Anwaltssuche für Vereinsrecht

14. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
H.Bothur
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Anwaltssuche für Vereinsrecht

Moin,

wir sind eine kleine Gruppe von rund 10 Leuten die ein bereits existierendes Internet-Forum übernehmen wollen. Diese Übernahme soll in Form eines eingetragenen Vereins geschehen.

Bei dem Forum handelt es sich um das portugalforum.org. Der Verein wird von ca. 10 Mitgliedern des Forums, darunter dem alten Betreiber, gegründet werden.

Für die Übernahme benötigen wir rechtliche Beratung in folgenden Fragen:


Den ganze Bereich Verein, Vorstand, Haftung - wer haftet in welcher Form wofür?

Forenhaftung: Wofür haftet der Forenbetreiber (Verein). Gibt es eine Verjährung, was ist mit den alten Beiträgen, wie sehen hier die Risiken aus? Wie gestaltet sich die aktuelle Haftung?

Wie stellt man sicher, dass die Haftung komplett auf den Verein übergeht, ohne die Möglichkeit, den früheren Betreiber in Regress zu nehmen?

Beurteilung Versicherungen: Sind die Versicherungen geeignet, Haftungsrisiken auszuschließen?
Braucht man eine Vereinsversicherung?
Datenschutz: Wie gestaltet man den Übergang und wie gestaltet man den Datenschutz innerhalb des Vereins? Dürfen die „alten" Inhalte weiterbenutzt werden?

Hat jemand eine Empfehlung für einen Anwalt der zu den Themen beraten kann ?

Gruss
Hans

Probleme im Verein?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Da würde ich mal hier eine Anfrage stellen:
https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Zitat (von H.Bothur):
Wie stellt man sicher, dass die Haftung komplett auf den Verein übergeht, ohne die Möglichkeit, den früheren Betreiber in Regress zu nehmen?

Gar nicht, da dies in DE nicht möglich ist.



Zitat (von H.Bothur):
Datenschutz: Wie gestaltet man den Übergang ... Dürfen die „alten" Inhalte weiterbenutzt werden?

Als erstes müsste der Verein der Rechtsnachfolger des aktuellen Betreibers werden. Das räumt zwar viele Hürden beiseite, bringt aber auch maximale Haftung für den Verein und den Vorstand.

Man sollte daher mal als erste prüfen ob seitens des alten Betreibers alle rechtlichen Vorgaben was Datenschutz und Nutzungsrechte angeht eingehalten hat.



Zitat (von H.Bothur):
und wie gestaltet man den Datenschutz innerhalb des Vereins

So wie es Gesetz und Rechtsprechung vorschreiben - für Vereine gibt es da keine Ausnahmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Für was bzw welchen Fehler sollte der Verein denn haften bzw. weswegen sollte jemand klagen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von TidoZett):
Für was bzw welchen Fehler sollte der Verein denn haften bzw. weswegen sollte jemand klagen?

Das heraus zu finden, genau das dürfte der erste Schritt des Anwaltes sein...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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