gewerbliche Wiederverwendung von physischen Abbildungen

7. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
DatLicht
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 12x hilfreich)
gewerbliche Wiederverwendung von physischen Abbildungen

Wenn man sich in Bastelforen näher umschaut, liest man dies und das, und vor allem oftmals gefährliches Halbwissen, deshalb hier mal die Frage an einen Nutzerkreis, der sich mit der rechtlichen Seite vermutlich viel besser auskennt:

Warum kann es urheberrechtliche Probleme geben, wenn ich ein physisches Produkt mit Abbildungen verbastel und damit etwas Neues herstelle? Also, ausdrücklich ist nicht die Vervielfältigung gemeint.

Beispiel-Fall A:
Ich kaufe eine Rolle Geschenkpapier, schneide hier ein paar Figuren aus und bastle daraus eine Grußkarte, die ich anschließend auf einem Weihnachtsbazar verkaufe.

Beispiel-Fall B:
Ich erhalte eine Werbung ins Haus geschickt, auf der bunte Cliparts verwendet werden. Diese schneide ich aus, verziere damit eine Geschenkbox und verkaufe diese auf einem Kunsthandwerkermarkt. Zum Verzieren der Kanten verwende ich ein Klebeband, auf dem bunte Sternchen aufgedruckt sind.

Für beide Fälle gilt:
Nach meiner Bastelei gibt es exakt gleich viele Exemplare der Motive. Es wurde nichts eingescannt, nachgedruckt oder sonst wie vervielfältigt, lediglich exakt diese vorhandenen Exemplare werden verwendet.

Wo genau würde hier eine Urheberrechtsverletzung vorliegen und warum?

-- Editiert von DatLicht am 07.11.2021 12:15

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120267 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von DatLicht):
Warum kann es urheberrechtliche Probleme geben, wenn ich ein physisches Produkt mit Abbildungen verbastel und damit etwas Neues herstelle?

Schlicht und einfach, weil einem die notwendige Erlaubnis dazu fehlt.
Wobei da nicht der Urheber, sondern eher die Inhaber der Nutzungsrechts da die (teuren) Probleme machen dürften.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DatLicht
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
weil einem die notwendige Erlaubnis dazu fehlt.


Naja, theoretisch hätte ich ja das Recht, die Rolle Geschenkpapier so wie sie ist einfach weiter zu verkaufen. Nehme ich nur einen Teil davon, ist das plötzlich nicht mehr erlaubt. Klingt mir ehrlich gesagt, nicht so logisch.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120267 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von DatLicht):
Naja, theoretisch hätte ich ja das Recht, die Rolle Geschenkpapier so wie sie ist einfach weiter zu verkaufen.

Richtig, diese Erlaubnis hat man.
Genau wie die Erlaubnis das dann zum Verpacken zu nutzen.

Will man aber eine Nutzungsänderung vornehmen, braucht es wieder eine Erlaubnis dazu, denn es ist ja eine andere Nutzung.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
DatLicht
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
i


Ah, verstehe.

Also nur, damit ich das Prinzip richtig verstanden habe:
Angenommen, ich kaufe mir eine Schachtel Spaxschrauben im Baumarkt. Wenn ich ein Vogelhäuschen baue und die Holzbretter damit aneinander schraube, darf ich das.

Nehme ich die gleichen Spaxschrauben und schweiße daraus ein Stehaufmännchen, bräuchte ich rein threoretisch eine explizite Genehmigung vom Hersteller weil der ursprüngliche Zweck ja geändert wird, korrekt?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120267 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von DatLicht):
Nehme ich die gleichen Spaxschrauben und schweiße daraus ein Stehaufmännchen, bräuchte ich rein threoretisch eine explizite Genehmigung vom Hersteller weil der ursprüngliche Zweck ja geändert wird, korrekt?

So ist es - wobei es auf Spaxschrauben kein Urheberrecht gibt, die sind durch andere Rechte gesichert. Und da darf man dann durchaus ein Stehaufmännchen draus machen.


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