Datenschutz Audit Hausverbot Sportstudio Datenspeicherung Länge der Trainingszeiten

27. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
concept123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)
Datenschutz Audit Hausverbot Sportstudio Datenspeicherung Länge der Trainingszeiten

Hallo,

mir wurde auf Grund der Verweigerung vom Check-out Prozedere im Sportstudio nachfolgender Satz hinterhergerufen: Sie müssen sich aus-Checken.
Das möchte ich nicht antworte ich.
Dann dürfen sie hier nicht mehr trainieren kommen sagte die Mitarbeiterin.
Ich ging wieder in das Sportstudio gab einen Hinweis auf Datenschutz und teilte wiederholt mit das ich NICHT möchte das meine Zeitspanne dokumentiert wird. Die Mitarbeiterin war sehr schroff im Ton. Ich sagte das Sie mit mir so nicht reden darf, ich bin Kunde und lasse mir nicht drohen mit dem Rauswurf.

Hausverbot:
Es folgte eine böse E-Mail vom Vereinsmanager. Er sprach mir mit sofortiger Wirkung Hausverbot aus. Der Abschlusssatz vom Vereinsmanager war "Der erneute Vorfall stört unseren Vereinsfrieden ". Ich sehe mich gezwungen von unserem Hausverbot Gebrauch zu machen. Sachverhalt wurde verdreht und mir wurden 2 Zeugen (weiter interne Mitarbeiter) genannt die behaupteten das ich die Mitarbeiterin die mir per Zuruf künftig den Zutritt resp. Mitgliedschaft untersagt bedroht hätte.

1. Böser Brief vom Vereinsmanager:

Angesichts ihres erneutem Fehlverhalten ......gelöscht.........hiermit sofortiger Wirkung Hausverbot aus.
Trotz mehrmaligen Informationen unseres Personal weigern Sie sich in unserem Verein die Hausordnung zu befolgen.
Letztmalig am 00.00.2016 verstießen Sie gegen diese und bedrohten unsere Mitarbeiterin lautstark.(Zeugen Herr X und Y. Das dulden wir nicht!
Das Check in und Check out Prozedere unterliegt der Hausordnung und dient letztendlich nicht nur der Statistik sondern in erster Linie ihrer eigenen Sicherheit.
In einem Notfall werden die Daten an der Rezeption von Polizei/Feuerwehr-Nothelfern abgefragt und geben einen genauen Sachstand über die Im Haus befindlichen Personen, die es unter Umständen zu bergen gilt.

Der erneuet Vorfall stört unseren Vereinsfrieden. Ich sehe mich somit gezwungen von unserem Hausverbot Gebrauch zu machen.

Concept123 sagt: Es wurde hier Tatbestandmerkmale zusammen gebastelt. Zum wiederholten male usw. das stimmt nicht. concept123 wurden 3 Monate lang falsche Beiträge abgebucht. Jeden Monat ein anderer unstimmiger Betrag (nicht wie im Vertrag) fixiert. Ich wies die Monatsbeiträge folglich per Überweisung an das Sportstudio an. Trotzdem blockierte die Vereinzellungsanlage /Zutrittskontrolle mit rotem Licht mehrmals zum Monatsbeginn. das nervte mich, folglich war ich ein unliebsamer Kunde, zumal ich mehrmals auf die offensichtlichen Missstände (Hygienischer Natur) hinwies im Sportstudio hinwies.



2. Böser Brief vom Vereinsmanager:

Unser Hausordnung ist ihnen bekannt und daran ändern sich auch die unten aufgeführten Darstellungen Ihrerseits nichts.
Das Hausverbot aus den ihnen bekannten Gründen bleibt bestehen.
Sollten Sie sich trotzdem Zugang verschaffen werden wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen. Von weiterer Korrespondenz nehmen wir Abstand.
Wir behalten uns vor die Rechtsabteilung einzuschalten.

ENDE

Hauptfrage: HABE ICH EIN HAUPTKÜNDIGUNGSRECHT AUFGRUND SCHRIFTLICH ERTEILTEM HAUSVERBOT??

FRAGEN AN DIE LESER:
1 Hausverbot ohne zeitliche Begrenzung??
2 Wie verhalte ich mich richtig ??
3 Mitgliedsbeiträge weiterzahlen??Trotz Hausverbot??
4 Ich möchte nach dem bösen Schriftwechsel nicht mehr Mitglied sein. Und das ganze beenden jedoch nicht bis zum Jahresende Beiträge zahlen obwohl ich "Hausverbot habe".
Hilfe??
5. Fall für den Datenschutz Audit??? Kinderkram sagt der eine, jedoch nur weil ich mit der Austrittskontrolle (Gespeicherte Länge der Trainingszeiten nicht einverstanden bin wird mir Hausverbot erteilt??

Dankeschön im Vorraus

-- Editier von concept123 am 27.04.2016 20:45

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Ist das jetzt tatsächlich ein richtiger Verein oder ein Fitnesstudio?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2315x hilfreich)

Wird wohl ein "Club" (Fitnessstudio) sein, aber kein Verein.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

..............und die Frage ist im Unterforum "Datenschutz" schon beantwortet.

1x Hilfreiche Antwort

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