Anzeige erstatten oder nicht?

1. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
rene.richter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige erstatten oder nicht?

Hallo, ich bin Mitglied in einem Verein. Der Vorstand will mich hier rauskicken, hat aber nichts rechtskräftiges gegen mich in der Hand. Jetzt versuchen Sie es über eine persönliche Anhörung. Darauf würde ich eingehen, aber der Termin wird seit 10 Wochen immer wieder verschoben.

Parallel dazu wurde ich seit 2009 zu keiner Mitgliederversammlung mehr eingeladen. Hier erwäge ich eine Anzeige zu erstatten. Aber was erwartet mich hier genau? Welche Kosten? Wo muss ich mich hinwenden? Welche Folgen kann das für mich haben? Hat da jemand Ahnung und kann mir ein paar Tipps geben bzw. vielleicht auch einen Link, wo so was beschrieben ist?
Vielen Dank im voraus.

Probleme im Verein?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hier erwäge ich eine Anzeige zu erstatten. <hr size=1 noshade>


Was für einen Straftatbestand siehst du denn hier erfüllt? "Vorsätzliche Nichteinladung, §449c StGB "? Das ist doch reines Zivilrecht.

quote:<hr size=1 noshade>Welche Kosten? <hr size=1 noshade>


Eine Strafanzeige kostet nichts, bringt aber hier auch nichts, wie oben gesagt.

quote:<hr size=1 noshade> Wo muss ich mich hinwenden? <hr size=1 noshade>


Eine Strafanzeige kannst du bei jeder Polizeidienststelle aufgeben, bringt aber hier auch nichts... you get the picture . ;)



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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rene.richter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, wahrscheinlich ist das Zivilrecht. Hierbei beziehe ich mich auf die Satzung des Vereins, in der geregelt ist, dass jedes Jahr eine Mitgliederversammlung einberufen werden muss. Entweder bin ich nicht eingeladen - dann ist das meiner Meinung nach ein Verstoß gegen die Satzung oder es gab keine Mitgliederversammlung, dann ist auch hier gegen die Satzung verstoßen wurden.

Was kann ich da hier machen?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

Hallo,
[color=blue]Was kann ich da hier machen? [/color]

Nach § 37 BGB Berufung einer MV auf Verlangen einer Minderheit und mal in die Satzung schauen, welche Quote dort steht.
Dann die Minderheit organisieren.
Details zum Minderheitsbegehren findet man in der Literatur Vereinsrecht,beim Googeln oder auch hier über die Suchfunktion.
Die Ideen mit Klage usw. ganz schnell fallen lassen. Das ist im Rahmen des Vereins zu klären. Oder hat man zu viel €?
Viel Erfolg :)

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