Hallo,
wir haben bei uns im Verein aktuell richtig Stimmung. Unseren Verein gibt es aktuell seit ca. 1,5 Jahren. Laut Satzung wären im Winter auf der Generalversammlung Wahlen für einige Vorstandsposten.
Nun ist es bei uns so. Unser Kassenwart hat seit Anfang des Jahres einen neuen Job. Dort ist er sehr viel unterwegs und zeitlich sehr eingespannt. Aktuell hat nur der Kassierer Kontoeinsicht (das wird aber gerade geändert), der Vorstand selber bekommt Infos zum Konto nur sporadisch oder auf Nachfrage.
Jetzt gibt es ein Mitglied im Verein, welches den Kassierer schön persönlich nicht mag, er sagt selber, ich mag den nicht. Dieses Mitglied macht aktuell Stress. Es geht darum, wir hatten im Frühjahr eine Veranstaltung und der Rest der Mitglieder möchte nun wissen, wie die Veranstaltung finanziell gelaufen ist. Da der Kassierer nun aber beruflich wenig Zeit hat, konnte bisher keine Auflistung vorgelegt werden.
Jetzt moniert das Mitglied, das die Kasse nicht ordentlich geführt wird, der hat nix auf Stand, ich mag den Kerl nicht, der muss weg usw. was schon alles gesagt wurde.
Es gab einen Fall, da wurde eine Rechnung nicht ordentlich bezahlt, da kam eine Mahnung. Dies haben sofort alle Mitbekommen, nun heißt es halt der hat nix auf Stand.
Dieses Mitglied hat nun Kontoeinsicht beantragt, da der Verdacht der untreue vorliegt so die Begründung. Der Antrag wurde mündlich gestellt. Er hat dem Vorstand eine Frist gesetzt, bis wann er Kontoeinsicht haben möchte. Weiter fordert er auch eine Kassenprüfung. Er selber ist Kassenprüfer, hat schon bei der letzten Prüfung moniert, das der Kassierer das nicht so aufschreibt, wie er es gerne hätte.
Hat dann der Kassierer seine Unterlagen nicht in Ordnung, würde er eine außerordentliche Versammlung beantragen.
Bei uns in der Satzung steht die 10% Regelung drin, d.h. min 10% der Mitglieder müssen einen Antrag stellen. Aktuell sind wir 17 Mitglieder.
Der Vorstand wollte dem Ärger aus dem Weg gehen, das ganze noch bis zum Winter zu den Neuwahlen hin ziehen, um Ärger aus dem Weg zu gehen. Leider lässt das Mitglied keinerlei Ruhe. Der Kassierer hat eh schon signalisiert, das er sein Amt auf der nächsten Wahl abgeben wird.
Kann man das so machen, oder müssen begründete Fakten vorliegen, um eine Kontoeinsicht zu fordern? Wir würde man sowas handhaben?
-- Editiert von User am 10. Juli 2025 08:09
Außerordentliche Versammlung, Kontoeinsicht
Es ist also nicht ein beliebiges Vereinsmitglied, das da Kassenprüfung verlangt, sondern der Kassenprüfer selbst. M.E. sollte der Mann in seiner Funktion schon Einsicht in die Unterlagen verlangen können. Persönliche Animositäten zwischen Kassenprüfer und Kassenwart/Kassierer machen die Sache noch unerfreulicher als sie ist.
Der Vorwurf, dass die Kasse nicht ordentlich geführt werden, sollte den Vorstand schon unter Stress setzen - womöglich haftet er ja für Unregelmäßigkeiten; die Idee, bis zum Winter zu warten auf die reguläre Mitgliederversammlung wird sicher nicht für Ruhe im Verein sorgen.
Solche Dinge gehören umgehend geklärt. Anhaltspunkte gibt es m.E. genug. Mich wundert eh, dass der Kassenwart nicht von sich aus das Amt niederlegt, wenn er beruflich so eingespannt ist, dass er seinen Aufgaben nicht nachkommt.
- 'Keine Zeit zu haben' für die Abrechnung einer Veranstaltung, ist schwach; wann immer das war 'im Frühjahr', so sind doch ein paar Monate ins Land gegangen.
- Andererseits ist 1 Mahnung für eine nicht gezahlte Rechnung noch kein Anlass zur Panik.
- Für eine a.o. Mitgliederversammlung reicht das Verlangen von 2 Leuten bei 17 Mitgliedern, das sollte aus dem Handgelen zu stemmen sein.
Die Frage wäre ja auch, kann ein einzelnes Mitglied Kontoeinsicht beantragen?
Finde da im Netz so nix direktes zu. Falls es sowas gibt, kann der Antrag mündlich gestellt werden oder muss das ganze schriftlich erfolgen?
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... offenbar handelt es sich bei diesem Thema um die Fortsetzung von https://www.123recht.de/forum/vereinsrecht/Wahlen-im-Verein-__f628160.html
Sei's drum:
Zitat :kann ein einzelnes Mitglied Kontoeinsicht beantragen?
Ein gepflegtes So-Nicht:
- kein Mitglied ist berechtigt, zum Kassenwart zu gehen und zu fordern: ich will sehen ..
- jedes Mitglied ist berechtigt, in der oder für die Mitgliederversammlung Anträge zu stellen, also auch Antrag auf Kassenprüfung und Rechenschaft.
Ein Verein hat nicht umsonst Organe: Mitgliederversammlung, Vorsitz, i.d.R. Schriftführer und Kassenwart, aber eben auch Rechnungs- bzw. Kassenprüfer. Über diese handelt der Verein und über diese können Mitglieder ihre Mitgliedsrechte wahrnehmen. Handeln des Vereins erfordert in aller Regel Beschlüsse; außerhalb der Mitgliederversammlung nach § 32 Abs. 3 BGB, wobei die Satzung das anders regeln kann.
Einem Mitglied rate ich, die Satzung gut zu kennen und sich vertraut zu machen mit den Abläufen, speziell Antragsrecht u. dgl.
Angemerkt:
Für einen Verein mit 17 Mitgliedern und anderthalb Jahren Vereinsgeschichte und so viel Streit sehe ich schwarz. Falls du derjenige sein solltest mit der Brechstange: Ich rate zu mehr Sensibilität. Es könnte sich am Ende herausstellen, dass du der Einzige bist, der unter Strom steht.
Zur Orientierung empfehle ich Lektüre:
https://www.bestellen.bayern.de/application/applstarter?APPL=eshop&DIR=eshop&ACTIONxSETVAL(artdtl.htm,APGxNODENR:283773,AARTxNR:04005215,AARTxNODENR:333714,USERxBODYURL:artdtl.htm,KATALOG:StMJV,AKATxNAME:StMJV,ALLE:x)=X
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Leitfaden_Vereinsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=6
-- Editiert von User am 10. Juli 2025 13:19
Es hat doch schon !! Warum fragst du, ob dieses Mitglied das darf... Ja, jedes Mitglied darf beantragen, was es will. Ob es dann der Satzung entspricht, und ob außerordentlich gehandelt werden muss, ergibt sich.Zitat :Dieses Mitglied hat nun Kontoeinsicht beantragt,
Die 1 Mahnung ging wohl an den Imbissbetreiber, der *keinen Umsatz* bei eurer Motorsportvereins-Veranstaltung hatte?
Selber schuld. Ein pingeliger Kassenprüfer will den Kassierer eines 17köpfigen Vereins anp*** und stellt mündliche Anträge. Sind die mündlichen Anträge wenigstens im Sitzungsprotokoll vermerkt?Zitat :Der Antrag wurde mündlich gestellt.
Nicht im Netz, sondern in eurer Vereinssatzung sollte sich finden, wie euer Verein das mal vor 1,5 Jahren beschlossen hat. Ansonsten werden die Anträge dieses misstrauischen Mitglieds erst zur jährlichen Mitgliederversammlung *bearbeitet*
Bis dahin ist das Ganze doch Kindergarten...verein.
Echt? steht da nicht eher was von --- mind.10%...dem Antrag zustimmen---?Zitat :d.h. min 10% der Mitglieder müssen einen Antrag stellen.
... ich hatte die 10% auf die a.o. Versammlung bezogen verstanden.
Also,
ich bin erst seit 3 Monaten in dem Verein. Ich habe keinen Posten im Vorstand und bin auch nicht der Quertreiber. Mich interessiert das alles halt und ich hinterfrage auch vieles ob das so richtig ist.
Dies sind zwei Auszüge aus unserer Satzung, die mir vorliegt. Bzgl. Kontoeinsicht etc ist dort nichts aufgeführt.
Aktuell hat der quertreiber ja eine Kontoeinsicht beantragt, dieser Herr ist auch gleichzeitig Kassenprüfer. Ob ein Kassenprüfer so eine Kontoeinsicht beantragen kann , ob das mündlich oder schriftlich geht weiß ich nicht.
Das ganze ist jedenfalls bei einem Ausflug passiert, nicht auf einer Versammlung. Der Herr trat an den Vorstand und forderte eine Kontoeinsicht.
Kann der Kassenprüfer so an den Vorstand treten und sagen, ich möchte jetzt die Kasse sehen?
§ 14 Außerordentliche Mitgliederversammlungen
Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder
wenn die Einberufung von einem Zehntel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe
des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Für die außerordentliche
Mitgliederversammlung gelten die §§ 11, 12, 13 und 14 entsprechend.
§ 13 Nachträgliche Anträge zur Tagesordnung
Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim
Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die
Tagesordnung gesetzt werden. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitglieder-
versammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen. Über die Anträge auf Er-
gänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden,
beschließt die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit
von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Satzungsänderun-
gen, die Auflösung des Vereins sowie die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitglie-
dern können nur beschlossen werden, wenn die Anträge den Mitgliedern mit der Ta-
gesordnung angekündigt worden sind
-- Editiert von User am 10. Juli 2025 16:49
Anträge stellen ist nie und nirgends verboten, also kann auch der Kassenprüfer seine Anträge stellen. JA.Zitat :Ob ein Kassenprüfer so eine Kontoeinsicht beantragen kann , ob das mündlich oder schriftlich geht weiß ich nicht.
JA. Er HAT es doch bereits gemacht. Viel wichtiger ist doch, was der Vorstand antwortet/sagt/tut. Der HAT schon signalisiert, dass man das Thema erst zur General-/Jahreshauptversammlung klären will.Zitat :Kann der Kassenprüfer so an den Vorstand treten und sagen, ich möchte jetzt die Kasse sehen?
Steht doch in §13 u. 14. Der Vorstand hat danach zu handeln. Nicht der Kassenprüfer kann eine außerordentliche MV einberufen. Aber beantragen darf er... denn wenns ums Geld in der Kasse geht---> ist es wohl im Interesse des gesamten Vereins, oder?Zitat :Mich interessiert das alles halt
Der Kassenprüfer kennt auch die Satzung.
Ich meine, hier sollte der Vorstand entscheiden, ob diese Kontoeinsicht derart wichtig ist oder ob es nur persönliche Animositäten sind.
Zitat :Mich interessiert das alles halt und ich hinterfrage auch vieles
Dann lege ich dir nahe, dich systematisch mit Vereinsrecht zu befassen und zu lesen. Ganz interessant ist es, sich mit der Geschäftsordnung - GO - zu befassen, -
Mich hat treulich begleitet Hermann Meier, zur Geschäftsordnung, Opladen 1987 (gibt es um ein paar Euro gebraucht); der Untertitel macht es spannend: Technik und Taktik bei Versammlungen, Sitzungen und Diskussionen.
Das wird dich entschieden weiterbringen als eine punktuelle Anfrage zu diesem oder jenem Phänomen.
Und mich begleitet noch immer bzw. immer mal wieder...Zitat :Mich hat treulich begleitet
https://www.youtube.com/watch?v=rUNwCdNWwIU
...wenns mal wieder *unlösbar* erscheint...
Hier wird ja aus der Satzung ziiert. Ob der Verein lt. Satzung einen Kassenprüfer hat und was dessen Aufgabe ist wird aber nicht geschildert.
Also wie lautet der Satzungstext zum Kassenprüfer ?
In der Regel muß der Vorstand einen Kassenbericht erstellen und der Kassenprüfer hat die Aufgabe sich dazu zu äußern. Dazu muß der Kassierer ihn alle gewünschten Untgerlagen vorlegen.
Der Kassenprüfer kann dann der Versammlung die Entlastung des Vorstandes vorschlagen oder empfehlen die Entlastung zu verweigern, weil z.B. der Kassenbericht unzureichend ist.
Die Versammlung ist an die Empfehlung des Kassenprüfers aber nicht gebunden und könnte dennoch Entlastung erteilen.
In diesem Falle würde ich das Amt des Kassenprüfers sofort niederlegen.
Ich hatte den Kindergartenstreit so verstanden, dass es es einen jetzt jobmäßig sehr eingespannten Kassierer/Kassenwart gibt, gegen den ein Vereinsmitglied was persönliches hat, ihn nicht leiden kann...an der Kassenwartung/Kontopflege rummeckert.Zitat :In diesem Falle würde ich das Amt des Kassenprüfers sofort niederlegen.
Dieses Vereinsmitglied scheint woanders, evtl. beruflich als Kassenprüfer unterwegs zu sein, der weiß alles ganz genau...
Wäre ich der Vereins-Kassierer/Kassenwart mit dem neuen Job, würde ich dem Mecker-Mitglied ganz außerordentlich anbieten, ab dem nächsten 1. den Job als Kassierer/Kassenwart zu übergeben.
Dem Vorstand würde ich das schriftlich mitteilen.
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