eigene CD produzieren....

14. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Blacky1974
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 296x hilfreich)
eigene CD produzieren....

Hallo an alle,

ich liebäugele schon länger mit den Gedanken, meine Instrumentalsongs, auf eine CD zu produzieren und auch zu veröffentlichen.

Da ich nicht so gut im Song schreiben bin oder komponieren, behelfe ich mich erstmal nur mit Nachspielen von Songs (Instrumental - Keyboard). Nun hier meine Frage. Da ich einige bekannte Titel spielen möchte und auf CD produzieren will, möchte ich auch nicht mit dem Urheberrecht in Trouble geraten.

Müsste ich mich dann an die zuständigen Künstler wenden, um evtl. Coversongs aufnehmen zu dürfen? Wie ist das in dem Fall, wenn aber die Künstler schon tot sind? Wo liegen dort die Rechte? Und wie würde das bei deutschen Volksweisen ausschauen? Ich habe vor eine bunte Mischung zu machen und arbeite bereits dran, da ich schon etliche habe reinhören lassen, die meine Musik sehr gut finden, auch andere Künstler. Nur ich will mich da rein rechtlich auch absichern und nix falsch machen.

Wer kennt sich damit aus?

Gruß Blacky

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Lmgtfy:

https://www.gema.de/musiknutzer/lizenzieren/meine-lizenz/hersteller-von-traegern-aller-art/vervielfaeltigung-beim-presswerk.html


Ich finde übrigens die Aussage

quote:
.. meine Instrumentalsongs ..

sehr gewagt, wenn du nur coverst....

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#3
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 312x hilfreich)

Na, das ist aber eine ungewöhnliche Rechtsauffassung. Zumal wenn er nicht nur "eine Melodie", sondern den ganzen Song nachspielt.

Es bleibt die Frage, was er mit der CD überhaupt vorhat. Nur den Kumpels geben? Öffentlich spielen? Verkaufen? Veröffentlichen?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

@Mirk

die Rechtsauffassung ist wirklich, naja, ich sag mal, sehr speziell.
Um genau zu sagen: sie ist falsch.
Es ist nicht sein Song, es ist der Song des Urhebers.
Umgekehrt braucht er KEINE Erlaubnis des Inhabers um ihn nachzuspielen, er muss nur die entsprechenden Gebühren entrichten.

@Tommok

eigentlich ist die Frage, was er damit macht, nur für die Höhe der Lizenzabgaben interessant. Angemeldet werden müssen die Sachen immer bei der Gema,sobald sie auch nur die geringste Öffentlichkeit erreichen ggfls. wird man von den Gebühren befreit.

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