ungenehmigte Verwendung von Zeichnungen

29. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb500674-83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
ungenehmigte Verwendung von Zeichnungen

Hallo zusammen,

ich vertreibe Produkte in meinem Onlineshop, die ich aus China importiere und bekam vor Kurzem ein Schreiben einer deutschen Firma mit Betreff "ungenehmigte Verwendung der Zeichnungen".
Ich würde deren Original-Motive und Zeichnungen verwenden, was mir nicht bewusst war, da auf den importierten Artikeln kein Firmenlogo oder Ähnliches abgebildet ist. Beigefügt war eine Honorar- und Nutzungsvereinbarung für 12 Monate sowie eine Rechnung.

Nur ungern unterschreibe ich diese Vereinbarung. Ich habe bereits alle Artikel aus dem Sortiment genommen, aber damit wird sich diese Firma sicherlich nicht zufrieden geben.

Wie schätzt ihr das Ganze ein? Ist es ratsam, diese Vereinbarung zu unterschreiben? Was kann hier schlimmstenfalls auf mich zukommen wenn ich es nicht tue? Einen Anwalt habe ich bereits kontaktiert, jedoch werde ich vor Montag keine Antwort bekommen :-(

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb500674-83):
was mir nicht bewusst war,

Irrelevant. Das mit den Nutzungsrechten muss man vorher abklären.



Zitat (von fb500674-83):
aber damit wird sich diese Firma sicherlich nicht zufrieden geben.

Vermutlich nicht.



Zitat (von fb500674-83):
Ist es ratsam, diese Vereinbarung zu unterschreiben?


Da wir deren genauen Inhalt nicht kennen ...



Zitat (von fb500674-83):
Was kann hier schlimmstenfalls auf mich zukommen wenn ich es nicht tue?

Derzeit scheint die Firma ja eher auf Kooperation aus zu sein und das ganze relativ friedlich regeln wollen.

Die Firma beauftragt einen Anwalt, das ganze vollumfänglich zu regeln.
Da wäre dann die Unterlassungsklage - kostet schnell ein paar tausend EUR.

Dann wäre noch die Gewinnabschöpfung ein Thema.

Zusätzlich könnte man noch verpflichtet werden, die gefälschte Ware zurückzurufen. Die betrogenen Kunden hätten jedoch Anspruch auf Vertragserfüllung - sprich korrekt lizensierte Ware auf Kosten des Vrkäufers.

Und strafrechtlich ist dann ja auch noch was zu klären - wo bei das gegen das zivilrechtliche eher "Kleinkram" sein dürfte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb500674-83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Naja, das was ich der Firma überweisen soll sind leider auch ein paar tausend Euro :-( Die Kosten der Unterlassungsklage würden sich aber dann nach dem Streitwert richten oder?
Ist es denn sinnvoll dass ich das Ganze vom Anwalt prüfen lasse oder schätzen Sie es so ein dass man da eh nichts machen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb500674-83):
Ist es denn sinnvoll dass ich das Ganze vom Anwalt prüfen lasse

Kommt darauf an, was der Anwalt für die Prüfung an Kosten aufruft.

Aber in solch kritischen Sachen neige ich immer dazu, den spezialisierten Anwalt zu fragen.



Zitat (von fb500674-83):
Die Kosten der Unterlassungsklage würden sich aber dann nach dem Streitwert richten oder?

Ja.

Bei den nicht unüblichen 50.000 EUR liegt das Kostenrisiko bei ca. 7.700 EUR, bei 15.000 EUR sind es immerhin immer noch ca. 4.200 EU.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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