Hallo, ich gehe gerne in Bars und Musikclubs, wo live Musik gespielt wird.
Darf ich die Bands filmen? Dürfen mir diese das verbieten? Es sind in der Regel Coverbands.
Darf ich diese dann auch hochladen auf youtube?
Also einmal darf ich filmen?
Und zweitens darf ich dieses dann hochladen?
und drittens darf mir die Band oder evt. auch die Bar mir dies verbieten?
Vielen Dank
butterkekswunder
youtube Musik Coverband
ZitatAlso einmal darf ich filmen? :
Ja, sofern man eine entsprechende Genehmigung hat.
ZitatUnd zweitens darf ich dieses dann hochladen? :
Ja, sofern man eine entsprechende Genehmigung hat.
Zitatund drittens darf mir die Band oder evt. auch die Bar mir dies verbieten? :
Ja, dürfen sie.
ZitatAlso einmal darf ich filmen? :
Ja, sofern das in dem Laden nicht verboten ist.
ZitatUnd zweitens darf ich dieses dann hochladen? :
Nein, sofern das die Gefilmten nicht erlauben, §22 KunstUrhG. (Ich würde sagen, ein Auftritt in einem Club ist kein "Aufzug oder ähnliches", sodaß die Ausnahmen von §23 KunstUrhG nicht greifen.)
Zitatund drittens darf mir die Band oder evt. auch die Bar mir dies verbieten? :
Ja.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
Dankeschön.
Das heißt normal darf ich filmen, wenn es in der Bar nicht verboten ist. Die Betreiber wissen immer, dass ich filme. Wenn die Bar ja sagt und die Band nein, darf ich also nicht filmen!?
Darf ich filmen, wenn ich es nur für den Eigengebrauch nutze und nicht veröffentliche?
Mir ist so, als ob ich das irgendwo gelesen habe.
Vielen Dank
ZitatWenn die Bar ja sagt und die Band nein, darf ich also nicht filmen!? :
Doch. Es ist quasi-öffentlicher Raum und du hast die Erlaubnis des Betreibers. Dann können die Gefilmten keine eigenen Rechte mehr anführen. (Ausnahmen gibt es immer, die greifen hier aber nicht.)
Anders wäre es nur, wenn berechtigter Grund zur Annahme besteht, daß du die Aufnahmen veröffentlichen wirst. Dann wäre zulässig, diese zu untersagen und ggfs. auch "mit Gewalt" zu unterbinden. Also lieber nicht "Das geht morgen auf Youtube!" schreien.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.



- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen