Außerordentliche Mitgliederversammlung

31. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
TomH1989
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
Außerordentliche Mitgliederversammlung

Hallo liebes Forum,

ich bin in einem Kleingartenverein stellvertretender Vorsitzender, neben dem Vorsitzenden gibt es noch den Kassenwart, Schriftführer und Fachberater.

Leider kam es in der Vergangenheit aufgrund von Alleingängen des Vorsitzenden (Aufnahme neuer Mitglieder, Vergabe von Kleingärten, Ausgaben) immer wieder zu Streitigkeiten. Auch auf Vorstandssitzungen wurde nicht mehr Wert gelegt, da angeblich unsere Satzung mit der Formulierung „nach Bedarf" dem Vorsitzenden Spielraum bietet.

Ein Höhepunkt wurde erreicht als ein Freund vom Vorsitzenden (auch Mitglied) mich körperlich angriff, ein weiterer wurde so aufgehetzt, das dieser mich privat besuchte und bedrohte, dabei wurde meine Privatadresse aus den Vereinsunterlagen weitergegeben.

Im Vorstand wurden diese Vorgänge nicht weiter besprochen und totgeschwiegen (Argument: es gibt keine Zeugen bzw. Privatangelegenheiten). Gegen alle Beteiligten wurde Anzeige erstattet jedoch noch ohne Ergebnis.

In einem persönlichen Brief an die Mitgliedschaft offenbarte ich diese Zustände und Meinungsverschiedenheiten. Des Weiteren habe ich 60% der Mitgliederunterschriften gesammelt für ein Minderheitenbegehren (30% nötig) um für Neuwahlen des kompletten Vorstandes zu stimmen.

In der letzten Vorstandssitzung gab mir der Vorsitzende die Liste zurück und sagte es entspricht nicht der Form und ich habe falsche Tatsachen vorgetäuscht bzw. die Mitglieder wussten nicht was sie da unterschreiben. Daraufhin wurde ein Termin für eine außerordentliche Mitgliederversammlung durch den Vorstand vereinbart. Dabei war die Tagesordnung offen.

Jetzt hat der Vorsitzende zur Mitgliederversammlung eingeladen an einem völlig anderen Tag, auch wurde nur persönlich eingeladen und nicht wie in der Satzung geschrieben steht, auch durch Aushang. Seine Tagesordnung ist willkürlich und nicht abgesprochen gewesen:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Schweigeminute für verstorbene Vereinsmitglieder
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Abstimmung der Tagesordnung
4. Erläuterungen der Differenzen zwischen Vereinsvorsitzenden und Stellvertreter
5. Informationen und Erläuterungen des Vorsitzenden des Regionalverbandes (NAME)
6. Anfragen und weitere Wortmeldungen
7. Entscheidung über den Ausschuss des Stellvertreters (NAME) wegen vereinsschädigenden Verhaltens sowie Löschen/ Zurückhalten von Daten und Unterlagen
8. Vorschläge zur Wahl eines neuen Stellvertreters
9. Wahl des neuen Stellvertreters
10. Abstimmung über die Zusammensetzung des Vereinsvorstandes
11. Diskussion, Anmerkungen und Anregungen
12. Schlussbemerkungen des Vorstandes



Seine Tagesordnung ist so schwammig und teilweise ungenau formuliert, gerade was den Punkt 10 angeht. Es kam heraus das er eigenmächtig einen neuen Termin (Freitagnachmittag statt Samstagvormittag) wählte, weil nur dort der Vorsitzende des Regionalverbandes Zeit hat, welcher aber auch nicht stimmberechtigt ist. Auf die Mitglieder wurde dabei zeitlich nicht eingegangen, eher wurde noch gesagt, es ist erst in 2 Wochen und jeder könne sich ja frei nehmen.

Ich glaube nicht das diese Wahl gegen mich durchgeht aber der Vorsitzende und Kassierer machen zur Zeit was sie wollen. Vielleicht seht ihr noch Angriffspunkte ...

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5 Antworten
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#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Die Beschreibung der Satzungsrechte ist mangelhaft. Ohne Kenntnis der Satzungsreglungen kann man da nichts sagen.
Einzige Antwort bleibt:

Zitat:
Abstimmung über die Zusammensetzung des Vereinsvorstandes.[/(Quote]
Damit kann man keine Abwahl beschließen. Wenn überhaupt nur die Ämter unter dem gewählten Vorstand neu verteilen.
Ist der stellvertr. Vorsitzende "vertretungsberechtigt" , also BGB Vorstand ?
Wer darf nach der Satzung zu einer MV einladen ?

Wurde der § 37 BGB mal gelesen und alle Punkte beachtet ? Wie wurde der Antrag begründet ?
Über welches Thema sollte in dieser MV beraten und beschlossen werden ?
Gibt es doppel der Unterschriften der 60% Mitglieder ?
Wenn alle nötigen Erfordernisse beachtet wurden, kann man sich an das Vereinsregister wenden.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
TomH1989
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Ist der stellvertr. Vorsitzende "vertretungsberechtigt" , also BGB Vorstand ?
Wer darf nach der Satzung zu einer MV einladen ?


In der Satzung steht das Stellvertreter und Vorsitzender alleine voll vertretungsberechtigt sind.
Ich bin der Meinung das der Vorstand allgemein einberufen darf. Die Satzung ist sehr minimal gehalten, das müsste ich genau nochmal prüfen.

Das Minderheitenbegehren wurde von einem anderen Mitglied eingebracht (Tagesordnungspunkte Abwahl und Neuwahl des kompletten Vorstandes) und begründet mit den Vorwürfen welche ich im persönlichen Mitgliederschreiben aufgezählt habe (ständige Alleingänge, keine Wahrung der Formalitäten laut Satzung, persönliche Auseinandersetzung wie ich schon beschrieben hatte). Nachdem ich alles wiederbekommen habe, wurde das Minderheitenbegehren als Einschreiben zum zuständigen Amtsgericht geschickt, da kam aber auch noch keine Antwort.

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Wenn es vor der vom Vorsitizenden jetzt einberufenen MV keine Vorstandssitzung gab,wo die Tagesordnung beschlossen wurde, ist schon wichtig, was in der Satzung darüber steht, wer die MV einberufen darf.

Wie lange liegt der Antrag nach § 37 BGB schon beim Vereinsregister ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
TomH1989
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Wenn es vor der vom Vorsitizenden jetzt einberufenen MV keine Vorstandssitzung gab,wo die Tagesordnung beschlossen wurde, ist schon wichtig, was in der Satzung darüber steht, wer die MV einberufen darf


In der Satzung steht unter Mitgliederversammlung

2. Die Einberufung der Mitgliederversammlung hat durch den Vorstand unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen mit Bekanntgabe der Tagesordnung durch persönliche Einladung und Aushang im Vereinsschaukasten zu erfolgen.

Wir haben in der letzten Vorstandssitzung einstimmig den Termin mit Datum Samstagvormittag abgestimmt, jedoch keinen Inhalt der Tagesordnung. Wie bereits erwähnt wurde der Termin schon einfach so geändert.


Das Einschreiben wurde am 23.08. beim Amtsgericht zugestellt. Wir haben die Unterschriftenliste samt Adressen der Mitglieder und den Antrag auf Ermächtigung zugesendet.

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Die Einberufung der Mitgliederversammlung hat durch den Vorstand

also nicht durch Vorsitzenden, es musste also einen Beschluss des Vorstandes geben.

Wenn 60% dem Antrag nach § 37 BGB zugestimmt haben, sollten diese in der Mitgliederversammlung die Absetzung der Tagesordnungspunkte 4 + 10 durchsetzen können.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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