches nun nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist? Leider hat keiner der zwei Autoren auf meine Frage per E-mail reagiert.

Von der Einholung der Erlaubnis zur Verwendung der Zitate, habe ich auch schon gelesen... aber wir läuft das konkret ab? Wie erreiche ich die Zitatgeber/innen oder deren Nachkommen und was/wie genau müssen diese mir dann als "Erlaubnis" ausstellen? Gibt es dazu einen Vordruck?


Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung!


Mit freundlichen Grüßen
Susanne

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6928 Beiträge, 1595x hilfreich)

Zitate in den Grenzen des Zitatrechts sind immer zulässig und brauchen auch keine Erlaubnis der Zitierten.

§ 51 UrhG Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

(...)

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#2
 Von 
-Susanne-
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für diese Antwort!
Was genau ist allerdings mit 1. und 2. gemeint? Können Sie mir dazu evtl. ein paar Beispiele nennen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Susanne-
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 5x hilfreich)

Unter "Das Zitatrecht nach § 51 Urheberrechtsgesetz
Projekt Rechtsinformationsstelle Digitale Hochschule NRW
Leitung Prof. Hoeren, Uni Münster
26. November 2020
Wissenschaftliche Mitarbeiterin Malin Fischer" steht u.a. zum § 51 Urheberrechtsgesetz (UrhG) unter VI. Quellenangabe, das folgende:
"... Zu guter Letzt ist bei einem Zitat stets die Quelle des zitierten Werkes anzugeben. Das Gesetz macht
keine konkreten Angaben dazu, welchen Inhalt und welche Form die Quellenangabe haben muss.
Jedenfalls der Name des Urhebers muss stets genannt werden. Ansonsten müssen solche Angaben gemacht werden, welche die eindeutige Zuordnung des Urhebers zu seinem Werk und das Auffinden
des Originals ermöglichen. Dazu gehört jedenfalls immer auch der Titel des Werkes. Zudem ist die Quellenangabe deutlich anzugeben. Sie ist also insbesondere so anzuordnen, dass das zitierte Werk ohne Mühe mit ihr in Verbindung gebracht werden kann.... "

Nun meine Frage: In wie fern muss ich eine Quelle angeben, wenn es z.B von einer offiziellen Zitatsammlung aus dem Internet stammt?
Wie oben bereits beschrieben, gibt es Autoren, die keine weiteren Quellen angegeben haben, sondern sich nur auf den Vor- und Nachnamen, Berufstitel und das Geburtsjahr des Zitatgebers beschränkt haben.
Kann man das konkret mit einer Passage aus diesem Gesetz begründen?

-- Editiert von User am 1. Oktober 2023 14:41

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