abgemalte Bilder verkaufen ?

19. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
de_lolo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
abgemalte Bilder verkaufen ?

Hallo,

ich gehe ab 01.09. studieren und male sehr gerne Öl-, Acryl-, Kohlebilder.
Inzwischen stehen die Bilder bei mir schon überall herum.
Jetzt habe ich mir überlegt diese zu verkaufen um mir damit ein bisschen Geld nebenbei für das Studium zu verdienen. Darf ich das einfach so? Was muss ich beachten?

Dazu kommt noch ein zweites Problem: Ich habe die Bilder irgendwann mal im Internet gesehen, als Kunstdrucke (Massenware) oder Fotos (z.B. bei Ebay oder Google Bilder), und diese dann teilweise abgemalt. Es waren aber keine Gemälde, sondern nur Drucke oder Fotos.
Ich signiere meine Bilder immer mit meinem Namen. Darf ich die Bilder trotzdem verkaufen? oder verstoße ich damit gegen irgendwelche Urheberrechte?
Ich bin mir da nicht so sicher, weil es sich ja nicht um Gemälde von Künstlern handelt, sondern eigentlich ja nur um Massenware.

Ich bin da echt etwas verunsichert und möchte daher kein Risiko eingehen.


Kann mir da vielleicht jemand weiter helfen?


Viele Grüße

Lorraine

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Auch bei Massenware haben die Urheber ihre Urheberrechte und die Lizenznehmer ihre Nutzungsrechte.
Mit allen Konsequenzen für unberechtigte Nutzer.



Auch bei allgemein zugänglichen Motiven wie z.B. Brandenburger Tor oder einer Landschaft sollte man nicht davon ausgehen "wie soll man mir das nachweisen, ich kann ja auch dort gewesen sein "

Es werden gerne Details verändert die dann im Streitfalle einem das Genick brechen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Der Urheber von "Massenware " hat dann kein Urheberrecht an seinem Werk, wenn er es nicht schafft, die dazu nötige Schöpfungshöhe zu erreichen.

Ansonsten schon.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
de_lolo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

okay,

vielen Dank für die Informationen.
Dann werde ich die Bilder wohl lieber in der Verwandschaft verschenken...

Das heißt also, wenn ich ein Bild male, dann muss ich vor Ort gewesen sein?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

quote:
Das heißt also, wenn ich ein Bild male, dann muss ich vor Ort gewesen sein?


Nein. Aber die Art, wie der andere Künstler (der da war oder sich von einer Postkarte hat inspirieren lassen für seine Art oder von einem andere Gemälde) sein Bild gestaltet, ist nun mal dessen Schöpfung und deshalb in der Regel geschützt durch das Urheberrecht.

Also nicht die Art, wie die Kreidefelsen auf Rügen gen Himmel streben - sondern eben die Art, wie Caspar David Friedrich sie gemalt hat ...

insbesondere eben mit Mitteln wie
Licht,
Schatten,
Sonne,
Reflexionen,
Perspektive
Bildausschnitt
Farbwahl
usw.

Aber das weiß der schöpferische Bildgestalter ja selber ;-).

Die Art, wie die Felsen in Wirklichkeit aussehen, ist natürlich nicht geschützt, obwohl Gott angeblich noch keine 70 Jahre tot ist ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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