Hallo,
Wenn ich laut Satzung das Recht habe gegen einen Beschluss des Vorstandes eine Außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, worauf muss ich dann achten. Einen Antrag habe ich bereits gestellt, jedoch nach fast 3 Wochen immer noch keine Antwort erhalten. Was ist wenn der Vorstand sich einfach weigert der Aufforderung nachzukommen.
Außerordentliche Mitgliederversammlung gegen Vorst
Probleme im Verein?
Probleme im Verein?
quote:
worauf muss ich dann achten.
1. das der Antrag der Satzung entspricht
2. das der ANtrag auch zugestellt wird
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Wenn ich laut Satzung das Recht habe gegen einen Beschluss des Vorstandes eine Außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, worauf muss ich dann achten, so Klettere 123.
Dann versuche Mitstreiter aus dem Verein zu gewinnen, die eine außerordentliche MV nach BGB § 37
verlangen. Die müssten natürlich Deinem Anliegen betreffs des Vorstandsbeschlussses zustimmen.
Vielleicht kannst Du mal die Passage aus der Satzung hier einstellen, auf die Du dich beziehst.
Gruß aus Sachsen
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quote:<hr size=1 noshade>Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet auch dann statt, wenn eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern einen entsprechenden Antrag stellt. Ist die Mindestzahl in der Satzung nicht angegeben, müssen mindestens 10 % der Mitglieder diesen Antrag stellen (§ 37 BGB ). In der Satzung können abweichende Regelungen getroffen werden... <hr size=1 noshade>
Der Vorstand darf sich nicht weigern eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen wenn die Voraussetzung dazu erfüllt wurden sind.
- Bekunde das Interesse durch Unterschriften der Mitglieder
und lege es dem Vorstand vor!
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Du wirst sicher nicht das Recht haben, wegen eines Beschlusses des Vorstandes gleich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen zu lassen, sondern du kannst eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit dem TOP "...." beantragen.
Wenn du die entsprechende Anzahl der Mitglieder zusammenbekommst (steht in der Satzung, Muran zeigt eine Möglichkeit), dann muss der Vorstand eine außerordentliche Versammlung einberufen.
Es ist nicht Aufgabe des Vorstandes, die Mitglieder zu befragen, ob sie eine außerordentliche Versammlung möchten.
Bei dem Beschluß: darf der Vorstand überhaupt diesen Vorgang beschließen (ggf. Haftung)? Wenn nein, dann hilft manchmal ein kleiner Hinweis auf die Haftung. Dies wäre dann aber ein Punkt der nächsten Mitgliederversammlung (Bericht, Entlastung, ggf. Klage). Ggf. handelt es sich um einen Beschluss, der vorher von der Mitgliederversammlung getroffen worden sein muss.
(da wir den Beschluss nicht kennen und auch nicht die Satzung, must du dich selber einlesen).
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Hallo,
Es geht um eine Vereinsstrafe in einem Kletterverein welche vor zwei Monaten ausgesprochen wurde. Den (Satzungsgemäßen) Antrag hat der Vorstand bereits vor anderthalb Monaten erhalten und sich seit dem nicht darum gekümmert. Wie kann man sich dagegen wehren? Ist die Kündigung anfechtbar, wenn der Vorstand sich weigert?
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