Arbeit des neuen Vorstandes unbefriedigend

15. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Schneeglöckchen123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeit des neuen Vorstandes unbefriedigend

Hallo, wir haben seit März im Gartenverein einen neuen Vorstand. Wir haben keinen Namen , keine Telefonnummern , nichts. Eine Begehung fand auch nicht statt.Der Vorstand interssiert sich nicht für seine Mitglieder.Schottet sich total ab. Sprechstunden sollten lt. Aushang 1x im Monat sein ab 14Uhr, oder einen Briefkasten, dann fallen aber die Sprechstunden weg.
Ich habe in weiser Voraussicht (altersbedingt)unseren Sohn als zahlendes Mitglied angemeldet und habe auch jedes Jahr Beitrag bez. Der neue Vorstand lehnt dies ab mit der Bemerkung, ein Garten wäre nicht vererbbar. Das weiß ich auch aber unser Sohn hat viel investiert und soll dann auch bestimmen, was mit den Sachen passiert.
Wäre wirklich toll, wenn ich eine kompotente Antwort bekommen würde
Viele Grüße Schneeglöckchen

Probleme im Verein?

Probleme im Verein?

Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119372 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Schneeglöckchen123):
Wir haben keinen Namen , keine Telefonnummern , nichts.

Keine Namen? Wie wurden die dann dann gewählt? Die letzten 5 die nach der Versammlung noch aufrecht sitzen konnten waren der Vorstand?

Und im keinem offiziellen Verzeichnis des Vereins / der Behörden tauschen die auf?



Zitat (von Schneeglöckchen123):
Ich habe in weiser Voraussicht (altersbedingt)unseren Sohn als zahlendes Mitglied angemeldet

Das dürfte dann nichtig sein, da es ein Vertrag zu lasten Dritter ist.



Zitat (von Schneeglöckchen123):
Der neue Vorstand lehnt dies ab mit der Bemerkung, ein Garten wäre nicht vererbbar.

Das ist so nicht korrekt. Eigentum kann genau so vererbt werden, wie Nutzungsrechte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7107 Beiträge, 1482x hilfreich)

Gibt es die Möglichkeit über andere Vereinsmitglieder an eine Telefonnumer zu kommen? Geht es den anderen Vereinsmitgliedern genauso? Ich würde versuchen, die anderen Mitglieder ins Boot zu holen um eine Versammlung zu erzwingen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schneeglöckchen123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Namen wurde kurz genannt und das wars. Ja die anderen Mitglieder denken genauso, trauen sich aber nicht, sind fast alles ältere Leute. Liebe Grüße Schneeglöckchen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Ich versteh nicht so richtig, worum es eigentlich geht.
Wenn es ein e.V. sollte man das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht einsehen, dort werden die Namen
des gesetzlichen (vertretungsberechtigten) Vorstandes eingetragen.
Wurden auch keine Kassenprüfer gewählt. Die sollten die Namen des Vorstandes kennen.

Eine Pflicht des Vorstandes jederzeit von den Mitgliedern erreichbar zu sein sehe ich nicht.
Rechenschaft muss er in der MItgliederversammlung geben.
Gibt es kein Vereinsheim ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Schneeglöckchen123):
Ich habe in weiser Voraussicht (altersbedingt)unseren Sohn als zahlendes Mitglied angemeldet und habe auch jedes Jahr Beitrag bez. Der neue Vorstand lehnt dies ab mit der Bemerkung, ein Garten wäre nicht vererbbar.


Was lehnt der neue Vorstand ab? die Neubegründung der Mitgliedschaft deines Sohnes? Das wäre vermutlich richtig, weil es in vielen Satzungen oder Vereinsordnungen so geregelt ist. Ein Blick in eure Vereinssatzung hilft da weiter.

Mir drängt sich der Verdacht auf, dass Du eine Umgehung der Regelungen anstrebst.

Wenn es sich um einen Gartenverein und nicht um Grabeland handelt, sollte man über den örtlichen oder regionalen Gartenverband die Anschrift des ersten Vorsitzenden erfahren, wenn man sich als Vereinsmitglied ausweist.

Oben schreibst Du, dass der Vorstand etwas ablehnen würde, dann schreibst Du, dass Du keinen Namen hast?
Wie passt das zusammen?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Ich habe in weiser Voraussicht (altersbedingt)unseren Sohn als zahlendes Mitglied angemeldet


Das soll wohl heißen, dass eine Eintrtittserklärung abgegeben wurde.
Woraus soll sich ergeben, dass ein Verein jeden als Mitglied aufnehmen muss ?
Dies ist noch nicht mal bei gemeinnützigen Vereinen so.
Der Verein muss nicht jeden Eintrittswilligen aufnehmen !!

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Woraus soll sich ergeben, dass ein Verein jeden als Mitglied aufnehmen muss ?


Naja, TE schreibt, er habe "jedes Jahr (für den Sohn) Beitrag bezahlt", daher gehe ich davon aus, der Sohn wurde auch als Mitglied aufgenommen zu Zeiten des vorherigen Vorstandes.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Naja, TE schreibt, er habe "jedes Jahr (für den Sohn) Beitrag bezahlt",


Das er für den Sohn bezahlt habe, steht in dieser Deutlichkeit oben aber nicht. Seine Aussage ist zweigeteilt, zum einen er habe jedes Jahr gezahlt, zum anderen, dass er den Sohn angemeldet habe. Die Anmeldung kann auch erst jetzt erfolgt sein, was im Zusammenhang mit der Ablehnung auch einen Zusammenhang ergeben würde.

Mal wieder so ein Beitrag der nicht alle zur Beurteilung wichtigen Fakten enthält und Interpretationen daher viel Raum lässt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.543 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.