Hallo,
wir sind ein junges StartUp und haben keine finanziellen Möglichkeiten zu einer ausführlichen Rechtsberatung. Daher meine Frage zum Urheberrecht:
Ist es erlaubt, einen Satz oder die Überschrift eines Online-Zeitungsartikels (der eine Facebook-Share-Funktion besitzt) auf einer selbsterstellten Grafik darzustellen und unter kenntlich machen des Zitats mit Quellenangabe auf Facebook zu posten?
Vielen Dank!
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9. Mai 2017
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Frage vom 9. Mai 2017 | 11:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 9. Mai 2017 | 11:26
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Zitatund haben keine finanziellen Möglichkeiten zu einer ausführlichen Rechtsberatung. :
Weder ist das ein Grund, noch gibt es die hier...
Laienforum zum Meinungsaustausch. Siehe AGB
ZitatIst es erlaubt, einen Satz oder die Überschrift eines Online-Zeitungsartikels (der eine Facebook-Share-Funktion besitzt) auf einer selbsterstellten Grafik darzustellen und unter kenntlich machen des Zitats mit Quellenangabe auf Facebook zu posten? :
Bitte folgendes lesen, verstehen und anwenden: §51 und §63 UrhG
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