Beitragsforderung

10. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
HAUDITEXAS
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beitragsforderung


Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Fall: 2014 bin ich einem fussball Verein beigetreten. Mir wurde zu keinem Zeitpunkt gesagt das man dort Beiträge zu bezahlen hat oder wie hoch. Durch den damaligen Kassenwart wurde ich informiert und habe für 2014 bezahlt. Dort habe ich bis Ende 2015 fussball gespielt. Aufgrund einer misslungen OP Februar 2016 konnte ich kein fussball mehr spielen. Einigen Mitspielern und Leute aus dem Vorstand habe ich gesagt das ich auf unbestimmte Zeit erstmal nicht mehr spielen kann. Ich habe und konnte auch nie an irgendwelchen Veranstaltungen wie Weihnachtsfeiertag oder so teilnehmen. Mein letztes Spiel, weil ich beruflich umgezogen bin (abschlussspiel) war August oder September 2018. Nun habe ich in der neuen Heimat einen neuen Verein gefunden und versuche dort nochmal fussball zu spielen. Nun kam heute Post, dass ich noch Beiträge ab 2015 zu bezahlen habe bis heute. Das sind so ca. 500 Euro. Ich finde es irgendwie unfair nach so langer Zeit so viel Geld zu verlangen. Es waere nie ein Problem gewesen dies einmal im Jahr zu bezahlen wenn man das gewusst hätte. Meine Frage ist nun, muss ich die Beiträge bezahlen oder gibt es was womit ich das verhindern kann. Momentan haben wir nicht das Geld. Ich arbeitslos und Frau arbeitssuchend und wir haben einen kleinen Sohn. Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Vielen Dank im voraus

Probleme im Verein?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119653 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von HAUDITEXAS ):
Mir wurde zu keinem Zeitpunkt gesagt das man dort Beiträge zu bezahlen hat oder wie hoch.

Zitat (von HAUDITEXAS ):
Durch den damaligen Kassenwart wurde ich informiert und habe für 2014 bezahlt.

Finde den Widerspruch ...



Beiträge zahlt man in der Regel für die Clubmitgliedschaft, nicht dafür ob man an der Weihnachtsfeier oder einem Spiel teilnimmt.

Und wenn man nicht mehr mitmachen will, muss man die Mitgliedschaft kündigen.


Zu beidem findet sich in der Regel was in den vertraglichen Vereinbarungen / in der Satzung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 93x hilfreich)

Mit einem Vereinsbeitritt unterwirft man sich der Satzung und der Beitragsordnung. Wenn man sich diese nicht anschaut, ist das Selbstschuld. Da der Kassenwart schon darauf hinwies, dass Beitrag gezahlt wurde, dürfte wohl offensichtlich sein, dass Beitrag zu zahlen ist. Zwar finde ich, dass der Kassenwart darauf schon eher hätte aufmerksdam machen müssen, aber letztendlich muss ein Mitglied seiner Beitragspflicht nachkommen. Wer nicht trainieren kann, kann vielleicht ruhende Mitgliedschaft beantragen.
Ich würde das Gespräch mit dem Vorstand suchen und um die Möglichkeit der Ratenzahlung bitten. Und endlich Satzung und BeitragsO lesen.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Der Beitrag für 2015 ist aber wahrscheinlich verjährt. Ab 2016 allerdings noch nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Der Beitrag für 2015 ist aber wahrscheinlich verjährt. Ab 2016 allerdings noch nicht.


Stimmt, nur hilft dem TS dass nicht weiter, wenn er die Spielfreigabe für einen neuen Verein beantragt.

Berry

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