Zitieren und zeigen von Bild- und Tonmaterial von anderen

27. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
SvenStraub
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitieren und zeigen von Bild- und Tonmaterial von anderen

Hallo liebe Community,
ich bin Sven, mittlerweile schon weit über 40 Jahre alt und Lehrer.

Für meinen Unterricht erstelle ich immer kleine Videos, die erklären, warum etwas so ist, wie es ist. Sie sind kurz und witzig, damit sie besser im Gedächtnis bleiben. Nun haben mich meine Schüler dazu angeregt, diese auch auf YouTube und anderen Social-Media-Kanälen hochzuladen. Leider scheint das nicht so problemlos zu funktionieren, wie ursprünglich vermutet.

Hier ist ein Beispielvideo, kurz erklärt:
Es zeigt Eric Cartman aus South Park, der einen Furz lässt. Stan fragt dann, 'Warum stinken deine Fürze immer so?' Danach blendet das Video aus, und ein Text erscheint: 'Wie entstehen Fürze und warum riechen sie?' Anschließend folgt eine kurze Erklärung mit verschiedenen Bildern und Videos, die ich von Stockseiten heruntergeladen habe, bei denen ich ein Abonnement habe.

Nun habe ich einige Fragen:

1)Wenn ich solch ein Video hochlade, gehört alles außer dem South Park-Teil mir. Darf ich diesen Teil auf Grundlage des 'Gesetzlichen Erlaubnis und Zitatrechts' verwenden? Ich sollte wahrscheinlich die Quelle angeben. Reicht etwas wie 'South Park' oder sollte ich auch die Staffel und Folge angeben? Wo sollte die Quelle angegeben werden? Im Video? In der Beschreibung?
Diese Frage zielt generell auf die Verwendung von Film und Serien Clips-Szenen, sowie Social Media Inhalte von Fremden.

2) Wenn ich auf Reportagen (Texte und/oder Statistiken) aufbauen oder diese zur Untermauerung meiner Informationen verwenden möchte (z.B., Focus, Die Welt, Der Spiegel, usw.), kann ich diese einfach verwenden, wenn das Logo noch sichtbar ist, oder muss ich erneut die Quellen angeben? Bedeutet die Angabe der Quelle hier einen Internetlink oder nur etwas wie 'Focus - 28.08.2023', da ein Internetlink in einem Video nicht angeklickt werden kann, außer in der Videobeschreibung.

3) Wenn ich einen kurzen Clip eines Politikers oder einer Berühmtheit verwende, fällt dies oft auch unter das Urheberrecht eines Nachrichtensenders oder Verlags. Wie ist hier die Regelung? Darf man Bild und Ton verwenden, wenn man die Quelle nennt?

4) Ich habe im Internet gelesen, dass sogenannte MEMEs mittlerweile nicht mehr dem Urheberrecht unterliegen. Ich habe auch oft die Szene aus 'Die nackte Kanone' gesehen, in der sich alle an die Stirn klatschen. Ist das tatsächlich so? Könnte ich meine Videos damit vielleicht humorvoller gestalten?
Vermutlich ist das Thema zu komplex, daher werde ich sicherheitshalber darauf verzichten.

Ich hoffe, ihr könnt mir hier weiterhelfen, denn auch ich weiß nicht alles :)

Einen schönen Sonntag noch.

Gruß Sven

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von SvenStraub):
4) Ich habe im Internet gelesen, dass sogenannte MEMEs mittlerweile nicht mehr dem Urheberrecht unterliegen.

Im selben Internet findet sich auch, das die Erde eine Scheibe ist...



Zitat (von SvenStraub):
Vermutlich ist das Thema zu komplex

Es ist relativ komplex.

Man hat ja nicht nur das Urheberrecht zu beachten, sondern auch die Nutzungsrechte. Hilfreich zur Seite stehen kann einem dabei auch das "Zitaterechte" - sofern man es nicht so missversteht wie ein gewisser von und zu Guttenberg und andere ...



Zitat (von SvenStraub):
1)Wenn ich solch ein Video hochlade, gehört alles außer dem South Park-Teil mir.

Schon falsch.
Die Elemente von den Stockseiten gehören einem nicht, man hat nur Nutzungsrechte daran erworben. Es wäre daher zu prüfen, in wie weit diese Nutzungsrechte das geplante überhaupt umfassen.
Oft findet man in den Lizenzen ja eine Beschränkung der Nutzer / Anzahl der Nutzer, denen das Material gezeigt werden darf.





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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