Zweckentfremdete Verwendung von Werbeslogans

23. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
evaluna76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweckentfremdete Verwendung von Werbeslogans

Hallo zusammen,

wäre es rechtlich in Ordnung, in einer Broschüre über die Services eines Dienstleisters für die Werbebranche verschiedene Werbeslogans in den Text/Überschriften einzubauen, um die Werber "abzuholen" und das Thema ein wenig zu überspitzen? Oder müsste dann beispielsweise im Impressum über die Herkunft jedes einzelnen Slogans ein Nachweis erbracht werden?

Danke für Eure Hilfe!

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120047 Beiträge, 39822x hilfreich)

Insbesondere müsste wohl ersteinmal eine Genehmigung zur Verwendung der Slogans eingeholt werden ...

Denn ohne Genehmigung nützt auch Hinweis im Impressums nichts. Insbesondere nichts gegen Abmahnungen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Erst mal müßte man schauen, ob die Slogans geschützt sind (Urheberrecht fällt in der Regel flach, Markenrecht ist wahrscheinlich).

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
evaluna76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehe ich ein. Aber wenn man recherchiert, beispielsweise eine einfache Googlesuche, wie "Wohnst Du noch oder lebst Du schon", "Heute ein König", "Nicht immer, aber immer öfter" etc. verwendet wird, findet man die Sätze im Wortlaut in allen möglichen und unmöglichen Zusammenhängen. Gerade von der Presse werden diese Schlagsätze gerne in Überschriften verwendet. Die Abmahnungsgefahr bleibt?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120047 Beiträge, 39822x hilfreich)

Ob ein Journalist dies in einem Bericht/in eiener Reportage verwendet oder ein Satiriker sich künstlerisch damit auseinadersetzt ist etwas anders als die Slogans für die eigenen Werbung zu gebrauchen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120047 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
weil an einem kurzen Slogan kein Urheberrecht bestehen kann

Wohl könnte ein Slogan aber als Marke schutzfähig sein ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.765 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen