Für unsere nächste Vorstandssitzung liegt folgender Antrag vor: „es soll beschlossen werden, dass der Verein aufgelöst wird, wenn die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht Bis Ende des Jahres vom Finanzamt anerkannt wird."
Müssen wir die Gründungsmitglieder vorab schon über einen solchen Konditionalen Auflösungsantrag informieren? Das ist die Meinung eines Vorstandmitglieds.
Oder warten wir erst ab, welchen Beschluss der Vorstand fasst (generell ist die Vorstandssitzung ja vertraulich).
Wir würden ja sonst evtl. eine Info herausgegeben, die sich vielleicht nach der Sitzung erledigt hat.
Nach Satzung muss sowieso die MItgliederversammlung mit 3/4 für eine Auflösung stimmen.
Antrag: Auflösung des Vereins in der Vorstandssitzung
Probleme im Verein?
Probleme im Verein?
Mir ist da in der Schilderung einiges nicht klar.
Ist der Verein bereits im Vereinsregister eingetragen ?
Wenn ja, wieso hätten die Gründungsmitglieder besondere Rechte und müßten über besondere Maßnahmen vorab informiert werden ?
Natürlich muss die Auflösung druch die MV erfolgen.
Dazu muss es aber einen Antrag für die Tagesordnung geben.
Der Verein ist seit Ende letzten Jahres im Vereinsregister eingetragen, die Gemeinnützigkeit fehlt und wird, so wie der Zweck der Satzung formuliert ist, vom Finanzamt so nicht anerkannt. Das war aber bei der Gründung die Grundvoraussetzung.
Ein Vorstandsmitglied ist der Meinung, dass die Gründungsmitglieder besondere Rechte hätten und sofort informiert werden müssen, wenn der Vorstand etwas beschließen will, was sie in letzter Konsequenz betrifft.
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Zitat:Ein Vorstandsmitglied ist der Meinung, dass die Gründungsmitglieder besondere Rechte hätten und sofort informiert werden müssen, wenn der Vorstand etwas beschließen will, was sie in letzter Konsequenz betrifft.
Dazu müsste es dann eine Regelung in der Satzung geben.
Die Gemeinnützigkeit erfordert bestimmte Satzungsbestimmungen.
Vermutlich muss die Satzung entsprechend geändert/ergänzt werden.
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