Antrag: Auflösung des Vereins in der Vorstandssitzung

7. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
diabetes
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)
Antrag: Auflösung des Vereins in der Vorstandssitzung

Für unsere nächste Vorstandssitzung liegt folgender Antrag vor: „es soll beschlossen werden, dass der Verein aufgelöst wird, wenn die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht Bis Ende des Jahres vom Finanzamt anerkannt wird."
Müssen wir die Gründungsmitglieder vorab schon über einen solchen Konditionalen Auflösungsantrag informieren? Das ist die Meinung eines Vorstandmitglieds.
Oder warten wir erst ab, welchen Beschluss der Vorstand fasst (generell ist die Vorstandssitzung ja vertraulich).
Wir würden ja sonst evtl. eine Info herausgegeben, die sich vielleicht nach der Sitzung erledigt hat.
Nach Satzung muss sowieso die MItgliederversammlung mit 3/4 für eine Auflösung stimmen.

Probleme im Verein?

Probleme im Verein?

Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Mir ist da in der Schilderung einiges nicht klar.
Ist der Verein bereits im Vereinsregister eingetragen ?
Wenn ja, wieso hätten die Gründungsmitglieder besondere Rechte und müßten über besondere Maßnahmen vorab informiert werden ?
Natürlich muss die Auflösung druch die MV erfolgen.
Dazu muss es aber einen Antrag für die Tagesordnung geben.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
diabetes
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Verein ist seit Ende letzten Jahres im Vereinsregister eingetragen, die Gemeinnützigkeit fehlt und wird, so wie der Zweck der Satzung formuliert ist, vom Finanzamt so nicht anerkannt. Das war aber bei der Gründung die Grundvoraussetzung.
Ein Vorstandsmitglied ist der Meinung, dass die Gründungsmitglieder besondere Rechte hätten und sofort informiert werden müssen, wenn der Vorstand etwas beschließen will, was sie in letzter Konsequenz betrifft.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Ein Vorstandsmitglied ist der Meinung, dass die Gründungsmitglieder besondere Rechte hätten und sofort informiert werden müssen, wenn der Vorstand etwas beschließen will, was sie in letzter Konsequenz betrifft.

Dazu müsste es dann eine Regelung in der Satzung geben.
Die Gemeinnützigkeit erfordert bestimmte Satzungsbestimmungen.
Vermutlich muss die Satzung entsprechend geändert/ergänzt werden.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.740 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen