eigenes Bild gewerblich genutzt

21. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
salunima
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
eigenes Bild gewerblich genutzt

Hallo zusammen,

ich hab eine Frage: vor einem Jahr habe ich mich von meinem damaligen Arbeitgeber getrennt. Schon in der Zeit in der ich in der Firma gearbeitet habe wurde mit meinem Bild geworben. Ich bin auf Vekaufsbroschüren und auf der Startseite des Internetauftritts zu sehen. Eine schriftliche Zustimmung hierzu habe ich nie gegeben. Es war zum Zeitpunkt der Aufnahme aber klar, dass die Bilder zu diesem Zweck verwendet werden und das war für mich auch ok.

Leider kann mein ehemaliger Arbeitgeber auch nach einem Jahr nicht davon ablassen weiter nachzutreten.

Von daher jetzt meine Frage: kann ich ihm die Nutzung meines Bildes verbieten? Kann ich das auch dann wenn ich wußte für was die Bilder verwendet werden sollten?

Kann ich ggf. sogar ein Honorar für die gewerbliche Nutzung einfordern?

Wie sollte ich hier am besten vorgehen?

Danke und Viele Grüße
salunima

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1 Antwort
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#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Wenn beiden Parteien klar ist, dass ein stillschweigendes Nutzungsrecht eingeräumt wurde durch konkludentes Handeln -

knipsen lassen für die Werbung, auch ohne Entgelt (wodurch in der Regel schon ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde, siehe § 22 Kunsturherberrechtsgesetz
"Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.") -

kann man ein Gericht schwer vom Gegenteil überzeugen, schon gar nicht, wenn man jahrelang die Nutzung geduldet hatte.

Und nicht klagte, als das erste Plakat erschien, sondern erst, als der Chef nicht mehr so sympathisch wirkte.

Ein Verzicht auf eine Entlohnung könnte allerdings rückgängig gemacht werden, wenn dies ein Geschenk an die Firma war und ein branchenübliches Honorar nicht im Rahmen des Arbeitsverhältnis als abgegolten gelten musste.

Dann kann man das Geschenk aus zwei Gründen zurückfordern:

§ 528 Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers

§ 530 BGB Widerruf der Schenkung
"(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undankes schuldig macht."

Dann müsste die Firma wohl nachträglich ein angemessenes Honorar für die Fotositzung und die nachfolgende Verwertung der Bilder herausrücken - oder auf eine weitere Verwertung verzichten.

Die Nutzung des Bildes des eigenen Antlitzes selbst könnte man aber höchstens untersagen, wenn aus irgendeinem Grund das Allgemeine Persönlichkeitsrecht höher wiegen sollte als die alte Abmachung zur zeitlich unbegrenzten Nutzung.

Beispiele und gar Urteile dafür kenne ich keine, aber ich denke mal an ganz üble Sachen - komme aber dennoch nicht zu einer Möglichkeit, die Nutzung zu unterbinden - aber vielleicht ein Gericht?

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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