auszug aus brief

30. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb405825-55
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 20x hilfreich)
auszug aus brief

hab mal eine frage darf ich eine texstauszug aus einen anwaltsbrief natürlich ohne namen online stellen, einen satz zb. so (die klagepartei hat nur unsinn geredet) der statz ist nur beispiel. oder ist das auch ohne namen verboten wegn urheberrecht und so.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

An einzelnen Sätzen dürfte kaum Urheberrecht bestehen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb405825-55
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 20x hilfreich)

sollen wegen diesen einen satz schadersatz zahlen und unterlassungserklärung unterschreiben

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Worauf beruft sich die Gegenseite denn? Welche Paragraphen im UrhG?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb405825-55
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 20x hilfreich)

. S 97 1 UrhG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Mir erschließt sich nicht warum man pseudonym/anonym im Internet !einen! Satz postet und der Anwalt , der den Brief geschrieben hat seinen Satz wieder findet und den Verursacher dazu ausfindig machen kann. Irgendetwas stimmt hier doch nicht.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat:
Mir erschließt sich nicht warum man pseudonym/anonym im Internet !einen! Satz postet und der Anwalt , der den Brief geschrieben hat seinen Satz wieder findet

Google?



Zitat:
und den Verursacher dazu ausfindig machen kann.

Er hat den Satz nur eimen geschrieben?
Er hat den Forenbetreiber verklagt, dann den Hoster der E-Mail-Adresse, die Teledumm wegen der IP ... juristische Rückwärtssuche :grins:
Der TS war nicht so anonym wie er dachte (schlecht gewählter Username, ...)



Zitat:
An einzelnen Sätzen dürfte kaum Urheberrecht bestehen.

Die meisten Sätze dürften nicht die notwendige Schöfungshöhe erreichen.
Aber es gibt Ausnahmen.
Und Anwälte die einfach mal bluffen ...



Steht der Satz denn noch online? Wo?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb405825-55
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 20x hilfreich)

der satz ist weg, er konnte in ganz einfach finden, weil es ihm die gegenseite gesagt hat, der ganzen geschichte geht ein nachbarschaftsstreit voraus.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von fb405825-55):
weil es ihm die gegenseite gesagt hat,
So wird ein Schuh daraus.

Zitat (von Harry van Sell):
Google?
Ist ja nicht so das Anwälte den ganzen Tag ihren Schriftverkehr googlen (lassen).

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb405825-55
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 20x hilfreich)

jetz weis i trotzdem net ob de recht haben

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von fb405825-55):
jetz weis i trotzdem net ob de recht haben
Zitat (von Harry van Sell):
Die meisten Sätze dürften nicht die notwendige Schöfungshöhe erreichen.
Aber es gibt Ausnahmen.
Und Anwälte die einfach mal bluffen ...
Zitat (von TheSilence):
An einzelnen Sätzen dürfte kaum Urheberrecht bestehen.
Prinzipiell sehe ich das genauso. Keine Schöpfungshöhe.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb405825-55
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 20x hilfreich)

wenn ich jezt den satz hier reinposte is es nix oder das ihr wisst um was es geht

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von fb405825-55):
wenn ich jezt den satz hier reinposte is es nix oder das ihr wisst um was es geht
Ist auch irrelevant.

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