andere Webseiten Artikel auf meinem Blog verwenden

28. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
General3000
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
andere Webseiten Artikel auf meinem Blog verwenden

Hallo,


wenn ich einen Artikel nehme und den Inhalt bspw. meiner Sprache anpasse bzw. etwas kürze, ihn aber komplett selber schreibe und dann auf meiner Webseite veröffentliche - ist das zulässig?

Einfach kopieren mit Quellenangabe ist sicherlich nicht zulässig?

Danke

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3 Antworten
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#1
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
ihn aber komplett selber schreibe


Ja, das ist zulässig, sofern es nicht "nur" eine reine Übersetzung aus einer Sprache in die andere ist, sondern eine Neuformulierung mit eigenen Worten.

quote:
Einfach kopieren mit Quellenangabe ist sicherlich nicht zulässig?


In der Regel nicht, genau.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
General3000
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Na das wenigstens mal eine ANtwort die mir hilft.

Wie ist das bei wissenschaftlichen Erkenntnissen oder empirisch ermittelten Daten

bspw. die Bild schreibt in ihrer Zeitung.

30% aller Männer trinken!

In so einem Fall (wenn ich die Info auf meiner Page einbaue) müsste ich dann die Quelle für die Information nennen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Das Urheberrecht beschränkt sich nicht nur auf die Formulierung eines Textes, sondern schützt unter anderem "Sprachwerke"!

Wer schon mal ein Sprachwerk gelesen oder gar geschrieben hat, der weiß, dass es sich nicht nur durch seine Formulierung von anderen Werken unterscheidet, sondern auch durch eine Reihe anderer Merkmale.

"Die Sauce war exorbitant!" zu ersetzen durch "Die Sauce war höchst frappant!" macht das "neue Werk" deshalb noch nicht frei von einer Zustimmungspflicht der originalen Rechteinhaber.

Denn auch der Plot, die Figurenauswahl und -darstellung, das Setting usw. machen ein Sprachwerk aus. Sonst gäbe es ja längst tausend Harry Potters in Umformulierungen :D.

Bei Sachtexten kann man analog für geschützt halten: Die Gedankenführung, die Argumentation, die Verdichtung, die Auswahl der Metaphern usw., mutmaßlich sogar die Wahl der Metaebenen, des Zwischendenzeilensagens, des Uneigentlichen und der Leerstellen usw.

quote:
Wie ist das bei wissenschaftlichen Erkenntnissen oder empirisch ermittelten Daten
Dass der Apfel zum Boden fällt und nicht in den Himmel, ist kein Werk im Sinne des UrHG, Allenfalls ein Betriebs- oder ein Staatsgeheimnis (na gut, eher bei einer Beschreibung einer Art der Lackierung oder des Bombenbaus).

Daten zu zitieren kann kritisch werden, wenn es sich um größere Teile aus § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke handelt. Also wenn ich eine Zusammenstellung klaue "Alle Geburtstage von Rotschöpfen im August" oder so.

Zu schreiben, Barbarossa wurde auch im August geboren, ist frei. Dazu benötigt es noch nicht einmal eine Quellenangabe - aber für den Autor steigert das die Glaubwürdigkeit und für den Leser die Überprüfbarkeit.

Anders sieht es bei Zitaten aus Werken aus, die so gestaltet sind, dass - ach, selber lesen: § 51 Zitate
§ 63 Quellenangabe

Bei kurzen Fakten und Sätzen kann die Quellenangabe unterbleiben, in der Regel ("Bring mir mal ne Flasche Bier!"), seriöser ist es mitl

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"

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