Hi zusammen,
Meine Tochter möchte den Sportverein aus gesundheitlichen Gründen verlassen, mit einem ärztlichen Attest haben wir darauf hin eine außerordentliche fristlose Kündigung per Email geschickt mit dem Hinweis, das ein Einschreiben mit Rückschein folgt.
Die Vereinssatzung sieht hier auch eine Kündigung per Einschreiben vor.
Nachdem ich die Kündigung abgesendet habe , schrieb mich der Vorstand über WhatsApp an und sagte , das die Kündigung auch so akzeptiert wird und ich mir das Einschreiben sparen kann ( davon habe ich ein Screenshot gemacht) , dieses wollte man mir auch per Email bestätigen, was bisher leider nicht passiert ist
Kann ich mich nun auf die Aussage vom Vorstand verlassen oder sollte ich lieber das Einschreiben auf den Weg geben?
Austritt aus Verein per WhatsApp?
13. Juni 2025
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Frage vom 13. Juni 2025 | 17:20
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 3x hilfreich)
Austritt aus Verein per WhatsApp?
#1
Antwort vom 14. Juni 2025 | 00:14
Von
Status: Unparteiischer (9857 Beiträge, 2076x hilfreich)
Zitat :was bisher leider nicht passiert ist
was hindert Sie, da nochmal nach zu fragen? Und dann auf die Kündigungsbestätigung per whatsapp zu verweisen
#2
Antwort vom 14. Juni 2025 | 08:19
Von
Status: Heiliger (20215 Beiträge, 7318x hilfreich)
Die Kündigung ist doch akzeptiert und bestätigt worden. Was braucht ihr mehr?
Ausdrucken und abheften.
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#3
Antwort vom 14. Juni 2025 | 09:33
Von
Status: Schüler (215 Beiträge, 22x hilfreich)
Wenn die Satzung des Vereins für eine Kündigung ein Einschreiben vorsieht, würde ich dem folgen. Der Vorstand könnte seine Meinung ändern, vielleicht auch gezwungenermaßen, wenn er nachdrücklich auf die Satzung hingewiesen wird. Dann seid ihr die Gelackmeierten, müsst das Einschreiben doch noch nachreichen und euch noch dazu vielleicht mit Beitragsforderungen für die Zwischenzeit auseinandersetzen.
#4
Antwort vom 14. Juni 2025 | 10:54
Von
Status: Senior-Partner (6797 Beiträge, 2377x hilfreich)
Zitat:Nachdem ich die Kündigung abgesendet habe , schrieb mich der Vorstand über WhatsApp an
Wer ist denn da als "der Vorsnd" zu verstehen ?
Ein in der Satzung als "vertretungsberechitgt" bezeichtes Vorstandsmitglied, der Geschäftsführer oder wer ?
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