Bezahlung Anwalt

1. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
rosalie-fragt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezahlung Anwalt

Hallo,
ich bin seit einem halben Jahr Vorstand eines gemeinnützigen Theatervereins, ohne dass ich im Vorfeld Erfahrung diesbezüglich gehabt habe.
Inzwischen musste ich feststellen, dass der Vorstand nicht richtig übergeben wurde (Kasse ging angeblich verloren, Steuerklärung wurde nicht rechtzeitig und evtl. nicht richtig von unseren Vorgängern gemacht etc.).
Um mich in diesen Angelegenheiten speziell im Vereinsrecht beraten zu lassen, würde ich gerne zu einem Anwalt gehen, auch um meine Haftung in diesen Angelegenheiten überprüfen zu können.
Daher würde ich gerne wissen, ob ich eine solche Beratung aus der (inzwischen neu angelegten) Kasse bezahlen kann. Und wenn ja, muss ich mir das auf der nächsten Mitgliederversammlung genehmigen lassen? Dies würde natürlich voraussetzen, die Dinge jetzt schon mit den Mitgliedern zu kommunizieren, was schwierig werden könnte ohne rechliche Klärung im Vorfeld (der vorherige Vorstand ist auch noch Mitglied).
Vielen Dank für Ihren Rat,
Rosalie

Probleme im Verein?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Es müsste ein Haushaltsplan für 2020 aufgestellt werden, in dem so ein Posten für Anwaltskosten ist oder Verwaltungskosten. Der Haushaltsplan wird bei der Mitgliederversammlung genehmigt.
Ich kann mir das alles grad nicht vorstellen: Sie sind der Vorstand? Allein?
Wer hat die Bankvollmacht? Es gibt doch sicher nicht nur die "verschwundene Kasse". Ist ein Kassenwart da?
Sie müssen die Satzung kennen.
Zur Beratung müssten Sie meiner Meinung nach keinen Anwalt kontaktieren. Es gibt ein Forum vereinsknowhow, es gibt Vereins- und Verbandsservice, Weiterbildung bei der Volkshochschule, Literatur zur Vereinsführung.
Hinsichtlich der eigenartigen Übergabe würde ich auf jeden Fall alles notieren, was wie übergeben wurde. Wie der Kassenstand bei Übergabe war, was für Unterlagen vorlagen.

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