Darf Verein wirtschaftlich Arbeiten und gilt dann als gemeinnützig???

24. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Hummelbaby
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf Verein wirtschaftlich Arbeiten und gilt dann als gemeinnützig???

Hallo in die Runde!
Wir wollen einen Tierschutzverein übernehmen. Zu dem Verein gehört eine Hundepension, diese wurde bisher als Unternehmen eigenständig geführt. Nun möchte aber die alte Inhaberin das der Verein die Pension mit übernimmt. Unsere Fragen nun: Geht das? Ist der Verein dann noch gemeinnützig? Kann man dann Leute einstellen? Und wäre das überhaupt ein Vorteil wenn Beides zusammenfließt oder sollte man lieber die Pension als Kleingewerbe anmelden und den Verein als Verein lassen?

Ich hoffe das uns jemand Tipps geben kann, vielleicht auch Hinweise wo man sich hinwenden kann!
Danke Euch und bleibt gesund!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Auch gemeinnützige Vereine können als Nebenzweck ein sog. "steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb" unterhalten. Die dort erzielten Gewinne sind im ideellen Bereich zu verwenden. Wenn die Bruttoeinnahmen unter 35.000 p.a. liegen, fallen sogar gar keine Ertragsteuern an (§ 64 AO). Umsatzsteuerlich gibt es keine Besonderheiten.

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Hummelbaby):
Zu dem Verein gehört eine Hundepension, diese wurde bisher als Unternehmen eigenständig geführt.


Was denn nun? Gehört dazu oder wurde eigenständig geführt?

Da lauern zumindest einige Fallstricke, ohne fachkundige Unterstützung würde ich das nicht durchziehen.

Grundsätzlich kann ein Tierschutzverein natürlich Gemeinnützig sein und trotzdem Angestellte haben und eine Tierpension betreiben. So arbeiten ja etliche Tierheime.

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#3
 Von 
Hummelbaby
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Pension war eine UG und der Verein war eigenständig. Es erscheint uns auch recht kompliziert, das Grundstück, wo die Pension sich befindet ist verpachtet. Wir sollen nun alles über den Verein abwickeln. Also Verein übernehmen, der Verein soll der neue Pächter sein und die Pension führen. Was ist wenn der Verein nicht so viel erwirtschaftet hat das die Pacht nicht gezahlt werden kann? Dann haftet der Vorsitzende mit Privatvermögen? Alles recht komisch wie die Dame sich das vorstellt...

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Hummelbaby):
Dann haftet der Vorsitzende mit Privatvermögen?


Kommt auf die Form des Vereines und die genauen Handlungen des Vorstandes an.

Wer ist denn "die Dame"?
Hat der Tierschutzverein auch ein Grundstück gepachtet? Hat er schon Räumlichkeiten?
Was sagt der Verpächter dazu?
Ergänzung:
Wie viele Mitglieder hat der Verein?
Gibt es städtische Zuschüsse?

-- Editiert von hiphappy am 24.03.2020 16:08

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#5
 Von 
Hummelbaby
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Grundstück und die Räumlichkeiten hat momentan die Dame gepachtet die die Pension hat. Der Verein nutz auch diese Fläche und Räume. (sie ist auch Vereinsvorsitzende) Dem Verpächter (das ist eine Firma) ist es egal, er stimmt einer Umschreibung zu.
Der alte Verein hat, wenns hochkommt noch ca. 10 Mitglieder, da macht schon lange keiner mehr was. Zuschüsse gibt es nicht. Die Dame muss bzw. möchte beides abgeben weil sie schwer erkrankt ist. Wir wollen schon länger einen Verein gründen und durch die Pension war es für uns schlüssig, das durch die Einnahmen der Pension der Verein getragen werden kann. Nun möchte Sie aber das die Pension über den Verein läuft. Und das erscheint uns recht kompliziert...

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Also muss ein Pachtvertrag abgeschlossen (übertragen werden). Was sagt der Verpächter der einverstanden sein muss dazu ? Ist der Verein etwa Pächter ?
Einen Verein kann man nicht übernehmen. Die Vorsitzenden müssen zurücktreten, eine Mitgliederversamlung ist nötig. Ein neuer Vorstand muss gewählt werden. Kassengeschäfte des Vereins müssen übertragen werden. Hat der Verein Rücklagen oder etwa Schulden ?
Versicherungen ? Weitere Verträge des Vereins ?

Zitat:
Nun möchte Sie aber das die Pension über den Verein läuft. Und das erscheint uns recht kompliziert.
Versteh ich nicht. Was soll die Persion denn abdecken ?



-- Editiert von Spezi-2 am 24.03.2020 16:53

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Das ist nicht nur kompliziert, das ist naiv.

Ihr habt doch ein enormes finanzielles Risiko, ohne überhaupt irgendwelche gesicherten Einnahmen zu haben.

Zitat (von Hummelbaby):
durch die Pension war es für uns schlüssig, das durch die Einnahmen der Pension der Verein getragen werden kann. Nun möchte Sie aber das die Pension über den Verein läuft.


Wieso sollten die Einnahmen der Pension denn dem Verein zu Gute kommen, obwohl der Verein die Pension NICHT trägt?

Mit einem soliden bestehenden Verein hätte man über eine solche Übernahme ja mal denken können.
Aber das klingt bei 10 nicht aktiven Mitgliedern eher nicht so.
Wenn da also nicht ein mindestens 6stelliger Betrag auf dem Konto schlummert, der verwendet werden kann, dann ist das ist ein Himmelfahrtskommando.
Zumal es mit der Gemeinnützigkeit schwer werden dürfte, eine reine Pension ist sicherlich nicht als gemeinnützig anzuerkennen, und selbst wenn man dem Finanzamt zunächst klar macht, dass man auch Tierschutz betreibt, verliert man die Gemeinnützigkeit vermutlich nach 3 Jahren, wenn das Finanzamt sieht, dass alles Geld und Manpower nur in den wirtschaftlichen Betrieb fließt.

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#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Einen Verein kann man nicht übernehmen.


Na einen Verein mit 10 Mitgliedern übernimmt man aber ziemlich schnell: 12 Leute suchen, alle eintreten, nächste Wahlen abwarten, alle hingehen und den eigenen Kandidaten wählen. Schon hat man den Verein übernommen.

Das gibt es noch in der Variante freundlich (die alten Mitglieder/Vorstand sind informiert und stimmen zu) und feindlich (die alten Mitglieder/Vorstand sind dagegen, haben aber zu wenig Stimmen).

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#9
 Von 
Hummelbaby
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, so sehen wir das auch das es nicht so ohne Weiteres geht. Mit der Übernahme, also wie das von statten geht, haben wir uns schon informiert und es gäbe eine Vereinssitzung mit den noch bestehenden Mitgliedern (wenn welche kommen würden). Das ist das geringste Problem. Unsere Absicht war aber halt, die Pension trägt den verein... für die Tiere die noch da sind und für weitere Hunde und die ganze Arbeit die darum ensteht. Da hängt einiges dran. Ich danke Euch für eure Antworten... wir werden es lieber nicht machen und gründen erstmal einen eigenen neuen Verein und werden dann sehen wie es weiter geht... Danke!!!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Hummelbaby):
Darf Verein wirtschaftlich Arbeiten und gilt dann als gemeinnützig???

Ein unwirtschaftlich arbeitender gemeinnütziger Verein würde sicherlich schnell Probleme mit Behörden und Gericht bekommen.



Zitat (von Hummelbaby):
Unsere Absicht war aber halt, die Pension trägt den verein...

Derzeit sind viele Pensionen geschlossen. Und wenn sie offen wäre, die Leute geben keine Tiere in Pension ... wann sie das wider machen würden ist ungewiss.


Derzeit eher schwarzes Loch als das es ein tragfähiges Fundament wäre ...




-- Editiert von Harry van Sell am 24.03.2020 20:08

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Vor einer Übernahme der Pension sollten auch die Bilanzen der letzten Jahre eingesehen werden um einen Überblick über die wirtschaftliche Lage zu bekommen.
Gibt es eine regionalen oder überregionalen Dachverband ? Dort gibt es häufig günstig Know-How und zum Teil Beratung für solche Konstellationen.
Auch sollte das Gebäude durch Fachleute auf mögliche Sanierungsrückstände geprüft werden,die eingepreist werden müssen. Das würde ich auch als Sorgfaltspflicht des (neuen) Vorstands des Trägervereins sehen.
In vielen Städten gibt es einen Gutachter-Ausschuss, der vereidigte Sachverständige schicken kann, die das prüfen und Mängel sowie einen realistischen Marktpreis bestimmen. Angesichts des hohen Risikos eine notwendige Investition. Denn kauft der Vorstand zu teuer ein, riskiert er Ärger wegen Untreue.

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