schützt mich ein Warenzeichen-Eintrag?

29. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Clinchy
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 11x hilfreich)
schützt mich ein Warenzeichen-Eintrag?

Hallo Forum,

ich habe eine Frage zum Schutz des Urheberrechtes durch Eintragung eines Warenzeichens. Und zwar geht es um folgendes:

Ich zeichne Portraits im DIN A 2-Format von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Jazz- und Bluesmusiker; Klassiker, Fußballstars, Schauspieler sowie private Aufträge nach Fotovorlage etc.). Diese Zeichnungen werden anläßlich von Ausstellungen oder auch durch ein Vertriebsnetz verkauft.

Wie kann ich mich davor schützen, daß man meine Zeichnungen einfach kopiert? Mir ist zufällig bekannt geworden, daß eine Jazzkneipe z.B. eine meiner Zeichnungen benutzt hat, um sie in verkleinerter Form auf die Speisekarten zu drucken? Auch fiel mir auf, daß ein Blues-Festival mit einem meiner Zeichnungen in Posterdruck-Format angekündigt wurde. Von einer meiner Zeichnungen von Ella Fitzgerald wurden T-Shirts gedruckt und anläßlich eines Festivals im Frankfurter Raum verkauft. Dies entnahm ich nur einem Zeitungsbericht mit einem Bild von Leuten, die diese T-Shirts trugen...

Eine Eintragung meines Warenzeichens schützt mich doch nicht vor solchen Mißbräuchen, oder? Wie kann ich vorgehen, um diese Art von Verletzung meines Urheberrechts zu ahnden?

Vielen Dank für Antworten.

Gruß, Clinchy

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Hi Clinchy

Alles was Du Zeichnen ist automatisch Uherheberechtlich geschützt, diese Schütz behalts Du auch nach den Verkauf.

Gegen die Kopierer hast Du Anspruch auf Schadensersätz und Unterlassungserklärung die am besten durch Fachanwalt durchgesetzt werden kann.

Für die T-Shirts kanns Du einen Privatdetective beauftragen um die Verkaufer/Hersteller zufinden, nur die Anwalts- und Detective Kosten musst Du tragen wenn von die Täter nicht zuholen ist.

MfG

-- Editiert von Audio am 29.03.2005 12:53:49

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