Seit einem Jahr bin ich Kassierer in einem Verein.
Es besteht ein Buchhaltungsprogramm, in dem Einnahmen und Ausgaben gebucht werden.
Der vorherige Kassierer hat Fehler begangen.
Nun habe ich festgestellt, dass der Bestand der Barkasse seit 2005 nie vom alten Jahr ins neue Jahr übernommen wurde. Was der alte Kassierer mit dem Geld gemscht hat, ist nicht festzustellen.
Ich möchte die Angelegenheit bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen.
Entstehen dadurch Kosten?
Unser Verein hat fast kein Geld mehr.
Wer kann mir einen Ratschlag geben?
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Barkassenbestand nicht ins fogende Jahr übernommen
4. März 2014
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Frage vom 4. März 2014 | 21:24
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 4x hilfreich)
Barkassenbestand nicht ins fogende Jahr übernommen
Probleme im Verein?
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#1
Antwort vom 4. März 2014 | 23:10
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
Ist der vorherige Kassierer dazu schon einmal befragt worden?
Wenn der Vorgang so zweifelsfrei fest steht, würde ich auch dazu raten, Anzeige zu erstatten. Kosten entstehen dadurch keine.
Allerdings bekommt der Verein so auch nicht automatisch sein Geld zurück, dazu muss ggfls. Zivilklage gegen den Verursacher erhoben werden. Das kann man dann aber immer noch hinterher schieben, wenn der strafrechtliche Aspekt geklärt wurde.
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