Änderung der Kündigungsfrist beim Lohnsteuerhilfeverein

5. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
sternchen15
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung der Kündigungsfrist beim Lohnsteuerhilfeverein

Hallo Leute
Im Mai 2004 wurde ich Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins. Ende des Jahres 2004 bin ich aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt gezogen und hatte vergessen dem Lohnsteuerhilfeverein zu kündigen.(ich weiss, mein Fehler)
Im Oktober des Jahres 2006 bekam ich dann einen Mahnbescheid vom zuständigen Amtsgericht über die Hauptforderung des Mitgliedsbeitrags 2005 inklusive aller Nebenforderungen, welches ich dann nach einigem hin und her auch beglichen habe.
Nachdem die Sache erledigt war, wurde ich im November 2006 vom Lohnsteuerhilfeverein darauf aufmerksam gemacht, dass der Mitgliedsbeitrag für 2006 noch fällig sei.
Diesen habe ich sofort überwiesen, und habe dann auch gleich am 06.12.2006 zum Ende des Jahres gekündigt.
In deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welches ich noch hatte, stand nämlich das der Austritt nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich ist, die durch eine schriftliche, an den Vorstand des Vereins gerichtete Erklärung, die spätestens am 31. Dezember zugegangen sein muss.
Daraufhin bekam ich als Antwort, dass meine Mitgliedschaft zum 31.12.2007 endet. Eine Beendigung der Mitgliedschaft zum Jahresende 2006 könne nicht mehr erfolgen, da mein Kündigungsschreiben erst nach Ablauf der Kündigungsfrist (30.11.) eingegangen sei.
Das heißt also, dass ich den Mitgliedsbeitrag für 2007 auch noch zahlen soll.
Ich antwortete darauf mit dem Hinweis dass ich doch fristgerecht gekündigt habe, da in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht der 30.11 sondern der 31.12 als Kündigungsfrist angegeben sei.
Daraufhin bekam ich als Antwort dass am 01.01.2006 eine Satzungsänderung vorgenommen wurde, wo sich die Kündigungsfrist geändert habe, und diese allen Mitgliedern am 02.01.2006 in einem Mitgliederjournal per Post bekannt gegeben wurde.
Diese kann ich aber gar nicht bekommen haben, da ich ja wie erwähnt 2004 weggezogen bin, und der Lohnsteuerhilfeverein meine neue Adresse ja erst im Oktober 2006 durch das Einwohnermeldeamt (das waren die Kosten in den Nebenforderungen in dem Brief vom Amtsgericht) ausfindig gemacht hat. Abgesehen davon habe ich auch während meiner Mitgliedschaft noch nie ein so genanntes Mitgliederjournal bekommen…
Selbst der Rechtsanwalt des Lohnsteuerhilfevereins schrieb am 27.11.2006 in einem Brief an das Amtsgericht( ich habe davon eine Kopie erhalten) das eine Kündigung der Mitgliedschaft nur zum 31.Dezember möglich sei…
Die Sache mit dem Amtsgericht und den damit verbundenen Kosten geht auf meine Kappe, das ist mir klar... aber das die mich, obwohl die mittlerweile meine neue Adresse ausfindig gemacht haben, immer noch nicht über die neuen Kündigungsfristen aufgeklärt haben, obwohl die wissen das ich die neue Satzungsänderung im besagten Zeitraum nicht bekommen haben kann, ist schon ne Frechheit...
schon mal vielen dank im voraus, vielleicht hat ja jemand so eine oder ähnliche Erfahrung gemacht...

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
batspencer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 111x hilfreich)

Hallo,

ich habe haargenau das gleiche erlebt! Ich wollte auch bedingt durch einen Umzug kündigen. Genau auf die selbe hinterlistige Art und Weise musste ich für 2 Jahre einen Mitgliedsbeitrag entrichten, ohne dass ich Leistung in Anspruch genommen habe.

Ist es denn wirklich rechtens, dass einem Satzungsänderungen in "Mitgliederjournalen" erteilt mitgeteilt werden, die nicht beim Kunden ankommen??? Wer garantiert mir denn, dass die Postfrau dieses Journal in meinen Briefkasten gelegt hat? Muss ich nicht für Vertragsänderung meine Unterschrift leisten um diese zu akzeptieren?

Ich bin sehr verärgert, da mir sofort vom Verein mit Anwaltskosten gedroht wurden.

111x Hilfreiche Antwort

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