Der Kassenwart unseres gemeinnützigen Vereins ist mit "sofortiger Wirkung" aus dem Verein ausgetreten.
1. Darf er das, obwohl lt. Satzung der Austritt nur "mit Wirkung zum Ende des laufenden Quartals" erfolgen kann? und
2. Satzung: "Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt". Trifft das auch auf den vorzeitigen Austritt des Kassenwarts zu?
3. Der 1. Vorsitzende ist der Alleinvertretende nach § 26 BGB
. Kann er kommissarisch die Position des Kassenwartes mitübernehmen?
4. In Zeiten der Corona-Krise: Wie können 2 unabhängige Kassenprüfer die Kassenbestände prüfen?
5. Könnten die Kassenprüfer durch die Mitgliederschaft online / per Mail / per Xyondo o.ä. gewählt werden?
6. Ebenso eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Nachwahl eines Kassenwartes: Ist eineAbstimmung online möglich?
Viele Fragen in einer ungünstigen Situation - wer kann dazu klare Antworten geben?
Austritts des Kassenwartes mit sofortiger Wirkung
Probleme im Verein?
Probleme im Verein?
ZitatViele Fragen in einer ungünstigen Situation - wer kann dazu klare Antworten geben? :
Ein Anwalt.
Zitat1. Darf er das, obwohl lt. Satzung der Austritt nur "mit Wirkung zum Ende des laufenden Quartals" erfolgen kann? :
Nur wenn wichtige Gründe für eine außerordentlichen Kündigung vorliegen. In der Regel nicht.
Zitat2. Satzung: "Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt". Trifft das auch auf den vorzeitigen Austritt des Kassenwarts zu? :
Kommt darauf an, ob der Kassenwart auch seinen Rücktritt vom Amt erklärt hat und ob die Satzung vorschreibt, dass Vorstandsmitglieder auch Mitglied im Verein sein müssen.
Zitat3. Der 1. Vorsitzende ist der Alleinvertretende nach § 26 BGB. Kann er kommissarisch die Position des Kassenwartes mitübernehmen? :
Kommt darauf an, was die Satzung dazu sagt (kommissarische Benennung meist nur durch Gesamtvorstand; evtl Doppelfunktion ausgeschlossen)
Zitat4. In Zeiten der Corona-Krise: Wie können 2 unabhängige Kassenprüfer die Kassenbestände prüfen? :
Kreativ sein.
Zitat5. Könnten die Kassenprüfer durch die Mitgliederschaft online / per Mail / per Xyondo o.ä. gewählt werden? :
Die sollten doch längst gewählt sein.
Zitat6. Ebenso eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Nachwahl eines Kassenwartes: Ist eineAbstimmung online möglich? :
Ja, dazu gibt es derzeit eine Ausnahmeregelung:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Bgbl_Corona-Pandemie.pdf
Art. 2 Par. 5
Zitat:"Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt". Trifft das auch auf den vorzeitigen Austritt des Kassenwarts zu?
Der Satz soll verhindern, dass das Amt durch Ablauf der Amtszeit erlischt, wenn es beispielsweise am 31.3. endet, die Neuwahl aber erst am 5.5. stattfindet. Es kann einen zurückgetretenen Amtsinhaber aber nicht dazu zwingen sein Amt über den Rücktrittstermin hinaus fortzusetzen.
Erfolgte der Rücktritt zur Unzeit und ohne triftigen Grund ist der Zurückgetretene evtl. schadensersatzpflichtig.
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Wobei es für einen Schaden (häufig) sicherlich ein wenig Phantasie bedarf.ZitatErfolgte der Rücktritt zur Unzeit und ohne triftigen Grund ist der Zurückgetretene evtl. schadensersatzpflichtig. :
Nacheinander...Zitat4. In Zeiten der Corona-Krise: Wie können 2 unabhängige Kassenprüfer die Kassenbestände prüfen? :
Alleine...
mit 2m Abstand...
Kommt auf die Satzung an. Pauschal dagegen spricht von gesetzeswegen nichts.Zitat5. Könnten die Kassenprüfer durch die Mitgliederschaft online / per Mail / per Xyondo o.ä. gewählt werden? :
6. Ebenso eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Nachwahl eines Kassenwartes: Ist eineAbstimmung online möglich?
Wahrscheinlich darf er nicht austreten, wann er will, aber was nützt das? Auch muss er von dem Amt zurücktreten und nicht einfach verschwinden.
Wenn der 1. Vorsitzende alleinvertretungsbrechtigt ist, kann er alle Geschäfte allein erledigen, also hat er doch sicher Kontozugriff und kann Rechnungen bezahlen und so.
Kassenprüfer müssen so gewählt werden, wie es in der Satzung steht.
Wenn der 1. Vorsitzende alles allein erledigen kann, würde sicher auch eine ordentliche MV reichen, oder hattet ihr die schon in diesem Jahr?
Eine JahresMV hatten wir Ende letzten Jahres. Dabei wurden auch die Kassenprüfer für die nächste MV gewählt. Ich gehe inzwischen davon aus, dass die bei einer außerordentlichen MV tätig werden könnten.
Was sagt denn die Satzung zur Nachbesetzung von Ämtern?
ZitatIch gehe inzwischen davon aus, dass die bei einer außerordentlichen MV tätig werden könnten. :
Warum sollten sie das nicht können?
Die MV war Ende 2019. Dann wurde der Haushaltsplan für 2020 genehmigt?
Und der Kassenbericht von 2018 wurde erst Ende 2019 genehmigt? Finde ich eigenartig.
Wenn die Kassenprüfer bestätigt im Amt sind, dann können sie doch die Kasse prüfen. Warum nicht?
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